Schutzverträge

  • Hallo,


    falls es zum folgenden Thema schon Beiträge gibt - bitte klärt mich auf! :)


    Seit ca. einem halben Jahr spiele ich nun schon mit dem Gedanken mir einen Hund anzuschaffen. Ich informiere mich zu Haltung, Erziehung, Rassen usw.. und eben auch nach "Tierheimhunden". Beim Stöbern durch die Seiten von ausländischen Tierheimen bin ich auf ein wundersüßes Hundetierchen gestoßen - allerdings bin ich zu vernünftig um mir in meiner jetzigen Lebenssituation überhaupt einen Hund anzuschaffen.


    Jedenfalls ist mir hier auch das Thema Schutzvertrag über den Weg gelaufen. Nur auf einer dieser vielen Tierheimseiten bin ich überhaupt tatsächlich über einen solchen gestoßen, als PDF. Und ich muss sagen, das gute Stück hat mich sehr schockiert!


    Ich möchte jetzt keine Seite nennen, ich zitiere einfach mal einige wenige Punkte:



    Klar versteh ich, dass man das Tier bestmöglich schützen möchte! Aber dass ich hier etwas unterschreiben soll, was teilweise gegen mein Persönlichkeitsrecht verstößt und wo drin steht, dass ich das Tier zwar versorgen soll, es mir aber auch jederzeit wieder weggenommen werden darf und ich auch noch auf sämtlichen Kosten sitzenbleibe UND dann noch eine Schutzgebühr/Kaufpreis zahlen soll.. das lässt mich irgendwie zweifeln, ob ein Hund aus dem Tierheim wirklich das Vernünftigste ist!


    Nun meine Frage:
    Wird das denn bei allen Organisationen und auch deutschen Tierheimen so gehandhabt? Hat schonmal jemand schlechte Erfahrungen aufgrund eines solchen Vertrags gemacht?


    Vielen Dank und beste Grüße!

    • Neu

    Hi


    hast du hier Schutzverträge* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hi.
      Also, so außergewöhnlich ist der Vertrag nicht, so oder ähnlich findet man viele in Netz. Lediglich das mit der "Probezeit" hab ich so jetzt noch nicht gesehen.
      Ich finde es spricht eher für eine Orga, wenn sie das gute Stück zum download bereitstellen, statt es einem bei Abholung des Hunde über den Tisch zu schieben und auf den Überraschungseffekt zu setzen, dann spielen sie wenigstens mit offenen Karten.
      Ob du das unterschreiben willst ist deine Entscheiung, ich kann dir aber sagen, dass das normalerweise nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wird.
      Ich hab z.B auch 2 Hunde mit solch "drakonischen" Verträgen.
      Beim Ersthund ist es vertraglich verboten, den Hund außerhalb eingezäunter Gelände abzuleinen, verboten, mit ihm Windhundsport zu machen und auch da steht was von "der Hund bleibt lebenslänglich Eigentum von Verein xyz". :irre3:
      Der Vertrag des Zweithundes ist moderater, in etwa so wie der von dir zitierte + kein Windhundsport.
      Bei beiden stehen auch die üblichen "jederzeit Kontrollen möglich" und "wenn der Hund sich in schlechtem Zustand befindet, nehmen wir ihn gleich wieder mit"-Klauseln drin, bei 2 Hund wird für weitergeben des Hundes an dritte ohne Wissen des Vereins oder im Falle der Zucht (der ist eh kastriert) eine Vertragsstrafe von 1500 € angedroht.


      Nur, wer soll das denn bitte im Alltag kontrollieren?
      Nachkontrollen etc laufen ja auch alle ehrennamtlich, die werden eher nicht auf gut Glück vorbeischneien und riskieren, dass sie umsonst gekommen sind, weil du grad im Urlaub bist.
      Und ansonsten sind die auch froh, dass sie ihre Hunde "loskriegen" und machen da kein großes Aufhebens drum, die Verträge klingen beim ersten lesen deftig, aber ich hab noch nie gehört, dass da irgendwem der Hund nach ein paar Monaten wieder entzogen worden wäre.
      Man liest sowas ab und an im Internet, aber im Bekanntenkreis hab ich ne Menge Tierschutzhunde und hab sowas noch nie mitgekriegt.



