
So langsam fühl ich mich verarscht...
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Nightstalcer -
27. Mai 2010 um 14:14
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Hilft mir aber nicht, weil ich zahlreiche Ersparnisse habe, aber die sind für andere Zwecke vorgesehen und nicht, weil zwei dämliche Puten ihren persönlichen Rachefeldzug ausleben wollen...
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Vielleicht habe ich es überlesen... hat dein Anwalt schon Akteneinsicht erhalten? Oder hast du gar keinen RA beauftragt, sich dieser Angelegenheit anzunehmen?
In Telefonaten Behörden ggü. etwas auszusagen, zuzusagen oder gar zu versichern gleicht immer einem Spiel mit dem Teufel!
Erfahrungsgemäß sollte ein Gesprächsprotokoll geführt, dieses dem Gesprächspartner schriftlich (Fax und/oder Postweg) zugesandt werden, inhaltlich z.B. 'Der guten Ordnung Halber erlauben Sie mir, das Telefongespräch vom ... mit ... hiermit schriftlich wiederzugeben'.
Aber wie gesagt, fernmündlich ist immer mit einem hohem Risiko verbunden, in den Amtstuben werden Aktenvermerke gemacht, die sehen sich also erstmal in der Ausübung ihres Jobs auf der richtigen Seite...Noch mal die Frage, weshalb regelt das der RA nicht?
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Zitat
Werde heute Mittag erstmal nen Anwalt anrufen und gucken, was der sagt.Würde ich auch schleunigst tun! Ich wünsche Dir viel Erfolg!
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Zitat
Bungere, im Grunde genommen ist es egal, da ich mich zu keinem der Sachen äußern MUSS! Das war mir freigestellt und nein, die Frist ist noch nicht um.
Aber jetzt wird mir, weil ich mich nicht geäußert habe, unterstellt, dass ich seit dem Telefonat meine Meinung ja wieder geändert haben könnte und den Hund weiter fahrlässig hermlaufen lasse.
Das finde ich sowas von dreist, sich sowas herauszunehmen.
Eigentlich gilt hier doch immer noch: Bis bewiesen unschuldig oder?
Nun, bei denen anscheinend nicht.
Ich hätte ja auch krank sein oder nen Unfall gehabt haben können, und dann wird mir das unterstellt, obwohl ich nie in der Pflicht stand, irgendetwas sagen zu müssen.
So wie es im Schreiben stand, hatte ich 4 Wochen Zeit (die laufen noch) gegen das Bußgeld Einspruch einzulegen und danach nochmal zwei Wochen, in denen ich es zahlen kann.
Und nur, weil ich nichts gesagt habe bisher, gelte ich jetzt als sonstwas das und kriege Auflagen aufgedrückt, weil die meinen, das müsse so sein.Hilfe, wieso ist das Rechtssystem hier immer so wahllos?
Das zweite Mal, dass jemand mit klar illegalen Machenschaften durchzukommen droht, nur weil er dreist genug vorgeht.Verschwende nicht deine Energie, dich über dumme Briefe aufzuregen, tue der formalen Pflicht genüge und lege Widerspruch ein... und zwar JETZT!!!
Formloses Schreiben mit dem Satz: Hiermit lege ich Widerspruch ein zu dem Bescheid vom .... mit dem Aktenzeichen ....... langt völlig.und diesen einen Satz kann man auch unter Zeitdruck schreiben... - nicht böse gemeint. Aber dann hast du das ersmal von der Backe :)
Hast du nen Fax? Dann am besten faxen, weil du so auch gleichzeitig eine Bestätigung für deine Fristwahrung hast.
Ansonsten Einwurfeinschreiben.und:
COOOl DOWN :)
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So ist, bewahre einen kühlen Kopf und versuche sachlich zu bleiben
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So, habe jetzt mal folgendes Schreiben aufgesetzt:
Zitat
[Addresse von mir][Addresse Ordnungsamt]
XXX, 15.07.2010
Ihr Aktenzeichen: xxxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Einschreiben vom 13.07.2010 ein, und die darin befindliche Anordnung.
Grund: In Ihrem Bußgeldbescheid wurde eine Geldbuße aufgrund des Vorfalles am 10.05.2010 angesetzt. Diese wurde aufgrund bisher nicht nachweisbarer Aussagen einer Zeugin auferlegt. Ich bitte Sie hiermit, mir einen Beweis dafür zu erbringen, dass mein Hund die Zeugin wirklich gebissen haben soll.
Zudem wurde das Bußgeld auferlegt, weil ich durch den zeitlich vorherigen Vorfall bereits vorgewarnt worden sei.
Dieser Vorfall mit Frau Y als Zeugin wurde aber erst nach dem Vorfall mit der Zeugin X zur Anzeige gebracht, ich konnte also am 10.05.2010 nicht wissen, dass es eine Wiederholungstat sein sollte, denn bis dahin hat die Zeugin Y nichts davon erwähnt.Zweitens lege ich Widerspruch ein gegen die Anordnung, meinen Hund egal wo an der Leine zu führen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Leinenpflicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Darin werde ich mich auch gerne halten. Die Leinenpflicht für meinen Hund egal wo er sich befindet, wurde aufgrund falscher Tatsachen (ein angeblicher Beißvorfall, zu dem es keine Beweislage gibt) ausgestellt.
Wenn ich meinen Hund zukünftig immer an der Leine zu führen habe, egal ob er kontrolliert wird oder nicht, kann ich meiner Pflicht als Tierhalter, ein Tier seiner Art entsprechend zu halten (steht im Tierschutzgesetz) nicht nachkommen.
Drittens ist unter Punkt 1 des Bußgeldbescheides eine angeblich aggressive Haltung meines Hundes geschildert, die schlichtweg nicht relevant ist, da der Hund sich zu dieser Zeit an der Leine befindet. Zudem deutet ein Bellen kaum auf einen Angriff gegen Menschen hin, diese Behauptung ist haltlos.
Mit freundlichen Grüßen
Night -
Hast du nun einen RA beauftragt oder nicht Nightstalcer?
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Zitat
Hast du nun einen RA beauftragt oder nicht Nightstalcer?
Noch nicht, werde aber gleich um 3 Uhr da anrufen.
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Der Frage schließe ich mich an!!!???
Am Anfang hab ich noch gedacht Mädel, zahl die 60 Tacken, pass in Zukunft auf und gut.. aber jetzt wirds echt Zeit dass du in die Hufe kommst und dir nen Rechtsbeistand suchst, was machst du denn wenn mit deinen Einsprüchen was nicht stimmt und der Leinenzwang tatsächlich bestehen bleibt???
Außerdem bist du ja offensichtlich nicht in der Lage dich ruhig und sachlich mit dem Problem auseinander zu setzten, also brauchst du dringend jemanden der dich dabei unterstützt!P.S. Was ist eigentlich aus der Email an den Anwaalt geworden??
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[quote="dalai_Lin
P.S. Was ist eigentlich aus der Email an den Anwaalt geworden??
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wollte ich auch gerade fragen
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