Vermehrergegner - Thread
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Fangen wir mit den Tierschutzgesetz an, die passenden Passagen hast ja bekommen.
Bei den meisten Hunden liegen genetische Dispositionen für genetische Defekte vor, dabei ist es ganz unabhängig davon, ob es sich um Rassehunde oder Mixe, Rasse- oder Mischlingsverpaarungen handelt.
Obwohl die Zucht mit Hunden, bei denen ein hohes Auftreten von Krankheiten zu erwarten ist, verboten ist wird verpaart, was das Zeug hält. Ohne Voruntersuchungen, ohne Datenbanken, die die besonderen Risiken bestimmter Verpaarungen aufzeigen. Denn die Verpaarung zweier phänotypisch gesunder Hunde kann genotypisch sehr kranke Hunde hervorbringen.
Das interessiert bei Mischlingen oder Papierlosen aber offensichtlich niemanden.Gewerbsmäßig ist ein Hundezüchter bereits ab 3 zuchtfähigen Hündinnen, sprich die alte Zuchthündin, die aus der Zucht aber intakt ist, die aktuelle Hündin, die in ihrem Leben 2 oder 3 Würfe bekommen wird und die Nachwuchshündin, die noch gar nicht in der Zucht ist, aber bereits läufig wird, reichen für eine gewerbsmäßige Zucht, die genehmigungspflichtig ist, einen Sachkundenachweis erfordert und vom Amtsvet überwacht wird. Von entsprechenden Vereinen wird auf Einhaltung dieser Regeln Wert gelegt.
Mehrmals Verkaufanzeigen zu schalten, regelmäßig wechselnde Tierbestände zu haben, erfordert auch diese Auflagen. Nur kann das niemand kontrollieren, Handys sei dank.Interessiert aber bei papierlosen Hunden eben nicht, kontrolliert auch keiner.
Und in wie weit hast du dich mit den anderen Verbänden denn beschäftigt. Verbände, die genau eine sehr lasche Zuchtordnung haben, die gibt es wie Sand am Meer. Scheinen wirklich gute Alternativen zu sein. Die Vermehrerhunde, die Papiere haben und aus Massenzuchten kommen, haben so tolle Alternativpapiere.
Und wo geht es hier bitte um Schnauzer?
Die findet man auf dem Markt kaum.
Betroffen sind doch eher Labrador, Mops, Bernersennen, Chihuahua, engl. und franz. Bulldoggen, Shi-Tzu, Malteser, Terrier und jegliche interessante Mixvarianten.
Auch bei den Hundehändlern findet man eher gefragte Rassen und Mixe.Und nein, nicht jeder Rassehund bekommt diesen Schutz, aber die Mixe und Upse, die bekommen ihn gar nicht!
Und wenn mir als Vermehrer oder Käufer die verantwortungsvolle Vermehrung, die mehr als gute Aufzucht ausmacht, offensichtlich egal ist, dann sind mir Mixe wohl weniger wert, oder? Sind ja auch billig und man wird sie schnell wieder los.LG
das Schnauzermädel -
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Liebes Schnauzermädel,
jedes Wort, das Du hier geschrieben hast, unterschreibe ich.
Danke für den Text
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
Gewerbsmäßig ist ein Hundezüchter bereits ab 3 zuchtfähigen Hündinnen, sprich die alte Zuchthündin, die aus der Zucht aber intakt ist, die aktuelle Hündin, die in ihrem Leben 2 oder 3 Würfe bekommen wird und die Nachwuchshündin, die noch gar nicht in der Zucht ist, aber bereits läufig wird, reichen für eine gewerbsmäßige Zucht, die genehmigungspflichtig ist, einen Sachkundenachweis erfordert und vom Amtsvet überwacht wird.
Genau dieser Passus hat Quebec 2 Seiten zuvor verneint...
ZitatStimmt so nicht.
Hinweise zum Erlaubnisverfahren nach § 11 TiSchuGe
7. Die Voraussetzung für ein gewegsmäßiges Züchten sind erfüllt, wenn mehr als 3 Zuchthündinnen gehalten werden. Quellenangabe + Fehlerübernahme Seite 27 dieses Freds
Was ist nun richtig, oder ist es Auslegungssache?
Okay, das ist nun vielleicht totale Krümelkackerei und auch OT, aber gerade von euch beiden Membern (schnauzermädel & Quebec) geht soviel Sachwissen aus, dass ich der guten Ordnung halber schon gerne wüsste, wessen Aussage nun der Wahrheit entspricht.