      Ich würd sowas jederzeit wieder unterschreiben und dann doch mehr oder weniger machen, was ich will! :D
      Wobei ich ja eh nicht vorhab, meine Tierschutzhunde verhungern zu lassen, sie zu verprügeln, sie auf der Rennbahn zu verheizen oder mit ihnen zu züchten und insofern dürfte das sowieso alles in Sinne der vermittelnden Vereine sein.
      Aber ob und wo ich dann ableine, ob ich mit einem sorgfältig untersuchten, kerngesunden Hund nicht doch mal zum Rennbahntrainig gehe, wie lange ich ihn alleinlasse usw sind alles meine eigenen Angelegenheiten und das muss einem auch erstmal einer nachweisen und dann noch sein "Recht" durchsetzen. Das ist reichlich unwahrscheinlich.... :roll:



      Das wichtigste ist, dass man das Gespräch mit den Pflegestellen (bzw wer da auch immer zuständig für die Vermittlung ist) sucht. Dann kann man ja auch fragen, warum da dieses oder jenes oder was anderes steht und wenn man dann in Verbindung mit den Personen immer noch ein schlechtes Gefühl hat, dann sollte man es halt lassen.

    • Ein Schutzvertrag hat eigentlich den Sinn das betreffende Tier (Hund/Katze/Pferd/etc.) vor Misshandelungen zu schützen. In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, es steht jeder Partei der Gebenden und der Nehmen zu die Verträge selbständig frei zu formulieren und zu verhandeln. Solange es nicht gegen die guten Sitten, geltendes Recht, gesetzliche Verbote oder zwingende Vorschriften verstößt.


      Der Vertrag an sich klingt in der Tat "drakonisch" aber dem Vertrag stehen einige Punkte auf die ich mal laienrechtlich eingehen möchte:


      "und geht bei Übernahme an den neuen Halter auf Lebenszeit in dessen Besitz über"
      - Wann ist der Zeitpunkt der "Übernahme"? Dieser Passus ist ein wenig schwammig formuliert, aber explizit wird hier erläutert, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (meiner Ansicht nach der "Probezeit" nach geläufiger Auffassung - siehe Arbeitsvertrag) sämtliche Eigentumsrechte dann an den Halter übergehen und die Organisation keinerlei "Rechte" mehr hat. Hier ist dann der Eigentumsübertrag vollständig abgeschlossen.


      "Zu diesem Zweck ist ihnen Zugang zu gewähren. "
      -So etwas kann man Vertraglich regeln, aber so etwas auch nicht unbedingt um jeden Preis. Dem entgegen stehen die persönliche Zeit, Bedürfnisse, Arbeit, Freizeit, etc., aber in jedem fall sollte man dann telefonisch einen verbindlichen Termin vereinbaren.


      "Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier während bzw. nach Ablauf der Probezeit von 12 Wochen ab Übernahme wieder an [Organisation e.V.] zurückzugeben, falls der Verein das Tier zurückfordert."
      - Dieser Passus missfällt mir, nicht alleine aufgrund der Überlänge der Probezeit und das relativ schwammig formulierte "zurückfordern". So wie es im Vertrag steht scheint der Verein das Tier nach Belieben zurückfordern zu können. Ich würde darauf bestehen dass mit hinzugefügt wird "... sobald gegen die Vertragsauflagen oder die gängigen Tierschutzgesetze verstoßen wird...".


      Und das "NACH" der Probezeit würde ich aus dem Vertrag streichen, dem entgegen steht ja dann der anfänglich im Vertrag stehende "Eigentumsübertrag". Sollte mal irgendwann gegen die Tierschutzgesetze Verstößen werden, dann ist das eine Aufgabe der örtlichen Behörden denen man den Verstöß meldet und die dem dann nachgehen. Alles andere ist relativ vertraglich gesehen unzulässig. Grob verfeinert kauft man auch kein Auto mit der Option dass der Händler nach der vollständigen Bezahlung dieses nachträglich zurückfordern darf. Auch wenn man ein Auto keinswegs mit einem Tier vergleichen kann, gibt es jedoch gewisse Grenzen.


      "Konventionalstrafe"
      So etwas ist vereinbar, darf aber nicht unverhältsmäßig hoch sein, aber ansonsten ist der Passus eigentlich bis auf die fehlende erwähnte "Probezeit" ganz genau der gleiche wie der vorhin, nur viel passender formuliert "Zuwiderhandlungen gegen die vertraglichen Vereinbarungen", da sollte noch die Probezeit erwähnt werden dann kann man den vorhergehenden Passus streichen.




