Ist das tierschutzrelevant?

  • Folgende Situation:
    Zwei Hunde werden größtenteils in einer Waschküche (etwa 15qm groß, vollständig gefliest, außer einem Wassernapf keinerlei Einrichtung, auch keine Liegeplätze) mit Zugang zu einem kleinem "Auslauf" (vielleicht 30-35 qm, gepflastert, keinerlei Einrichtung) gehalten. Sporadisch sind die Hunde auch mal in der Wohnung.
    Meistens werden sie getrennt, d.h. einer im Auslauf, einer in der Waschküche oder einer in der Wohnung einer in Waschküche und Auslauf.
    Der jüngere Hund von beiden wird sporadisch (allerdings nicht täglich!) ausgeführt - was aber auch eher ne Runde um den Block ist als ein Spaziergang - der ältere Hund scheint das Grundstück gar nicht mehr zu verlassen.
    Beide Hunde zeigen durch die mangelhaften Haltungsbedingungen Verhaltensauffälligkeiten und haben ausgeprägte Liegeschwielen wegen fehlender Liegeplätze.
    Ist das tierschutzrelevant und besteht hier die Möglichkeit über das Veterinäramt irgendwelche Änderungen herbeizuführen oder ist man allein auf den "good will" der Besitzer angewiesen?
    Wie würdet ihr das einschätzen?

  • Da gibts n schönen Absatz im Tierschutzgesetz zwecks Haltungsbedingungen und tierärztlicher Versorgung etc. Wenn du das so genau alles beschreiben kannst mach doch Meldung beim VetAmt. Die müssen entscheiden ob und was zu tun ist. Für MICH ist das ganz klar Tierquälerei.

    LG

  • Hallo Björn,
    für mich ist es tierschutzrelevant.
    § 2
    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
    Kannst du mit den Leuten reden, so daß du rauskriegen könntest, warum sie die Hunde so halten, und ob man was dagegen tun könnte? Falls nicht, würde ich sagen, ja, Amtstierarzt.
    Gruß
    Petra

  • Zitat

    Kannst du mit den Leuten reden, so daß du rauskriegen könntest, warum sie die Hunde so halten, und ob man was dagegen tun könnte?

    Völlige Überforderung und insgesamt schwierige Lebenssituation. Die Hunde abzugeben, dazu scheint man allerdings auch nicht bereit zu sein...
    Meine Bedenken sind im Moment einfach folgende:
    Im Moment habe ich da noch einen gewissen Einfluss auf die Besitzer. Sollte allerdings herauskommen, dass ich sie beim Veterinäramt angeschwärzt habe wird mein Einfluß gleich Null sein, den Hunden wird es noch schlechter gehen und da es ja sogar rechtlich in Ordnung ist einen Hund fast ausschließlich im Zwinger zu halten kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Veterinäramt da tätig wird...
    Und wenn das Veterinäramt NICHT tätig wird, dann hab ich den Hunden damit einen "Bärendienst" erwiesen...

  • Wird schwierig. Guck dir mal die Hundehaltungsverordnung an
    http://www.gregor-jonas.de/domino/stories…sverordnung.htm
    Da bietet sich nicht sooooo viel Angriffsfläche.
    Man könnte eine Anzeige machen, nachgegangen werden muss dem dann auf jeden Fall.
    Ich denke aber das höchste der Gefühle sind fürs erste Auflagen zur Verbesserung der Situation (Liegeplätze, Verpflichtung zum verschaffen von Auslauf außerhalb des Auslaufs), ein Entzug der Hunde oder ein Haltungsverbot sind wohl kaum drin. Erst wenn die Auflagen nicht befolgt werden, könnte sich da was tun.

    Ist ja auch immer schwierig zu beweisen, wenn die Besitzer sagen: Aber nachts sind sie immer bei uns im Haus, die sind da nur wenn wir arbeiten... dann hat man erstmal schlechte Karten.

  • Hallo Björn,
    aus eigener Erfahrung kann ich Dich dahingehend beruhigen, dass ein Amtsveterinär solche Hinweise vertraulich behandelt.

    Du hast also die Möglichkeit, in einem Telefon-Gespräch die Situation zu schildern und den Amts-Vet entscheiden zu lassen, ob er Handlungsbedarf sieht UND gleichzeitig Deinen Einfluss auf die HH weiter auszuüben, wofür ich Dir übrigens Respekt zolle.

    LG, Chris

  • Zitat

    § 2
    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden

    Wenn das so auch nur annähernd Anwendung finden würde, gäb es kaum mehr Hühner und Schweinefleisch.

    Für mich verstößt solch eine Haltung auch gegen Gesetze ... nur kräht kein Hahn danach.

    Schaden kann es dennoch nicht, mal beim Veterinäramt vorzusprechen. Vielleicht hat dort jemand einen guten Tag.

  • Ich denke auch, das Problem ist, was die Leute dem Amt erzählen!
    Bei uns in der Nähe ist ein Hund in der Feldmarkt in einer Scheune eingesperrt! Irgendwann ist er wohl durch Zufall dort rausgekommen und hat nen Dackel gerissen, der dort grad unterwegs war. Also ich weiß nicht, ob das jetzt immer noch der gleiche Hund ist. Die Leute halten da in der Scheune wohl schon lange Hunde. Das ist aber nicht bei uns im Ort und ich gehe da nicht oft lang. Als ich das erste Mal mit Hundi und meiner Kusine, die dort wohnt, da langging, hab ich das jämmerliche Bellen aus der Scheune gehört. Ich habe dann auch beim Vet.-Amt angerufen, aber dort sagte man mir, sie wüssten von dem Hund und da wäre alles in Ordnung. Die Leute seien auch jeden Tag mehrere Stunden da.

    Bin danach noch zweimal da langgegangen kurz danach und jedes Mal habe ich dieses Bellen gehört. Also, ich denke das Vet--Amt kann ja in dem Fall nicht wirklich nachprüfen, ob und wie lange die Leute dort täglich sind. Und du weißt auch nicht, was die Leute dem Amt erzählen.

    Meine Kusine ging mit ihrem Hund oft da lang und sie sagte, sie sieht fast nie jemanden dort an der Scheune. Schrecklich!

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