Ab wann Rüden kastrieren
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Aber dich pack ich schon längst zu Pipi Langstrumpf: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Und ob dein Bömmel da rot oder grün ist ist mir mittlerweile einfach nur noch schnurz. Nur der Ingorebutton fehlt mir, damit ich auf diese geistigen Ergüsse verzichten kann. Ich hoffe nur, dass kein Neuling deinem Blödsinn glaubt.
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Ich hoffe nur, dass kein Neuling deinem Blödsinn glaubt.
Das ist das einzigste und größte Problem. Die "Neuen" wissen ihn/sie/es noch nicht zu nehmen. Ich freue mich immer schon, wenn ich AdMo lese, das ist Erheiterung in höchstem Maße. Aber unwissende Personen könnten dieses Wesen etwas zu ernst nehmen, das ist ein Problem.
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Aber dennoch habe ich bis heute noch keine klare Antwort bekommen, ob ich tatsächlich verpflichtet bin entsprechend dem Schutzvertrag den ich unterschrieben habe Mimo kastrieren muss...oder ob der Vertrag nicht im Grunde rechtswierig ist....da sagt jeder was anderes.
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Den Vertrag musst du nicht erfüllen. Keiner kann dich zu einer Kastration zwingen.
Ich muss jetzt mit Lena vor die Türe, wenn es bis dahin nicht schon jemand getan hat oder du dir grad via Google selber gesuchst hast, kopier ich nachher den Abschnitt aus dem Tierschutzgesetz hier gerne noch mal rein.
*wink*
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Du bist nicht verpflichtet. Diese Klausel ist nichtig und das kann und wird kein Tierschutzverein einklagen. Wenn sie es machen, dann werden sie nicht gewinnen und in den meisten Fällen wird nie nachgefragt, ob die Kastration ausgeführt wurde.
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Aber dennoch habe ich bis heute noch keine klare Antwort bekommen, ob ich tatsächlich verpflichtet bin entsprechend dem Schutzvertrag den ich unterschrieben habe Mimo kastrieren muss...oder ob der Vertrag nicht im Grunde rechtswierig ist....da sagt jeder was anderes.
Das kann ich dir leider nicht sagen.
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Hatte schon vor längerer zeit mal nen Thread dazu eingestellt oder mich zumindest in eine Kastrationsdiskussion eingeklinkt...weiß nicht mehr genau.
Vor 1 1/2 Jahren als ich Mimo ganz neu hatte.
Da gingen die Meinungen auseinander. Hab mich einfach entschieden ...so lange niemand nachfragt bleibt alles dran ;-)
N Link wäre super!!!! -
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr.1 oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 5 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:
1. der Zweck des Eingriffs,
2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
6. die Begründung für den Eingriff.
(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden; dies gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 3 Nr. 4 oder des § 6 Abs. 3 Nr. 2.
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zuständige Behörde
1. das Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgeflügel,
2. das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe
erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, daß der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerläßlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und hat im Falle der Nummer 1 Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht offensichtlich erkennbare Eingriffe vorgenommen worden sind, vorzuschreiben, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.
(5) Der zuständigen Behörde ist im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 auf Verlangen glaubhaft darzulegen, daß der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerläßlich ist.
§ 6aDie Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche, für Eingriffe zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung und für Eingriffe zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen.
Quelle: Deutsches Tierschutzgesetz
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/
Mein Idefix ist kastriert und das seit gut 12 Jahren. Das hält den Kerle aber nicht davon ab, gut riechende Damen, gelegentlich auch mal einen anderen kastrierten Rüden zu besteigen
Soviel zu dieser Unart, die man wirklich nur durch Erziehung und nicht durch Kastration unterbinden kann.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Samma hier im "Pruegel AdMo Strang" oder im in einem Strang wo man jemandem konstruktive Tips geben koennte das Verhalten eines Junghundes ohne Kastra in den Griff zu bekommen ?
AdMo's Hund ist schon kastriert, da kann man jetzt solange und soviel boemmeln und ketzen wie man moechte......der Hund der TS ist noch nicht kastriert....da koennte man vielleicht noch etwas bewirken mit etwas konstruktiveren Beitraegen
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AdMo's Hund ist schon kastriert, da kann man jetzt solange und soviel boemmeln und ketzen wie man moechte......der Hund der TS ist noch nicht kastriert....da koennte man vielleicht noch etwas bewirken mit etwas konstruktiveren BeitraegenDu bist süß, AdMo ist doch keinen Bömmel wert.
Es ist nur besorgniserregend, dass Neulinge sich nach Sätzen richten könnten wie "ich habe meinen 6 Monaten alten Welpen ohne besondere Gründe kastrieren lassen, weil man das bei Jacky's zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat eben machen soll". So ein verquirlter Schwachsinn stößt bei erfahrenen Hundebesitzern auf eventuell höchstens Mitleid, bzw. bei soviel Unsinn ist es mehr schon ein Schmunzeln was mir über die Lippen huscht. Aber unerfahrene können das noch nicht einschätzen. Es ist in meinen Augen fast schon gefährlich dieses Satz einfach im "Raum stehen zu lassen".
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