Ist das tierschutzrelevant?
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Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Liegeschwielen - muss der Amtsvet eigentlich tätig werden und zumindest die Auflage, nach geeigneter Einrichtung von Liegeflächen machen.
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Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Liegeschwielen - muss der Amtsvet eigentlich tätig werden und zumindest die Auflage, nach geeigneter Einrichtung von Liegeflächen machen.
Liegeschwielen sind eine gesundeheitliche Beeinträchtigung? Mein Hund hat die auch :/ .
Ansonsten würde ich versuchen, zunächst ohne das Vet.amt etwas an der Lage der Hunde zu beeinflussen und nur wenn das überhaupt nicht fruchtet, den Anruf an die Behörde wagen. Meiner Erfahrung nach werden sie sowieso nix in diesem Falle unternehmen. -
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Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Liegeschwielen - muss der Amtsvet eigentlich tätig werden und zumindest die Auflage, nach geeigneter Einrichtung von Liegeflächen machen.
Besonders der Punkt mit den Liegeflächen ist doch so einfach zu beseitigen... :/ Bei Ikea gibt es "Luxushundebetten" für 10€! Zur Not tuts auch ne alte Decke. Brauchts dafür den AV ? Das wäre zumindest ein Anfang, vielleicht kann man diese Leute eher in kleinen Schritten überzeugen, als sie ad hoc zu zwingen alles zu verändern?
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Jedem Hund muss eine gewisse Mindestfläche zur Verfügung stehen, er muss ausreichend Wasser und Futter haben und er muss medizinisch versorgt werden.
Die von dir beschriebene m² Anzahl ist nach den Angaben in den meisten Hundeverordnungen absolut ausreichend und du wirst auch niemanden dazu verdonnern können mit den Hunden Gassi zu gehen.
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Liegeschwielen sind eine gesundeheitliche Beeinträchtigung? Mein Hund hat die auch
Emma hat auch Liegeschwielen...allerdings weil sie freiwillig recht viel auf harten Böden liegt und nicht weil sie dort liegen MUSS!
Naja...ihr habt mich eigentlich nur darin bestätigt, dass es recht aussichtslos ist dort mit rechtlichen Mitteln was zu bewirken...ich werd dann wohl nochmal das Gespräch mit den Besitzern suchen, allerdings bezweifle ich, dass das durchschlagenden Erfolg hat... :/
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Die von dir beschriebene m² Anzahl ist nach den Angaben in den meisten Hundeverordnungen absolut ausreichend
Das ist ja das abartige...qm-mäßig ist die Haltung wohl rechtens, dass da aber Hunde ihr Leben damit verbringen in einem gefliesten, kahlen Raum "Löcher in die Luft zu starren" und schon wirklich hospitalisiert sind interessiert niemanden... :/
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Nun man kann den Hundehalter darauf ansprechen und wenn dieser nicht entsprechende Plätze anbietet ist es schon relevant auch für den Amtsvet.
Liegeschwielen an sich sind nichts schlimmes, wenn es aber auf Grund der Haltungsbedingungen dazu kommt - weil der Hund keine andere Wahl hat als auf dem harten Boden zu liegen - dann ist es als Beeinträchtigung zu sehen.
Dieses ist zwar nicht wortwörtlich im Tierschutzgesetzt oder in der Hundeschutzverordnung aufgeführt, aber gehört dazu.Die Hundeschutzverordnung schreibt zudem auch regelmäßige Gassigänge vor - unter anderem.
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Ja...vielleicht kann man doch Hundebesitzer zum regelmäßigen Spaziergang verdonnern, denn in der Tierschutz-Hunde-Verordnung steht unter § 2 folgendes:
1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__2.html -
Ich glaube auch, daß beim Vet. noch nichts dabei herauskommt, dafür sind die Hunde noch nicht krank genug
versuchen würde ich aber auch, bei den Besis, noch was zu erreichen, kann mir vorstellen, daß das schwer ist, aber viell. erreichst du ja doch was.
Wenns noch schlechter wird, kannst du ja immer noch den Vet. einschalten. -
Es gibt neben den rein faktischen Rahmenbedingungen auch noch andere Faktoren und sowohl der Amtsveterinär als auch der Tierschutz haben noch den berühmten Ermessens-Spielraum.
Meine Idee wäre es, die Situation dem örtlichen Tierheim o. Tierschutzverein zu schildern. Hier kannst Du gemeinsam mit den zuständigen Tierpflegern entscheiden, ob nach einem möglichen Einzug durch Veterinäramt u. Tierschutz überhaupt eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. Die Vermittlungschancen sind, insbesondere für einen alten Hund und im Winter, nicht unbedingt hoch. Deshalb würde ich, zum langfristigen Wohl der Tiere, diese Überlegung in den Vordergrund stellen.
Wobei ich gestehen muss, dass diese armen Würstchen das Tierheim beinahe als paradiesisch empfinden dürften. Dort sollte es zumindest etwas Auslauf geben und geeignete Liegeflächen.
Im zweiten Schritt kannst Du dann gemeinsam mit Veterinäramt u. Tierschutz über die Erfolgschancen nachdenken. Wobei ich Dich gut verstehen kann - ggf. ist Dein Einfluss mehr wert. Wäre es denn für die Leute so offensichtlich, dass DU sie angeschwärzt hast ?
Wie sieht es denn mit der sonstigen Haltungen aus?
Wie werden die Tiere ernährt ? Wie ist die Bindung zu den Leuten?Und noch ein ganz persönlicher Tipp von mir ...
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man überforderten Leuten die Hunde oft abkaufen kann. Für ein o. zwei Hunderte sind schon Leute schwach geworden, die zuvor noch behauptet haben, sie würden ihren Hund nie hergeben. Da muss man sich halt überlegen, ob man Menschen, die ihre Tiere schlecht halten, auch noch finanziell "belohnen" möchte - moralisch ist es langfristig sicher der falsche Weg. Ich habs in Einzelfällen trotzdem schon gemacht, weil das Veterinäramt machtlos war und die Tiere gelitten haben. Aber wie gesagt, das ist moralisch natürlich zweischneidig.[/quote] -
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