So langsam fühl ich mich verarscht...

  • Hilft mir aber nicht, weil ich zahlreiche Ersparnisse habe, aber die sind für andere Zwecke vorgesehen und nicht, weil zwei dämliche Puten ihren persönlichen Rachefeldzug ausleben wollen...

  • Vielleicht habe ich es überlesen... hat dein Anwalt schon Akteneinsicht erhalten? Oder hast du gar keinen RA beauftragt, sich dieser Angelegenheit anzunehmen?

    In Telefonaten Behörden ggü. etwas auszusagen, zuzusagen oder gar zu versichern gleicht immer einem Spiel mit dem Teufel!

    Erfahrungsgemäß sollte ein Gesprächsprotokoll geführt, dieses dem Gesprächspartner schriftlich (Fax und/oder Postweg) zugesandt werden, inhaltlich z.B. 'Der guten Ordnung Halber erlauben Sie mir, das Telefongespräch vom ... mit ... hiermit schriftlich wiederzugeben'.
    Aber wie gesagt, fernmündlich ist immer mit einem hohem Risiko verbunden, in den Amtstuben werden Aktenvermerke gemacht, die sehen sich also erstmal in der Ausübung ihres Jobs auf der richtigen Seite...

    Noch mal die Frage, weshalb regelt das der RA nicht?


  • Verschwende nicht deine Energie, dich über dumme Briefe aufzuregen, tue der formalen Pflicht genüge und lege Widerspruch ein... und zwar JETZT!!!
    Formloses Schreiben mit dem Satz: Hiermit lege ich Widerspruch ein zu dem Bescheid vom .... mit dem Aktenzeichen ....... langt völlig.

    und diesen einen Satz kann man auch unter Zeitdruck schreiben... - nicht böse gemeint. Aber dann hast du das ersmal von der Backe :)
    Hast du nen Fax? Dann am besten faxen, weil du so auch gleichzeitig eine Bestätigung für deine Fristwahrung hast.
    Ansonsten Einwurfeinschreiben.


    und:

    COOOl DOWN :)

  • So, habe jetzt mal folgendes Schreiben aufgesetzt:

  • Zitat

    Hast du nun einen RA beauftragt oder nicht Nightstalcer?

    Noch nicht, werde aber gleich um 3 Uhr da anrufen.

  • Der Frage schließe ich mich an!!!???

    Am Anfang hab ich noch gedacht Mädel, zahl die 60 Tacken, pass in Zukunft auf und gut.. aber jetzt wirds echt Zeit dass du in die Hufe kommst und dir nen Rechtsbeistand suchst, was machst du denn wenn mit deinen Einsprüchen was nicht stimmt und der Leinenzwang tatsächlich bestehen bleibt???
    Außerdem bist du ja offensichtlich nicht in der Lage dich ruhig und sachlich mit dem Problem auseinander zu setzten, also brauchst du dringend jemanden der dich dabei unterstützt!

    P.S. Was ist eigentlich aus der Email an den Anwaalt geworden?? :???:

  • [quote="dalai_Lin

    P.S. Was ist eigentlich aus der Email an den Anwaalt geworden?? :???:[/quote]

    wollte ich auch gerade fragen :???:

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