
So langsam fühl ich mich verarscht...
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Nightstalcer -
27. Mai 2010 um 14:14
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Oh, sorry ihr Überhundehalter, dass ihr bei sowas NATÜRLICH ABSOLUT ruhig bleiben könnt!
Schonmal überlegt, dass so ein Anwalt auch was kostet und ich eben keine Rechtsschutz habe und keine Hilfe kriegen werde?
Ich sag sowas echt nicht oft, aber ich glaube, ich lösche diesen Thread, wenn hier mir jeder nur sagen will, dass er es viiiel besser gemacht hätte.Und die Mail an den Anwalt habe ich geschrieben, er hat nur geantwortet, dass er so nichts dazu sagen kann, ohne den genauen Sachverhalt zu haben.
Entschuldigung, dass ich mich mal 2 Wochen mit noch ANDEREN Problemen rumschlagen musste als diesen dämlichen Idioten!
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Hey Night,
fühl dich gedrückt.
Tut mir echt leid, daß dir sowas passiert ist.
Leider haben viele Menschen so eine Klatsche, ich kenne das nur zu gut.
Ich hätte es genauso so gemacht wie du. -
Hey Alter, chill mal ne Runde...
Mal ne persönliche Frage: Siehst Du jünger aus, als Du es bist?? Kann das sein ????
Mein Sohn hat auch öfters so Begegnungen ala "Der Jügend muss man schon zeigen wo´s langgeht".
z.B. ist den ganzen Tag in der Arbeit (körperlich) und fährt mit der Rolltreppe zur U-Bahn runter (wer zuerst draufsteht, in die Richtung bewegt sie sich). Er kassiert nen Mega-Anschiss von einer Frau:
O-Ton: "Der junge Soicher könnt doch gefälligst laufen".Evtl. geht es fast gar nicht um den Hund, er war nur ein Ventil der Weltverbesserer und das OA muss halt der Sache nachgehen.
Mach Dir nicht so n Kopf und vor allem bleib cool....
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Zitat
Oh, sorry ihr Überhundehalter, dass ihr bei sowas NATÜRLICH ABSOLUT ruhig bleiben könnt!
Schonmal überlegt, dass so ein Anwalt auch was kostet und ich eben keine Rechtsschutz habe und keine Hilfe kriegen werde?Nein, da könnte ich auch nicht ruhig bleiben. Hmm .... ja, Anwalt kostet und im ungünstigen Fall bringt es vielleicht auch nicht viel, ich weiss es nicht.
Zu dem Widerspruch, es ist gut, dass Du es gemacht hast, aber ich hätte vielleicht gar nicht soviel und so ausführlich geschrieben, sondern nur, dass Du Wiederspruch einlegst und Du einen Beweis haben möchtest für die Dir zur Last gelegten Vorfälle. Es geht ja hauptsächlich erstmal darum, die Frist zu wahren. Sorry, ist nicht böse gemein! Auf jeden Fall hast du ja nun reagiert.
Trotzdem würde ich persönlich wohl doch den Rechtsanwalt einschalten. -
Zitat
Oh, sorry ihr Überhundehalter, dass ihr bei sowas NATÜRLICH ABSOLUT ruhig bleiben könnt!
Schonmal überlegt, dass so ein Anwalt auch was kostet und ich eben keine Rechtsschutz habe und keine Hilfe kriegen werde?
Ich sag sowas echt nicht oft, aber ich glaube, ich lösche diesen Thread, wenn hier mir jeder nur sagen will, dass er es viiiel besser gemacht hätte.Und die Mail an den Anwalt habe ich geschrieben, er hat nur geantwortet, dass er so nichts dazu sagen kann, ohne den genauen Sachverhalt zu haben.
Entschuldigung, dass ich mich mal 2 Wochen mit noch ANDEREN Problemen rumschlagen musste als diesen dämlichen Idioten!
Hasi, lies doch selbst was du schreibst... du bist offensichtlich ziemlich empfindlich!!Keiner hat geschrieben das er es besser gemacht hätte, höchstens anders! Und gerade ich habe geschrieben, dass wenn man EBEN NICHT ruhig bleiben kann und offensichtlich überfordert ist es wichtig ist sich Hilfe zu suchen.
Du hast viele Tipps bekommen, unter anderem auch zum Thema Prozesskostenbeihilfe, dass du meinst du kriegst keine Hilfe können wir nicht wissen. Zeit genug dich hier im Forum auszukotzen hast du ja offensichtlich, warum die zeit nicht produktiv nutzen??
