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Jetzt beruhig Dich erstmal. Zuerst hol Dir einen Beratungsschein. Den gibt es beim hiesigen Amtsgericht. Such die entsprechende Seite in Gockel für den Ort wo Du wohnst, sowas hier z.B.: http://www.justiz.bayern.de/ge…ren/vf_Beratungshilfe.php
Schau Dir bitte auch die Unterlagen an, die Du mitbringen musst und füll schon mal vorsorglich das Formular aus.
Dieser Beratungsschein ist schonmal die Eintrittskarte für den Anwalt.
Der kann Dir auch mit dem PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe) weiterhelfen.Versuch es einfach...
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So, die Stadt ist um 60€, die Anwältin um ein Beratungshonorar und ich um eine Erfahrung reicher und Lucky darf weiterhin seine Freiheit genießen!
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Zitat
So, die Stadt ist um 60€, die Anwältin um ein Beratungshonorar und ich um eine Erfahrung reicher und Lucky darf weiterhin seine Freiheit genießen!
Wie jetzt??
Man konnte da nichts machen?
Es mussten keine Nachweise erbracht werden, nüscht?? -
Ich hatte direkt nachdem Brief mit der Anordnung ne Mail an den Herrn geschrieben, inder ich ziemlich sauer erklärt habe, dass ich den Hund beaufsichtigen werde und man mir das bitte selber überlassen soll.
Das reichte der Stadt als "Zustimmung" und damit hat sich das erledigt.
Es gibt hier in meiner Stadt generell keine Leinenpflicht, und auch keine ausgeschilderten Hundeauslaufgebiete (das war im Schreiben vermerkt, dass man dann nur da laufen lassen kann) aber da es bisher immer mit den freilaufenden Hunden klappte, hat die Stadt es nicht für nötig gesehen, sowas wie generellen Leinenzwang zu verhängen.
Offiziell klingt es alles immer etwas harscher, als es ist.Für mich ändert sich also nichts, das einzige, wobei ich jetzt aufpassen muss, ist dass falls ein nächster Vorfall entsteht, die Sachlage richtig bewertet wird und nicht danach geurteilt wird, dass mein Hund schonmal "auffällig" war.
Aber lt OA muss hier erst viiiiel schlimmeres passieren, um solche Sanktionen überhaupt entstehen zu lassen.
Nur in der Amtsprache ist das für mich (und die Anwältin auch) nicht klar verständlich gewesen, wie dieser Bescheid nun zu verstehen war.Ich kenne es bisher auch nur anders, dass in Ortschaften angeleint werden muss, außerhalb aber nicht. Hier ist das eben anders und deshalb war das so seltsam.
Und das Bußgeld werde ich zahlen, ist auch okay.
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