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also mal grundätzlich
ich bin auch gegen unkontrolliertes vermehren.
aaaaber, da ich durch unseren hundeverein und ehemals war mein vater züchter -beim vdh registriert- mit dem vdh so richtig unzufrieden.
w a r u m bitte schön soll der vdh das mass aller dinge sein ??????
z.b. meine hündin hat papiere von dhz verband. wir werden nächstes jahr die begleithundeprüfung, abgenommen vom vhh (verband hessischer hundeschulen) machen. ist punktgleich mit den richtlinien des vdh.
der vdh erkennt nix von alledem an. a u s s er man zahlt ne menge geld um papiere z.b. nachzufordern. also die vom vdh.
die bgh wird nicht anerkannt allerdings n u r nicht vom vdh.
sorry, das ist vereinsmeierei im grossen sinne und geldgier.
grusss petra
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ZitatZitat
schnauzermädel hat Folgendes geschrieben:
Gewerbsmäßig ist ein Hundezüchter bereits ab 3 zuchtfähigen Hündinnen, sprich die alte Zuchthündin, die aus der Zucht aber intakt ist, die aktuelle Hündin, die in ihrem Leben 2 oder 3 Würfe bekommen wird und die Nachwuchshündin, die noch gar nicht in der Zucht ist, aber bereits läufig wird, reichen für eine gewerbsmäßige Zucht, die genehmigungspflichtig ist, einen Sachkundenachweis erfordert und vom Amtsvet überwacht wird.
"Stimmt so nicht" bezog sich auf "drei Würfe" im Jahr.
Was Schnauzermädel heute geschrieben hat ist richtig.
Jede intakte Hündin in Deinem Besitz zählt.
Von der Junghündin, die gerade ihre erste Läufigkeit hatte, bis zur Oma von 12 Jahren.
Selbst, wenn ich z. B. nur eine Neufundländerhündin habe, die zuchttauglich ist und mit der ich züchten darf (im Verein) und dazu zwei Mischlingshündinnen, mit denen ich garantiert keinen Wurf machen werde, zählt es vor dem Gesetz als gewerbsmäßige Hundezucht, die ich anmelden muß.Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
z.b. meine hündin hat papiere von dhz verband. wir werden nächstes jahr die begleithundeprüfung, abgenommen vom vhh (verband hessischer hundeschulen) machen. ist punktgleich mit den richtlinien des vdh.
der vdh erkennt nix von alledem an. a u s s er man zahlt ne menge geld um papiere z.b. nachzufordern. also die vom vdh.
Dann frage doch den VDH warum er die dhz Prüfungen nicht anerkennt.
Und was für "Papiere" willst Du vom VDH nachfordern?
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Danke Quebec
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Ok, nachdem wir alle etwas schlauer sind was das Gesetz anbelangt, ich zumindest
, frage ich mich warum es diese "Vermehrer" die Hunde als Massenware züchten in D gibt? ( Nehme wieder das Bsp. aus der Presse)
Wenn ich eine Zuchterlaubnis benötige, warum greift die entsprechende Behörde nicht ein?
Wenn ich so viele verschiedene Rassen züchte, das muss doch jemanden auffallen? Und wenn es nur der Nachbar ist der etwas gehört hat und diese Infos weiterleitet.
Ab wann greift "Vater Staat" denn überhaupt ein? Wie weit muss es denn gehen bis von staatlicher Seite etwas passiert?
Es ist für mich schwierig zu verstehen, warum es diese Vermehrer gibt bei solch einer Gesetzeslage.
Fragende Grüsse
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Zitat
also mal grundätzlich
ich bin auch gegen unkontrolliertes vermehren.
aaaaber, da ich durch unseren hundeverein und ehemals war mein vater züchter -beim vdh registriert- mit dem vdh so richtig unzufrieden.
w a r u m bitte schön soll der vdh das mass aller dinge sein ??????
z.b. meine hündin hat papiere von dhz verband. wir werden nächstes jahr die begleithundeprüfung, abgenommen vom vhh (verband hessischer hundeschulen) machen. ist punktgleich mit den richtlinien des vdh.
der vdh erkennt nix von alledem an. a u s s er man zahlt ne menge geld um papiere z.b. nachzufordern. also die vom vdh.
die bgh wird nicht anerkannt allerdings n u r nicht vom vdh.
sorry, das ist vereinsmeierei im grossen sinne und geldgier.
grusss petra
Seh ich auch so....
Diese Vereinssachen sind Geldmacherei,soll mir mal keiner erzählen das die Vereine Wohltätigkeitsverbände sind...
Wer macht heute schon noch was umsonst.... -
@shantie warum soll man denn nun das rad neuerfinden?
ich habe da eine frage zu einem konkreten verein.
der name ist "retriever-club-europa"
was haltet ihr davon? mit begründung bitte -
- Vor einem Moment
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