Kampfhund - unangemeldet - wird erwischt.. was passiert?

  • Das heisst, dass du die in die Wohnung lassen musst wenn sie kommen und kein Recht hast sie rauszuschmeissen.
    Dein Hausrecht wird also ausgehebelt.
    @ Perle, den würde ich beim OA melden, ganz ehrlich.

  • Zitat


    Mir persönlich kommt es einfach nur komisch vor das es so unanfechtbar sein soll, wenn ein Vet eine subjektive Meinung abgibt.


    Die Tierärzte vom Vetamt geben keine subjektive Meinung ab, sondern schauen sich den Hund genau an und geben dann ihre objekte Meinung zur Rassezugehörigkeit ab, die damit zumindest für die Stadt, wo der Hund gemeldet ist, Geltung hat.


    Und seien wir mal ehrlich, diese Meinung könnten auch wir Laien mit Hundekenntnis zu 80% genauso abgeben. ;)

  • Ich denke mal, das Problem mit falschen Daten bei der Anmeldung ist, dass es dabei nicht nur um ein Bußgeld geht, wenn es raus kommt (jetzt von der Ehrlichkeit mal abgesehen). Denn für die Haltungserlaubnis brauchts (zumindest in NRW) eine nachgewiesene Zuverlässigkeit. Und die wird das Amt sicherlich nicht mehr als gegeben ansehen, wenn es vom Halter bereits einmal belogen worden ist. Fazit wäre: derjenige würde keine Haltungserlaubnis bekommen und der Hund müsste abgegeben werden. Ehrlich, das wäre es mir persönlich nicht wert.


    Hat man den Hund aus dem Tierheim mit falscher Rassebezeichnung übernommen, kann einem persönlich sicherlich kein Vorwurf gemacht werden und ich kann mir vorstellen, dass es dann möglich ist, den Hund nachträglich zu melden (sofern alle Voraussetzungen vorliegen).


    Auf der anderen Seite sind die Hundesteuern für Sokas derart heftig, dass ich mir vorstellen kann, dass Leute schon aus diesem Grund eine falsche Rasse angeben.


    Diese ganzen Gesetze sind einfach total bescheuert, da sie sowieso nicht am wirklichen Problem ansetzen. Aber ob es was hilft, sie deswegen zu ignorieren?

  • Zitat

    Das heisst, dass du die in die Wohnung lassen musst wenn sie kommen und kein Recht hast sie rauszuschmeissen.
    Dein Hausrecht wird also ausgehebelt.
    @ Perle, den würde ich beim OA melden, ganz ehrlich.



    Aber nur in Begleitung der Polizei mit richterlicher Anordnung,sonst dürfen die auf keinen Fall in die Wohnung,oder jemand lässt sie freiwillig rein.


    Gruss
    Norbert

  • Zitat


    jetzt muss ich doch mal ganz blöd nachfragen...was heisstn des genau,wenn die unverletzlichkeit der wohnung nicht mehr gilt? :???:


    Art. 13 Grundgesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html


    Kann eingeschränkt werden, einmal über das Strafrecht (kennt jeder zumindest aus dem Fernsehen - Wohnungsdurchsuchung im Strafvervahren zur Auffindung von Beweismiteln).
    Geht aber auch über das Polizeirecht, also zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier kann eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf.
    Steht so sinngemäß in allen Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
    Der nicht angemeldete "Kampfhund" kann so eine Sache sein.

    Zitat


    Aber nur in Begleitung der Polizei mit richterlicher Anordnung,sonst dürfen die auf keinen Fall in die Wohnung,oder jemand lässt sie freiwillig rein.


    Das mit "in Begleitung der Polizei" ist so nicht ganz richtig - in den meisten Ländern ist das Ordnungsamt "die Polizei" - und die sind originär für die Durchsetzungen von Maßnahmen nach Polizeigesetz (=Gefahrenabwehr, hat ja nix mit Durchsuchungen im Strafrecht zu tun) zuständig.
    Die Grünen (oder Blauen) müssen die also nicht mitbringen, die richterliche Anordnung eigentlich schon, ich kann mir kaum vorstellen, dass man eine Durchsuchung zum Auffinden und beschlagnahmen eines nicht / falsch gemeldeten Hundes mit "Gefahr im Verzug" begründen kann.
    Allerdings ist es kein Problem für das OA, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte (z.B. petzender Nachbar) einen Beschluß zu erwirken, denke ich.
    Inwieweit die entsprechenden Hundeverordnungen / -gesetze der unterschiedlichen Bundesländer nun noch Sonderrechte für Behörden einräumen, möge bitte jeder selbst erforschen, der seinen Hund falsch deklarieren möchte :D

  • Zitat

    Aber nur in Begleitung der Polizei mit richterlicher Anordnung,sonst dürfen die auf keinen Fall in die Wohnung,oder jemand lässt sie freiwillig rein.


    Gruss
    Norbert


    Eben nicht, also Augen auf bei der Wahl der Nachbarn in NRW. :D


    LG
    das Schnauzermädel

  • unwissenheit schütz vor strafe nicht!


    ich hab in etlichen anzeigen gesehen - auch von ths - da würden hunde als labi-mixe oder boxermixe (das frecheste war ein sennenhund mischling)bezeichnet, die aber eindeutig nach kampfhund aussahen.


    wenns auffliegt dann kriegt man richtig stress...am manchen ist es wert. die wahrscheinlichkeit aufzufliegen oder in ruhe zu leben...naja ich schätz mal vielen ist es das risiko wert.


    ich meine wie oft fährt man schwarz und wie oft wird man dabei erwischt?


    wie oft liesst man von leuten die bei den größen und dem gewicht ihrer hunde schummeln, damit sie den sachukundenachweis nicht machen müssen?

  • Zitat

    @ Perle, den würde ich beim OA melden, ganz ehrlich.


    Das würde ich wohl auch machen.
    Für den Hund wäre es allemal besser, in ein gutes Zuhause zu kommen. Ist er erst ausgewachsen und kommt dann in ein Tierheim, iist er nahezu unvermittelbar.
    Und auch für die Nachbarn und alle anderen Hundehalter. Ein Biss von einem schwarz gehaltenen SoKa, womöglich im Sommerloch, wäre echt schlimm.

  • oh weh oh weh....hiermit ist nml meine meinung bestärkt,des ich hier aus thüringen hfftl niemals mehr wegziehe und sich die gesetzte hier nicht ändern...nach nrw zum beispiel bekommen mich auf jeden falle keine zehn pferde :|

  • Zitat


    ich meine wie oft fährt man schwarz und wie oft wird man dabei erwischt?


    Nicht oft :D


    Mal so ne Frage: Wird man eigentlich oft kontrolliert, ob man den Sachkundenachweis hat, wenn man einen Soka ausführt? Oder wird sowas überhaupt kontrolliert?


    Ich wurde wo ich 10 war, auch nicht gefragt, ob ich den Sachkundenachweis für große Hunde habe. Und wurde es in den letzten 9 Jahren wo ich Hundehalter bin, jetzt sogar mit zwei Fellnasen, niemals gefragt.


    Ist das bei Soka-Haltern anders?

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