      Vielleicht wird auch nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird, wie es Marula formuliert hat. Jedoch hier ist meine laienrechtlich auf Kaufmännische Ausbildung fundierte Aussage. :)

    • Hmm, die meisten Schutzverträge sind ähnlich. Und wenn du ein Tier mies behandelst, wird es dir so und so entzogen, ob es ein TH-Tier ist oder sonst was.

    • Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Dinge!! Das Tier bleibt Eigentum der Orga!!!
      Darüber muss man sich im Klaren sein wenn man ein Tier dieser Orga aufnimmt. Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben, das ist aber Ansichtssache. Ich denke in der Praxis wird auch nicht alles sooo genau umgesetzt wie es dort steht, wie bereits gesagt wurde, haben die Mitarbeiter dort genug zu tun und arbeiten meist ehrenamtlich. Sonst wurde ja schon alles gesagt, mir persönlich wären es zu viele Einschränkungen, aber das muss jeder selbst wissen.

    • also die Verträge, die ich unterschrieben habe, waren ähnlich, bzw. da gabs noch einiges mehr


      aber was solls?
      bei nem humanen Verein gibts da auch keine Probleme
      ist eben zum Schutz des Tieres (du glaubst nicht, was TSV so alles erleben, da muss man sich einfach absichern)

    • Die Verträge sind alle ähnlich !


      Gewöhnlich macht eine Orga/ein TH eine Nachkontrolle (wenn überhaupt) und ansonsten hat man nichts mehr mit denen zu tun.
      Diese Verträge haben lediglich den Sinn, im Falle einer Mißhandlung des Hundes, etwas in der Hand zu haben, um dem Hund schnell zu helfen.
      Wenn es diesen Vertrag nicht gäbe und jemand würde seinen Hund offensichtlich quälen, dann würde es Tage, Wochen dauern, bis man mit Hilfe des Veterinäramtes etwas erreichen würde. Aus diesem Grund, damit man schnell handeln kann, gibts diese Verträge.


      Von den 100en Vermittlungen die ich "mitgemacht" habe gab es eine Handvoll Fälle, wo der Hund zurückgeholt wurde. Das waren aber alles wirklich dramatische Fälle. War etwas grenzwertig, dann wurde immer erst ein Gespräch geführt. Normal ist man ja nicht daran interessiert, einen Hund wieder zurück ins TH zu holen.


      Wenn du dir nichts zu schulden kommen läßt, Hundi gut behandelst, dann kannst du den Vertrag bedenkenlos unterschreiben.


      Gruß, staffy

    • Hallöchen,


      ich bin selber Pflegestelle, mache Flughafentransfer, Platzkontrolle und mache auch Verträge.


      Der Vetrag zur Übernahme eines Tieres ist kein Kaufvertrag im Sinne des § 533 HGB.


      Die wichtigsten Vetragsbestandteile sind:


      den Hund nach dem Tierschutzgesetz entsprechend zu halten: Pflege, Unterkunft, ausreichende und artgerechte Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, ausreichenden Auslauf, ärztliche Behandlung bei Krankheiten.


      Unterlassung von Misshandlung und Quälerei, keine Tierversuche und "scharf" machen. Keine Kettenhaltung, Scheune, Keller


      Notwendige Tötung des Tieres nur durch einen Tierarzt.


      Verpflichtung zur Anmeldung beim Steueramt


      notwendige Schutzimpfungen durchführen


      Kastration erfolgt duch die Organisation


      Der Empfänger erwirbt am Hund kein Eigentum, geht nur in Bestiz über


      Die Weitergabe des Hundes bedarf der schriftlichen Zustimmung


      Abhandenkommen des Hundes/Tod ist die Tierhilfe zu benachrichtigen.


      Einverständnis des Vermieters


      nach Verlangen (zuvor telefonsiche Ankündigung und Absprache) ist der Hund zur Sichtung vorzuzeigen und Einblick in den Unterkunfsbereich gewähren.


      Und ganz wichtig für mich persönlich: Kontakt zur neuen Familie zu halten!



      Viele Grüsse

    • @ Jack: § 533 HGB ist doch für Seefahrt/ Seehandel usw.? Meinst du
      § 433 BGB, Kaufverträge? Was kostet denn so ein Tierschutzhund? Mag sein, dass die Orgas nur unter Eigentumsvorbehalt verkaufen um die Tiere zu schützen, jedoch wären mir Einschränkungen wie "Sportart XY darf nicht ausgeführt werden" etc. zuviel des Guten. Wahrscheinlich kontrolliert es eh niemand...aber trotzdem.

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