Schutzverträge

    • Neu

    Hi


    hast du hier Schutzverträge* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • lach....terrorhaus..., BGB und HGB auseinander zu halten ist schon schwierig! Ich bin ja der Beweis dafür.....smile


      Nur zur Info: im BGB seht auf den ersten Seiten, dass niemand das Recht hat, das BGB zu verstehen. Das soll heissen: das BGB kommt von Juristen für Juristen.


      Viele Grüsse

    • Also mein Tierschutzvertrag is so ähnlich:


      Kurz mal die Punkte zusammengefasst:


      1) es is bekannt das tier aus tierrettung im ausland
      2) Ausschluss jäglicher Gewährleistung vom Zustand des hundes, tierärztlich untersucht, alle nachher entstandenen krankheiten sind vom empfänger zu behandeln und kosten zu tragen
      3) hund geimpft gegen tollwut, 5-fach impfung, leishmaniosetest durchgeführt und negativ; Übergabe eines EU-Impfpasses, muss mich bestens übe den Hund informieren
      4) Ich übernehma ab Übergabe alleinige haftung für das tier
      5) Ich übernehme ab Übergabe alle Kosten für das Tier
      6) Verpflichtungen für
      a) Vorschriften für Dt. Tierschutzgesetz einhalten
      b) notwendige TA Behandlungen unverzüglich durchfphren
      c) Test auf mittelmeerkrankheiten wiederholen lassen
      d) impungen termingerecht machen lassen
      e) nicht zur Zucht verweden, bei Hündinen die noch nicht kastriert sind, nachholen sobald möglich
      f) misshandlung unterlassen
      g) hund nicht an Kette, Zwinger halten, ausreichend futter und wasser zur verfügung stellen
      h) bei problemen hudn nicht töten zu lassen und ORGA versätändigen
      i) tier nicht zu vertragswidrigen zwecken verwenden
      j) tötung des tieres nur durch TA und mit zustimmung der ORGA (auper in dringenden fällen, dann aber nachweis der dringlichkeit nötig)
      k) nicht weiterverkaufen oder an dritte geben ohne ok von ORGA
      7) Kontrollen erlauben
      8) Bei verstoß darf tier zurückverlangt werden (hier: ich muss keine KOsten oder strafe zahlen)
      9) falls ich es nicht mehr halten kann/will, muss ich orga bescheid sagen und das tier solange behalten bis eine notunterkunft gefunden ist, oder ich übernehme kosten für unterbringung in pension
      10) Schutzgebühr von 280 euro die rein in die orga fließen




      so das wars so grob.. find den eigentlich sehr gut. oder?

    • Hallo! :smile:


      Bei uns stand nicht mal so viel drin. Nur :


      - Daten des Hundes, der Orga und des neuen HH.
      - Dann "Tier wurde geimpft, gechipt, entwurmt"
      - Verpflichtung des neuen HH das Tierschutzgesetz einzuhalten
      - Verpflichtung den Hund nicht zur Züchtung zu nehmen
      - Weitergabe des Hundes untersagt (Rücksprache mit Orga)
      - Schutzgebühr xxx€



      Alles groß und leserlich geschrieben, keine Fußnoten oder Rankommentare.

    • Squerry,


      perfekt!


      Wie schon bereits erwähnt: Kontakt halten auch nach der Übernahme! WICHTIG!


      Und heute, ganz aktuell, wurde mir ein Ex-Pflegehund zurückgebracht, weil neues Frauchen und Herrchen der Fellnase nicht gerecht werden konnten.



      Viele Grüsse

    • Na wenn der Vertrag perfekt ist hoff ich natürlich, dass alles gut geht..


      Hab mich zwar so schon über die Orga informiert, aber ein wenig flaues gefühl bleibt immer.. :roll: wobei der kontakt echt super freundlich ist, richtig genial, schnelle antworten, beantworten alle fragen so gut wie möglich. waren echt bemüht, hund war sofort reserviert, nachdem interesse gemeldet wurde und nachdem VK da war, wurde er schon als vermittelt eingestellt. Und es wurde alles daran gesetzt ihn so schnell wie möglich her zu bringen (2 wochen früher als ursprunglich geplant) Ist die ARCA Sevilla


      Das einzige was mich ein wenig stört, ist dass ich das Geld vorab überweisen soll, hab allerdings, Handy, Hausnummer, Email, normale Adresse, Name und so alles da... Weiß nicht ob es normal is!?



