Bestrafung für Tierarzt bei unbegründeten Einschläfern
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Ich bin jetzt durch einen anderen Thread auf die Frage gekommen, wie es in der Realität mit dem Bestrafen von Tierärzten aussieht, die unbegründet eingeschläfert haben.
Theoretisch dürfen Tierärzte das ja nicht, wenn der Hund gesund ist, aber es wird ja auch immer so begründet, dass es passt.
Ein Tierarzt und auch der Halter werden ja behaupten, dass es dafür einen guten Grund gegeben hat. Inwiefern könnte man da als Außenstehender was machen? Wird eine Anzeige wirklich verfolgt, oder mangels Beweisen bald fallen gelassen? Und weiß jemand von euch wieviele Tierärzte wirklich schon wegen sowas in den Knast gewandert sind?
Man hört ja oft, dass ein Hund scheinbar grundlos eingeschläfert worden ist, aber passiert dann auch was? Ich denke, dass es eine Menge TAs gibt, die danach eigentlich keine Lizenz mehr haben dürften, aber immer noch haben.Würde mich freuen, wenn jemand von euch die genaue rechtliche Grundlage dafür hat und/oder vielleicht von ein paar Erfahrungen berichten kann, wo das passiert, oder nicht passiert ist.
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Hallo,
hast du hier Bestrafung für Tierarzt bei unbegründeten Einschläfern schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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HuHu,
ich denke das wird schwer dem TA das nachzuweisen das er wirklich unbegründet eingeschläfert hat.
Der wird schon wissen was er sagt damit es gerechtfertig ist (anhaltene Aggressionen etc.)
Ist doof aber leider denke ich nicht zu ändern.
Ob die sofort ihre Zulassung verlieren? Ich würde meinen erst im Wiederholungsfall?! Nach dem 1. mal wärs sehr hart und es gäbe wahrscheinlich kaum noch TÄe....
Würde mich aber auch mal interessieren
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Solange eine Krokoleder-Handtasche ein "vernünftiger" Grund ist, wird unser Tierschutzgesetz in solchen Fällen seine extra (?) schwammige Ausdrucksweise nicht verlieren...
Hier ist mal ein interessanter Link zum Nachlesen, der aber o. g. Frage leider auch nicht bentwortet:
http://www.veteribaer.de/BTG/html/Archiv/pdf/05.01/Luy.pdf
Wenn MIR so ein Fall in der Umgebung unterkommen würde, würde ich ein Gespräch mit dem Amtsveterinär suchen.
LG, Chris
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Vielleicht passt meine Frage hier besser als im anderen Thread:
Sagt mal...jetzt bin ja selbst ich überrascht...bisher war ich eigentlich der Meinung das es sehr wohl Vorschriften gibt WANN und unter welchen Voraussetzungen ein Wirbeltier getötet werden darf...nun hab ich mir aber noch mal das Tierschutzgesetz angeschaut und dort ist in § 4 nur geregelt WER töten darf und WIE diese Tötung von statten geht...gibt es da wirklich keine weitergehenden Vorschriften? Kann sich wirklich jeder einfach seines Hundes entledigen, wenn der stört? Kann ich mir gar nicht vorstellen...
Hier der Link zum Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/ -
Ich könnte malim Kollegium nachfragen, was in einem solchen Fall passieren würde.
Die TÄ die ich kenne (seien es Haustierärzte oder meine Kollegen) würden ein Tier nie unbegründet einschläfern.
Nur, was gilt für die Allgemeinheit als unbegründet?
Wir haben oft Patienten, die eine Not-OP bräuchten, um zu überleben.