Wenn du hier tatsächlich nur meckern und die Damen beleidigen willst, und vor allem anfängst deinen Ärger an Leuten auszulassen, die dir ausnahmsweise gar nix böses wollen, dann ist der Fred vielleicht tatsächlich hinfällig -
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Hallo
Zitat[Addresse von mir]
[Addresse Ordnungsamt]
XXX, 15.07.2010
Ihr Aktenzeichen: xxxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Einschreiben vom 13.07.2010 ein, und die darin befindliche Anordnung.
Grund: In Ihrem Bußgeldbescheid wurde eine Geldbuße aufgrund des Vorfalles am 10.05.2010 angesetzt. Diese wurde aufgrund bisher nicht nachweisbarer Aussagen einer Zeugin auferlegt. Ich bitte Sie hiermit, mir einen Beweis dafür zu erbringen, dass mein Hund die Zeugin wirklich gebissen haben soll.
Zudem wurde das Bußgeld auferlegt, weil ich durch den zeitlich vorherigen Vorfall bereits vorgewarnt worden sei.
Dieser Vorfall mit Frau Y als Zeugin wurde aber erst nach dem Vorfall mit der Zeugin X zur Anzeige gebracht, ich konnte also am 10.05.2010 nicht wissen, dass es eine Wiederholungstat sein sollte, denn bis dahin hat die Zeugin Y nichts davon erwähnt.Zweitens lege ich Widerspruch ein gegen die Anordnung, meinen Hund egal wo an der Leine zu führen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Leinenpflicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Darin werde ich mich auch gerne halten. Daran halte ich mich selbstverständlich. Die Leinenpflicht für meinen Hund egal wo er sich befindet, wurde aufgrund falscher Tatsachen (ein angeblicher Beißvorfall, zu dem es keine Beweislage gibt) ausgestellt.
Wenn ich meinen Hund zukünftig immer an der Leine zu führen habe, egal ob er kontrolliert wird oder nicht, kann ich meiner Pflicht als Tierhalter, ein Tier seiner Art entsprechend zu halten (steht im siehe Tierschutzgesetz) nicht nachkommen.
Drittens ist unter Punkt 1 des Bußgeldbescheides eine angeblich aggressive Haltung meines Hundes geschildert, die schlichtweg nicht relevant ist, da der Hund sich zu dieser Zeit an der Leine befindet. Zudem deutet ein Bellen kaum auf einen Angriff gegen Menschen hin, diese Behauptung ist haltlos.
Mit freundlichen Grüßen
NightIch kann dir leider nicht weiterhelfen, habe aber ein paar kleinere Verbesserungsvorschläge für dein Schreiben.
VG Yvonne
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Nightstalcer kein Problem wenn du Vorschläge und Erfahrungswerte nicht mehr lesen magst.
Meine bisherigen Statements fussten auf deinen Informationen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Viel Erfolg weiterhin und hoffentlich ein rasches Ende in dieser Angelegenheit.
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Ich will hier gar nix vom irgendwem, ich hatte nur gehofft, dass es in einem Hundeforum etwas mehr Verständnis dafür gibt oder evtl sogar Jemanden, der mir helfen kann.
Es ist nicht das erste Mal, dass mir so etwas passiert und ich bin richtig froh, dass die eine Sache jetzt endgültig ausgestanden ist, schon kommt die nächste.
Ja, ich bin empfindlich, wenn Jemand meinem Hund die Freiheiten abschneiden will.
Ich habe einen Mali-Mix, wenn ich den nichtmehr freilaufen lassen darf, dann kann ich das nicht mehr artgerecht nennen und dann bin ich auch nicht so egoistisch und würde es versuchen.Und ich warte nur noch darauf, dass es 3 Uhr ist, damit ich die Anwältin endlich anrufen kann, das ist alles.
Und ich habe es mit sachlich bleiben versucht, habe beim ersten Vorfall, der angezeigt wurde (10.05.2010 mein Hund rennt zu anderem Hund hin und schnüffelt) genau geschildert, wie die Sachlage war und hatte für das Gespräch mit der Dame danach sogar zwei Zeugen, die das schriftlich bestätigt haben.Trotzdem stand im Bußgeldbescheid nach wie vor drin, dass Lucky gebissen hat.
Sprich: Ist vollkommen egal, was ich dem OA da schreibe, die machen eh, was sie wollen.