      Edit:


      Kontakt halte ich auf jeden fall, erstens weil die Frau total nett ist und zweitens will ich sie auch wissen lassen, dass es Blue bei uns gut geht..

    • Also bei meinem versteh ich manches nicht. (Text teilweise gekürzt oder ganz weggelassen!)


      Zitat

      Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt.


      - Die stehen ja wohl nicht über dem Gesetz nur weil sie das da rein schreiben oder?

      Umseitig steht eben das sie kastriert werden MUSS und zwar innerhalb von 6 Monaten. - Hoffentlich geht sich das aus mit ihrem Gewicht.


      Und im eigentlichen Vertrag steht:

      Zitat

      Das auf... beschriebene Tier ist Eigentum des ...Vereins... und wird hiermit in den Besitz der v.g. Person übergeben.


      Kapier ich bis heute nich und ich habs eigentlich ja mal gelernt gehabt. Ist es nun mein Tier oder nicht? :???:


      Zitat

      Eine vom Übernehmer freiwillig geleistete Summe ist nicht als Kaufpreis, sondern als Spende zu werten.


      Damit hätten wir dann auch noch was gutes getan obwohl wir ja ganz eigennützig das Krümelchen wollten. - Wie praktisch. ^^


      Zitat

      Es besteht vom Übernehmer die Pflicht das erhaltene Tier gut zu pflegen und es vor Gefahr zu schützen.


      Is klar.


      Zitat

      Es besteht die Verpflichtung des Übernehmes einer oder mehrerer Nachkontrollen bla bla...


      Auch klar.


      Zitat

      Die Züchtung mit einem vom ...Verein... erhalenen Tieres ist untersagt.


      Auch logisch.


      Zitat

      Bei Auftreten von Schwierigkeiten in der Tierhaltung ist der ....Verein... unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Entlaufen des Tieres ist der ...Verein... innerhalb von 24h zu verständigen.


      Was meinen die mit Schwierigkeiten? :???:


      Zitat

      Bei Umzug ist die neue Anschrift mitzuteilen..


      Ja ob ich da noch dran denk wenn die z.B. 12 is (man hofft ja) ... :ops:


      Zitat

      Wird das Tier vom Übernehmer grob vernachlässigt oder nicht artgerecht gehalten geht das Tier sofort wieder in den Besitz des ... Vereins ... über. Gleiches gilt auch schon bei Aufkommen von berechtigten Verdachtsmomenten.


      - Was zum Kuckkuck sind berechtigte Verdachtsmomente? Muss das einer bestätigen oder reicht es wenn Hans Xaver sagt das ich den Hund schlecht halte? :???:


      Zitat

      Eine Tötung des erhaltenen Tieres darf nur auf schmerzlose Weise und nur in schweren Leidensfällen von einem TA durchgeführt werden...


      Würde hoffentlich auch niemand anders machen wollen.


      Zitat

      Ein Verkauf des Tieres ist strikt verboten und zieht eine Rechtsklage nach sich, das Tier geht dann ebenfalls wieder an den Verein...


      Ich unterzeichne doch nicht den Teufelspakt um das Viecherl dann wieder los zu werden. :???:



      dann nochmal so ein bla bla Satz.


      Und dann kommt mein persönlicher Alptraum:

      Zitat

      Sollte sich herausstellen das der ...Verein... hinsichtlich des übergebenen Tieres nicht verfügungsberechtigt war und Ansprüche eines Dritten berechtigt geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Übernehmer, das übergebene Tier entweder an den Berechtigten oder an den ....Verein... unverzüglich herauszugeben. Ansprüche - gleich welcher Art - bestehen für diesen Fall nicht.


      - Okay, ich kann durchatmen, es wird wohl kaum jemand aus Ungarn vor der Tür stehen und das Hundchen zurück haben wollen... aber dennoch find ich den Teil gemein, klar das es auch den Besitzer schützt aber.. schade für den Neubesitzer.


