4 Wochen alter Welpe ---hilfe!
-
-
Ja, ich weiß....
Ich hoffe mal er macht das dann auch, weil so Leuten muss man echt in den hintern treten! - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: 4 Wochen alter Welpe ---hilfe!*
Dort wird jeder fündig!-
-
So, hab noch was neues erfahren...Ein Freund von ihm hat eine Schwester von dem kleinen aufgenommen...
Werde ihm direkt schreiben, dass sie schauen sollen, dass einer der beiden zu dem anderen kommt....Dann wären sie schon mal beide nicht mehr so alleine...ist zwar für einen der beiden dann mehr arbeit, aber da müssen sie durch...
-
sind am sonntag sowieso mal in frankfurt, bin am überlegen, ob wir nicht kurz bei ihm vorbei fahren...dann kann ich mal nach dem kleinen schauen und ein paar Welpenbücher vorbei bringen...Haben ja noch ein paar hier und man kann nie genug haben...
Wenn ihr noch Tips habt, die ich weitergeben kann, immer her..
-
Wenn die zwei Welpen zusammen kämen, daß wär schonmal gut.
-
jupp, denk ich mir auch...
bin mal gespannt, warte nun auf die nächste Antwort, aber bisher kam noch nichts ...Aber kurz mal eine andere Frage, ist die Zucht in Hessen von Listenhunden nicht verboten?! Kenn mich damit echt absolut nicht aus, mein aber so etwas mal gehört zu haben...
-
-
Zitat
Aber kurz mal eine andere Frage, ist die Zucht in Hessen von Listenhunden nicht verboten?! Kenn mich damit echt absolut nicht aus, mein aber so etwas mal gehört zu haben...
Dann würde ich dringend raten, sich da mal sachkundig zu machen, über die Haltung von Sokas und allgemein über die Kampfhundeverordnung.
Denn sonst kann das ganze böse enden. :/
-
Zitat
Dann würde ich dringend raten, sich da mal sachkundig zu machen, über die Haltung von Sokas und allgemein über die Kampfhundeverordnung.
Denn sonst kann das ganze böse enden. :/
Werde es an ihn weitergeben....
Ich hoffe mal, er weiß das alles und weiß auch welche Auflagen er da erfüllen muss, weil da kann ich ihm absolut nicht weiterhelfen...Hab mich mit der Thematik selbst nie so richtig beschäftigt...
-
Zitat
§ 12 Abgabeverbot für gefährliche Hunde
Handel, Erwerb sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind verboten, so weit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt. Zulässig bleibt die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft sowie an Personen, die für diesen eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 1 erhalten können. § 42 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend.
Was passiert dann mit dem kleinen? Er kommt ja aus keinem Tierheim?
Bedeutet das, dass der kleine weg muss?Bei einem anderen § steht, dass die Hunde unfruchtbar gemacht werden müssen....
Ich hoffe echt, dass das nun keine Probleme macht

-
DAS macht riesige Probleme, denn er kann den Hund nicht problemlos anmelden. Meist kommen die Hunde dann sofort ins TH, weil der Besitzer offensichtlich nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Meldet er ihn nicht an, dann passiert ab genau das gleiche mit dieser Begründung.
Eigentlich bleibt nur, so schnell wie möglich Kontakt mit dem örtlichen TH aufzunehmen und eben mit dem OA. Der "Züchter" dürfte seine Hündin auch sehr schnell los sein.LG
das Schnauzermädel -
Oh sche****

Ach mensch, aber meinst du, es könnte eine Ausnahme geben, wenn er den kleinen schnell meldet und auch den Züchter anzeigt? - Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!