Und deswegen bin ich so auf 180! Weil wieder mal irgendwer meint, am längeren Hebel zu sitzen und ich (bzw. mein Hund) das ausbaden muss.Wenn sie die 60€ wollen, bitte schön. Ist mir mittlerweile schnurz. Zahle ich gerne. Aber so bin ich sofort wieder dran, sobald mein Hund mal wieder auf einen anderen Hund trifft.
Und das will ich nicht. Und mich kotzt es an, dass hier Anordnungen aufgrund nicht vorhandener Tatsachen gibt.Wenn ich eines verabscheue, dann solche Ungerechtigkeit!
Ich stelle mich hier nicht hin und behaupte, ich habe nichts gemacht. Ich weiß, ich hätte den Hund nicht so früh ableinen dürfen und ich mache es bestimmt nicht wieder, sondern erst, wenn ich 100%ig sicher bin, dass ich ihn abrufen kann und er niemanden belästigt.
Aber ist dieser Fehler (den übrigens täglich hundert andere Halter auch machen) ein gerechtfertigter Grund, mich und Lucky so zu bestrafen?
Ich sitze hier auf Arbeit und heule im Grunde nur vor mich hin, weil ich überhaupt nicht mehr weiß, wie ich reagieren soll.
Ich möchte mich an irgendwen kuscheln, der das für mich regelt.
Aber ich habe niemanden, der das kann. Ich stehe ganz allein gegen solche Behauptungen, und habe nichts als die Wahrheit.Von meinen Eltern kommt in diesem Fall nur eines, dass ich den Hund eben nicht mehr ableinen soll.
Das kann ich nicht machen, das halte ich nicht für artgerecht. Denn das begrenzt sich ja nicht auf den Wald dort, wo es passierte, sondern quasi auf jeden Ort, den ich mit Hund aufsuche.
Dann gebe ich ihn lieber in verantwortungsbewusste Hände, wo er seine Freiheit genießen darf. -
Zitat
Dann gebe ich ihn lieber in verantwortungsbewusste Hände, wo er seine Freiheit genießen darf.Also daran würde ich nicht mal denken! Ich kann Jerry (DSH) hier auch nicht ableinen, weil so viele Leute Angst haben und hier die wildesten Gerüchte kursieren, er hätte schon so viele Leute, auch Kinder, gebissen. Nichts davon ist wahr! Das einzige, was passiert ist, er hat Leute bzw. Kinder angesprungen bzw. es versucht (war angeleint).
Oh Gott, da habe ich ja noch richtig Glück gehabt, dass ich noch nicht beim Ordnungsamt angeschwärzt wurde.
Ehe ich dieses Risiko eingehe, lasse ich ihn im Zweifelsfall lieber an der Leine!
Als er letztes Jahr versucht hat, ein Kind anzuspringen, wollten die Eltern, aufgewiegelt von anderen Leuten, die Polizei holen, weil er angeblich das Kind gebissen hat! Andere Leute wollten mich anzeigen, weil er auf unserem Grundstück hinter dem Zaun bellt, wenn Leute vorbeigehen. Wieder andere wollten Unterschriften sammeln, dass er einen Maulkorb tragen muss! Ich warte noch heute drauf! -
NIGHT!!!!
Das was ich Dir jetzt schreibe ist wichtig, denke ich zumindest.
1. Lege Widerspruch ein und zwar schnell. Dafür reicht ein Satz per Einschreiben:
Hiermit lege ich Form- und Fristgerecht gegen den Bescheid vom 25.06.2010 Widerspruch ein. Nichts schreiben, nichts erklären.
Das ist super wichtig, denn egal was eine Behörde ausspricht, ob richtig oder falsch, ist der Bescheid rechtskräfig, hast Du verloren.
2. Mach Dir die Mühe und geh zum Anwalt. Du hast Ärger mit einer Behörde und Du wirst nicht weiterkommen, egal was Du schreibst.
Ein Anwalt hat einen gewaltigen Vorteil: er kann Akteneinsicht beantragen und dementsprechend agieren. Diese Möglichkeit bleibt Dir als Normalo schlichtweg verwehrt.
Du wirst sehen, es ist das Geld wert. Bei einer Behörde kannst Du schreiben, was Du willst. Wenn der Mitarbeiter nicht will, hast Du verloren, dann liest er halt nicht richtig, dann entscheidet halt Ermessen, ganz egal.
Ein Anwaltsschreiben zeigt, dass Du Ernst machst und in die Vollen gehst, wenn nötig....
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