      Und die Formulierung jetzt finde ich auch gemein, immerhin redeten wir bisher immer noch von einem Tier. oO


      Zitat

      Der ...Verein... übernimmt keine Haftung für durch das Tier hervorgerufene Schäden und keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängelfreiheit. Das vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.


      - mal davon abgesehen das mir das Wort Mängelfreiheit aufstösst finde ich es auch ziemlich krass das die sich in diesem Vertrag fast jedes Recht raus nehmen aber dann jede Pflicht von sich weisen. Siehe: Sie kriegen einen gesunden Hund der auf A, B, C, getestet wurde, etc. pp.
      Die können dir sonstwas erzählen und nie dafür belangt werden.. und man unterschreibt halt - wie ich - einfach nur weil man dieses Tier abgöttisch liebt. Ich hab schon gesagt: Ich hätt auch nen Pakt mit dem Teufel unterzeichnet, gar kein Problem. Hauptsache das Kleine darf bei mir sein. ^^


      Alles in allem habe ich also wohl einen superguten Vertrag erwischt. *smile*

    • Zitat

      Was ist denn gegen Windhundsport zu sagen? :shocked:


      Naja, bei manch einer Orga, allerdings nur bei wenigen, ist das Prinzipiensache (Rennbahn=böse, wegen dem kommerziellen Renngeschäft in manchen Ländern,obwohl das mit Deutschland wirklich nix zu tun hat).
      Aber meistens ist es je so, dass im TS halt eher Hunde mit Verletzungen oder sonstigen Macken landen, die körperlich nicht in der Lage sind die Höchstleistung auf der Bahn oder auf der Jagd zu bringen, die vom Vorbesitzer gefordert wurde und die eben deswegen da sitzen wo sie jetzt sind: In der Tötung oder im Heim.
      Auch wenn sie im Alltag ganz fit wirken und als Familienhund keine Probleme haben.
      Eine Freundin hat z.B einen Galgo, der so überhaupt keine Probleme hat, aber auf der Bahn mit Konkurrenz und hinter dem künstlichen Hasen legt er noch nen ganzen Zacken zu (da geben sie alles, das ist halt wie bei einer echten Hetzjagd) und hat danach Schwierigkeiten mit einer alten Sehenverletzung.
      Sind halt oftmals schon etwas "abgenutzte" Tiere.
      Das Problem ist aber, dass viele Leute, die das erstemal mit so einem Hund zu tun haben (und viele Leute die Windhunde aus dem TS haben haben nunmal noch keine Rasseerfahrung) glauben "Ach, der rennt ja Zuhause auch wie Bescheuerter, was soll denn so schlimm dran sein wenn er sich auf der gepflegten Bahn mal für ein kleines Ründchen ins Zeug legt".
      Und vergessen dabei dass es für den Hund was ganz anderes ist, ob er zuhause auf der grünen Wiese aus Spaß an der Bewegung läuft oder ob er meint, eine Jagdbeute ist zum greifen nahe und wenn er sich nur noch ein bisschen, ein kleines bisschen mehr anstrengt... dann hat er den ersehnten Hasen... das ist für die bitterer Ernst, dabei gehen sie rüchsichtslos über ihre körperlichen Grenzen!
      Mein Grey zum Beispiel würde es LIEBEN, wieder auf die Bahn zu können, er guckt bei bestimmten Motorengeräuschen immer nach dem Hasi (die Hasenzugmaschine auf der Bahn klingt ähnlich) und denkt bei jeder Lautsprecherdurchsage die er hört, das Rennen würde endlich losgehen.
      Aber der würde sich gnadenlos selbt kaputtmachen, er hat alte Knochenbrüche und Arthrose, den könnt ich da nachher wegtragen...
      Mein anderer Hund dagegen ist kerngesund, den hab ich röntgen lassen, der hat gar nix.
      Mit dem hab ich bedenkenlos ein paar Trainingsläufe gemacht, Vertrag hin oder her, es macht dem Hund Spaß, kommt seiner Natur entgegen und schadet ihm nicht.
      Außerdem gibt s noch das Argument, dass sich ja ehrgeizige Leute einen der jüngeren, gesunden Hunde holen könnten, die es auch mal zu vermitteln gibt, um mit dem dann sportlich Furore zu machen. Das ist meiner Meinung nach Quatsch, wer einen Sporthund sucht der kauft beim Züchter, wo er weiß was er hat, auch die Eltern sieht etc, und zieht den Hund mit aller Sorgfalt auf usw... schon allein, weil man für die "richtigen" Rennen einen Hund mit Papieren braucht.
      Insgesamt find ich dieses Verbot schon sinnig.
      Man sollte es halt nicht zu eng sehen, wenn jemand einen jungen und erwiesenermaßen gesunden (also tierärztlich durchgecheckten) Hund hat, dann sollte man ihm aus einen gelegentlichen Training oder Schaulauf keinen Strick drehen.