Sie könnten (!) es schaffen, aber wenn der Besi die 4.000 € (oder mehr) nicht hat - dann bleibt "uns" nichts anderes übrig als ds Tier zu erlösen. Und jedes Pferd übernehmen geht auch nicht (hat ne Kollegin gerade getan - Patient war verletzt, für den Besitzer somit nichts wert -es sollte eingeschläfert werden. Kollegin weigerte sich, hats Tier sozusagen geschenkt bekommen und das Tier darf weiterleben)
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Ich hab vor vielen Jahren mal ein Praktikum beim TA gemacht u. da wurde leider auch ein Hund eingeschläfert der nicht krank war. Die Besitzer hatten ein Kind bekommen u. der Hund hatte nach dem Kind geschnappt. Daraufin wurde der Hund eingeschläfert
ich habe damals in Anwesenheit der Besitzer geweint, während sie selber keine Träne vergossen haben.
Ach, und da gabs noch so einen Fall, Hund wurde eingeschläfert weil er sein Herrchen angeblich angegriffen hatte. Er wurde auf einem großen Grundstück als Wachhund gehalten u. sich quasi selber überlassen.
Anstatt solche Tiere abzugeben werden sie dann halt entsorgt u. der Vorwand ,,er hat ja gebissen" reicht anscheinend leider aus um den Hund zu ,,entsorgen".LG Tanja mit Luna
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Zitat
...nun hab ich mir aber noch mal das Tierschutzgesetz angeschaut und dort ist in § 4 nur geregelt WER töten darf und WIE diese Tötung von statten geht...gibt es da wirklich keine weitergehenden Vorschriften? Kann sich wirklich jeder einfach seines Hundes entledigen, wenn der stört? Kann ich mir gar nicht vorstellen...
Du brauchst einen "vernünftigen Grund", das ergibt sich aus §1, da die Tötung der größte Schaden für ein Tier ist.
In §17 wird geregelt, dass eine Tötung ohne "vernünftigen Grund" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Es handelt sich dann tatsächlich sogar um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.Der "vernünftige Grund" ist es, der definiert werden muss. Müsste man mal Kommentare wälzen.
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Ich frage mich wie man das kontrollieren will.
Angenommen der Halter kommt mit dem Wunsch seinen Hund einzuschläfern zum TA und dieser tut das.
Dann ist die Sache im Normalfall damit beendet.Wer sollte sich daran stören, wer nachfragen, wer dem ganzen nachgehen?
Wo kein Kläger da kein Richter ...
LG
Tina -
Das Problem liegt da, dass es immer irgendeinen Grund gibt und zur genüge Gründe, die am toten Tier nicht mehr widerlegt werden können.
Aggressionen bieten sich hier z.B. an.
Es ist also kaum der Gegenbeweis zu erbringen.
Und es findet sich leider zu oft ein TA der es tut, ich kenne da persönlich Kandidaten (ich hab wegen ner ähnlichen Aktion bei meinem vorletzten Chef gekündigt- fristlos, und wurde dafür dann noch vors Arbeitsgericht geschleppt... natürlich war ich Schuld, weil ich als TAH die Situation wohl kaum so gut einschätzen könnte wie mein akademischer Chef... :zensur: ).Und findet sich keiner, dann findet sich schon ne andere Lösung den Hund umzubringen... Randy sollte ja eingeschläfert werden, allerdings fand sich hierfür (GsD) kein TA der den gerade mal einjährigen, gesunden und unübersehbar freundlichen, Hund einschläfern wollte. Nächste Idee: dann lassen wir ihn halt von nem bekannten Jäger erschießen
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Und was dem TA passieren kann? Er bekommt vermtl. beim ersten Mal ne Verwarnung und Geldstrafe, allerdings dürfte das selten sein denn: Wo kein Kläger da kein Täter. Und wer bitteschön sollte da im Normalfall Klage führen? Der Fall von BNH ist ja wirklich ein Einzelfall, üblicherweise sind Besitzer und TA sich einig- da gibts niemandfen der das beanstanden könnte/würde/wollte.
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Zitat
Wo kein Kläger da kein Richter ...
Deswegen wird ja auch über ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände diskutiert (das gibt es z.B. schon im Naturschutzrecht).
Ansonsten ist die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Sache des Staates und der entsprechenden Behörden. Hier ist in erster Linie der Amts-Vet gefragt. - Vor einem Moment
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