Kupierten Welpen gefunden

  • Wenn ein böser Nachbar anzeigt, dann fragt der Amts-Vet eben doch. Muss er ja und das ist auch gut so. Weil sonst hätten wir ein Verbot und könnten munter lustig weiterschnippeln. So kann man das zwar, hat aber wenigstens ein Restrisiko.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich frage mich die ganze Zeit, warum jemand einen gesunden, kupierten Welpen im Wald anbindet :???:

  • Nach meinem Wissensstand ist das Kupieren mittlerweile in Polen und Tschechien verboten....das einführen von kupierten Hunden ist nicht erlaubt, der Hund kann an der Grenze beschlagnahmt (und eingeschläfert) werden, der Überführer muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.


    Mir bekannte Personen haben einen vollkuperten Dobermann aus Ungarn geholt (dort its das noch erlaubt). Anschließend sind sie zum Vet-Amt gedackelt und haben den Hund dort vorgestellt um nicht angezeigt werden zu können (keine Ahnung was die dort für eine Geschichte erzählt haben). Das der Hund Verhaltensgestört ist liegt nahe.....

  • Ich würd einfach mit dem Hund zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
    Dann ist der Hund mit seinem Aussehen schon mal öffentlich gemacht. Aussehen und Besonderheiten werden in der Anzeige festgehalten.


    Er hat keinen Chip, keine Hundemarke, Fundort und Art sprechen für sich selbst.


    Bei uns ist die Polizei ziemlich froh, wenn man den Fundhund wieder mitnimmt. "Aufbewahren" können sie ihn nicht, sie rufen den Tierschutz ==> Weg ins Tierheim. Sag ihnen das einfach so, dass Du den Hund in Gewahrsam nimmst.


    Fertig. Nicht mehr und nicht weniger würde ich tun. Die Polizei wird sich schon mit dem Tierschutz in Verbindung setzen, da würde ich einfach mal superblond an die Sache rangehen.


    Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten.......also lieber weniger fragen.


    Das einzige, was mich noch interessieren würde, wäre die rechtliche Seite der Frist für den Eigentumsübergang, sonst nichts....


    Jetzt hätte ich es fast vergessen: Viel Spaß mit dem neuen Hundi...

  • Ach ja, und n Rechtschutz kann auch nicht schaden. Falls besagter Besitzer genau einen Tag vor dem "Eigentumsübergang" ganz wichtig auftaucht und den Hund zurück haben will.


    In der Zeit natürlich wirklich jeden Beleg aufheben, denn selbst wenn der Besitzer auftaucht, kann so eine Rechnung über etliche Euronen den wahrscheinlich ganz schnell zum Verzicht bewegen. (Auch das Leckerlie-Würstchen im Fr...napf für 0,20 Euro). Denn selbst wenn der Hund ins Tierheim käme, müsste ihn der Besitzer "auslösen"...


    "Sachen" bleiben ein halbes Jahr im Fundbüro. Dann kann man sie entweder wieder abholen oder sie werden versteigert. Geh mal davon aus, dass die Frist bei einem Hund ähnlich ist.

  • Zitat

    Nach meinem Wissensstand ist das Kupieren mittlerweile in Polen und Tschechien verboten....das einführen von kupierten Hunden ist nicht erlaubt, der Hund kann an der Grenze beschlagnahmt (und eingeschläfert) werden, der Überführer muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.


    Mir bekannte Personen haben einen vollkuperten Dobermann aus Ungarn geholt (dort its das noch erlaubt). Anschließend sind sie zum Vet-Amt gedackelt und haben den Hund dort vorgestellt um nicht angezeigt werden zu können (keine Ahnung was die dort für eine Geschichte erzählt haben). Das der Hund Verhaltensgestört ist liegt nahe.....


    Ein Importverbot für kupierte Hunde ist noch nicht in Kraft. Ich darf mir immer noch einen kupierten Hund, aus den Ländern die kein Kupierverbot haben, kaufen und nach Deutschland einführen.


    Was verboten ist und inzwischen unter Strafe steht, ist, einen in Deutschland geborenen Hund zum Kupieren in das Ausland zu schaffen.


    In Polen dürfen nur die Ohren nicht kupiert werden, Tschechien hat generelles Kupierverbot.


    Das ein kerngesunder Hund eingeschläfert wird, nur weil ein Schwachmat ihn hat kupieren lassen, kann ich mir nicht vorstellen, habe ich weder gehört, noch irgendwo gelesen.


    Wo steht das? Und wie verhält es sich dann mit den kupierten Nothunden?
    Da viele mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen, sind sie ja keine "Schmuggelware". Wieso werden sie nicht beschlagnahmt und eingeschläfert?


    http://www.dober-mann.de/html/____das_kupieren.html


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Aber natürlich darf ich mir einen kupierten Hund holen. In die Schweiz darf ich ihn mir nicht holen, was Vor- und Nachteile hat (Nachteil ist z.B. das Problem bzgl. Tierschutzhunden aus dem Ausland o.ä.).


    Mal ne andere Frage.. Wieso muß ich als Halter nachweisen, dass ich es nicht war, der ihn hat kupieren lassen? Wieso muß mir das nicht nachgewiesen werden? Also klar, ich habe kein Thema damit zum Amts-Vet zu gehen und zeigen, dass der Hund aus dem TS o.ä. kommt. Aber gerade in dem Fall KANN man ja nichts beweisen..


    Btw. wieso ein kupierter Hund verhaltensgestört ist/sein muß, würde mich auch mal interessieren..

  • Zitat

    Btw. wieso ein kupierter Hund verhaltensgestört ist/sein muß, würde mich auch mal interessieren..


    Das hat sich nicht auf das Kupieren bezogen, sondern das der Hund aus einer "Zucht" aus Ungarn geholt wurde......


    Die Person war beim Vet-Amt und dort wurde ihr das so erzählt (Kupierverbot in Nachbarläner, Grenzübertritt etc). Hab das nicht geprüft, weil ich sowieso gegen kupieren bin......

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