Vermehrergegner - Thread

  • Zitat

    Wenn ich eine Zuchterlaubnis benötige, warum greift die entsprechende Behörde nicht ein?

    Weil es nicht verboten ist, Hunde zu produzieren.

    Zitat

    Wenn ich so viele verschiedene Rassen züchte, das muss doch jemanden auffallen? Und wenn es nur der Nachbar ist der etwas gehört hat und diese Infos weiterleitet.

    Weil es nicht verboten ist, Hunde unterschiedlicher Rassen zu produzieren.

    Zitat

    Ab wann greift "Vater Staat" denn überhaupt ein? Wie weit muss es denn gehen bis von staatlicher Seite etwas passiert?

    Wenn die rechtlichen Auflagen nicht erfüllt sind als da wären:
    a) Anmeldung als Gewerbe mit den entsprechenden Auflagen

    b) Haltungsbedingungen gemäss Tierschutzgesetz und HundehaltungsVO.

    Auf gut deutsch, erfülle ich die gesetzlichen Anforderungen an die Hundehaltung im Allgemeinen und im Speziellen und die gesetzlichen Auflagen an die gewerbsmässige Hundezucht, kann der Staat gar nicht eingreifen.

    Die entsprechenden Gesetze dienen nicht dazu, gewerbsmässige Hundeproduktion und Hundehandel zu verbieten. Sondern zu definieren, ab wann Hundeproduktion und Hundehandel gewerbsmässig und damit steuerpflichtig sind. Sprich, ab wann der Staat ggf. die Hand aufhalten kann.

    Erst wenn ich eindeutig gegen bestehende Gesetze verstosse, kann eingegriffen werden.

    So einfach ist das.

  • Zitat

    Wenn die rechtlichen Auflagen nicht erfüllt sind als da wären:
    a) Anmeldung als Gewerbe mit den entsprechenden Auflagen

    b) Haltungsbedingungen gemäss Tierschutzgesetz und HundehaltungsVO.

    Aber das wäre doch dann nicht erfüllt oder? :???:

    Und spätestens dann sollte doch eine Behörde einschreiten, wenn sie davon erfährt?

    Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Vermehrer ( ich meine immer noch die Massenproduzenten) ein Gewerbe anmelden bei 36% Gewerbesteuer. :???: Oder ist sie mittlerweile sogar gestiegen?

  • Du willst Hunde züchten, hast drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen gehst zum Veterinäramt, legst Deine Sachkundeprüfung ab und meldest Deine Hündinnen an.

    Du erhältst Deine Erlaubnis, bekommst noch den guten Rat, Dich auch beim Finanzamt anzumelden und das war´s auch schon.

    Solange jetzt keine Anzeigen von Nachbarn, Welpenkäufern oder wem auch immer kommen, wird Dich das Veterinäramt nicht kontrollieren.

    Im Klartext niemand prüft wie Du deine Hündinnen hältst, pflegst, fütterst usw. Das betrifft natürlich auch die Welpenaufzucht.

    Hier gilt ganz einfach: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

    Und da sind im Tierschutzgesetz die Lücken. Keiner nimmt den "Zwinger" - sprich Zuchtstätte - vor der eigentlichen Zuchttätigkeit ab. Keiner kontrolliert den Gesundheitszustand der Mutterhündinnen und der Welpen während der Aufzucht. Niemand macht vor Abgabe der Welpen eine "Wurfabnahmekontrolle", prüft dabei das Alter und den Entwicklungsstand der Welpen, ob sie überhaupt schon von der Mutter weg dürfen und können.

    Diese Arbeit wird nur in den Hundezuchtvereinen von den jeweiligen Zuchtwarten geleistet.
    Jedenfalls bei den Vereinen, die dem VDH angehören. Wo anders sieht es auch oftmals leider ganz anders aus.

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    @shantie warum soll man denn nun das rad neuerfinden?

    ich habe da eine frage zu einem konkreten verein.
    der name ist "retriever-club-europa"
    was haltet ihr davon? mit begründung bitte

    push ^^

  • dort sind auch teilweise fci hunde zur zucht engesetzt ( z.b. aus tschechien ).
    ein bekannter will nen hund von dem verein kaufen und ich will ihn vom gegenteil überzeugen.

  • Zitat

    Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Vermehrer ( ich meine immer noch die Massenproduzenten) ein Gewerbe anmelden bei 36% Gewerbesteuer.

    Warum nicht? Wie Gaby schon geschrieben hat ....
    beim Vetamt melden, SK-Prüfung ablegen, Hündinnen anmelden.

    Warum sollte dann nicht noch ne Meldung ans Finanzamt erfolgen?

    Evtl. kommt noch mal das Vetamt vorbei und kontrolliert die Haltungsbedingungen. Ansonsten ....... gilt "wo kein Kläger, da kein Richter".

    Und selbst wenn jemand ne Anzeige macht, solange die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind ....... passiert nichts.

  • Zitat

    Auch nur Verbrecher.

    Solche Aussagen können rechtlich ganz eng werden, ich würde da ein wenig aufpassen in der Ausdrucksweise ;) .

    Ich kenne den Verein nicht, keine Ahnung. Aber ich hasse diese Pauschalisierungen. Wenn, wie geschrieben, Hunde mit FCI Herkunft eingesetzt werden, sind ja auch die entsprechenden Datensätze verfügbar. Und offenbar ist man dabei selber Datensätze über die Nachzuchten anzulegen.
    Eine Zuchtordnung habe ich auf die Schnelle allerdings nicht gefunden- müsste man nachhaken.
    Definitiv würde ich das Ganze erstmal richtig abklopfen, bevor ich mich zu solchen Bemerkungen hinreißen lassen würde.

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