      Ist also eigentlich wie bei allen diesen Klauseln:
      Es ist ne Rückversicherung, dass nix mit dem Hund gemacht wird was ihm schadet und dass man im Falle des Falles als Verein was in der Hand hat, um schnell handel zu können.
      Übertreibt man es nicht und bleibt im von der Gesundheit/von Tierschutz her vertretbaren Rahmen, dann sagt da normalerweise keiner was, von einigen Überkorrekten mal abgesehen.

    • JackSummersby
      Ein bisschen falsch formuliert - jeder hat durchhaus das Recht das BGB zu verstehen, es ist sogar ein grundlegendes Recht das zu dürfen, die Pflicht dazu besteht aber nicht. Aber es wäre mir wirklich neu, wenn soetwas im BGB stehen würde, könntest mir ja vielleicht mal die betreffene Seite zeigen? :smile:


      Wuggie

      Zitat

      Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt.


      Bedeutet einfach formuliert, dass sobald herausstellt, das ein Vertragsteil (beispiel Hundefutter xy zu verbieten) unwirksam vor der Rechtssprechung ist, sollen die anderen Vertragsteile trotzdem weiterhin Ihre Gültigkeit behalten. Nein, deswegen stehen sie nicht über dem Gesetz, entsprechende Gerichte können auch einen ganzen Vertrag als ungültig erklären wenn er in seiner Gesamtheit gegen Sitten, geltenes Recht, Verbote u. ä. verstösst, da liefern sie auch gleich eine Urteilsbegründung mit, darauf bauen sich dann die weiteren neuen Verträge auf.


      Zitat

      Das auf... beschriebene Tier ist Eigentum des ...Vereins... und wird hiermit in den Besitz der v.g. Person übergeben.


      Eigentum und Besitz - Eigentum setzt voraus dass du auch die entsprechende Rechte eines Gegenstandes hat. Das lässt sich besonderes bei Mietwohnungen verdeutlichen, sie geht in deinen Besitz über aber die Eigentumsrechte behält weiterhin der Eigentümer.


      Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
      Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.


      Zitat

      Bei Auftreten von Schwierigkeiten in der Tierhaltung ist der ....Verein... unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Entlaufen des Tieres ist der ...Verein... innerhalb von 24h zu verständigen.


      Vermutlich wenn du oder Dritte in der Ansicht bist, dass Ihr gegen geltenes Tierschutzgesetz verstösst oder mit de Haltung überfordert seid.


      Zitat

      Wird das Tier vom Übernehmer grob vernachlässigt oder nicht artgerecht gehalten geht das Tier sofort wieder in den Besitz des ... Vereins ... über. Gleiches gilt auch schon bei Aufkommen von berechtigten Verdachtsmomenten.


      Berechtigten Verdachtsmomente zieht immer eine Nachprüfung der Aussage voraus, so dass man schon mit Besuch zu rechnen hat, da wird dann weiteres abgeklärt.



      Allfassend gesagt mag ich solche Verträge nicht, die mich in meiner Eigenschaft als Halter und damit eigentlich rechtlich gesehen "Eigentümer" einschränken, auch wenn es grundlegend verständlich ist - dass damit der Hund vor Missbrauch durch weniger Tierliebe Personen geschützt werden soll. Ich würde natürlich auch so einen Vertrag unterschreiben, ich spreche hier ja auch legentlich von meiner rechtlichen auffassung solchen Klauseln gegenüber.


      Würde ich so etwas beim Kauf eines Kühlschrankes lesen, würde der Händler von mir was zu hören kriegen. ;)

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