
Welpen mit Papieren Gesundheitstests....
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Fräuleinwolle -
21. April 2009 um 13:43
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Zitat
Dann gäbe es vielleicht schon gar keine Erbkrankheiten mehr. Keine HD, keine Taubheit, Keine ED usw... hach wäre das schön... ja ja, ich weiß, hängt ja alles nicht nur daran...
Erbkrankheiten wird es immer geben. Mutationen gehören zum Leben dazu - ohne Mutation kein Leben bzw. keine Artenvielfalt. Und so wie es "gute" Mutationen gibt, gibt es auch "schlechte". Die natürliche Selektion bewirkt, dass das, was "schadhaft" ist, also das, was einschränkend auf das Fortbestehen des Individuums einwirkt, weniger Überlebenschancen hat und deshalb auch geringere Chancen, sich fortzupflanzen.
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Ich weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde, aber man kann durchaus als Auflage für die Käufer machen, dass sie die Hunde auf bestimmte Krankheiten untersuchen lassen. Die Kosten dafür trägt der Verein und das Geld bekommt er eben durch die etwas höheren Welpenpreise.
Der Klub für Französische Bulldoggen http://www.dkfb.de/dkfb.html hat diese Auflagen. Es ist übrigens nicht der Verein, der dem VDH angehört, was ich in diesem speziellen Fall sehr gut finde.
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Find ich prinzipiell super. Ich weiß nicht wie das ganze in D gehandhabt wird, aber in Ö ist es ja nicht so, dass der Verein die Welpen vergibt. Das machen immer noch die Züchter. Daher bekom der Verein auch kein Geld für Welpen und kann auch keine Kosten übernehmen. Klar könnte der Verein die Züchter dazu zwingen, ihre Verträge derart zu gestalten, aber die Kosten dafür trägt der Züchter.
Also liegt es doch wieder im Ermessen der Züchter. -
Bei uns ist es auch so, dass die Welpen vom Züchter abgegeben werden. Wäre anders auch nicht nachvollziehbar, wie alles abgelaufen ist und ob nun alles so gemacht wurde, wie man es für seinen Welpen wünscht. Aber es gibt ganz klar gewisse Abgaben, die an den Verein gehen. Hier ein Auszug aus dem Zuchtreglement des Kooikerhondjeclub Schweiz:
ZitatEs werden Gebühren erhoben:
- für die Zuchtstättenkontrolle vor dem ersten Belegen einer Hündin
- für die jährliche Zuchtstättenkontrolle;
- für die Ankörung
- für jeden aufgezogenen Welpen
- für die Bearbeitung sämtlicher Unterlagen eines Wurfes durch den Zuchtwart zwecks Eintragung der Welpen ins SHSB (Pauschale);
- für Nachkontrollen einer Zuchtstätte nach Beanstandungen.
- Für Einzelankörungen gelten doppelte Ankörungsgebühren. Die Kilometerentschädigung für Richter und Zuchtwart / Sekretär gehen zulasten des Besitzers.Ich denke, die meisten Vereine handhaben das so, auch in Oesterreich, aber der Welpenkäufer bekommt davon natürlich nichts mit.
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Ja das stimmt natürlich, allerdings nur die Vereine, die auch die Zuchthoheit selbst haben. Bei vielen Vereinen von nicht so verbreiteten Rassen liegt die Zuchthoheit allerdings beim ÖKV.
Naja, und wie da gearbeitet wird muß ich ja wohl nicht näher erläutern -
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Ja klar vergeben hier auch die Züchter die Welpen. Aber sie verpflichten sich vertraglich gegenüber dem Verein, ihren Käufern - ebenfalls vertraglich - die Untersuchungen zur Auflage zu machen.
Der Verein trägt die Kosten - wo er das Geld herbekommt, kann man beim dkfb ja nachfragen, ich vermute durch etwas höhere Beiträge?
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Ob ein Elternteile (oder beide) aus der Zucht genommen werden sollten, hängt für mich von der entdeckten Erkrankung ab, der evtl. vorhandenen Kontrollierbarkeit (Gentests) und den Verwandten. So pauschal kann ich da gar keine Antwort drauf geben.
Bei einem muss man sich aber klar sein: Es gibt keine 100%ig gesunden Lebewesen und wird es auch nie geben. Es gibt eine Menge Versuchreihen dazu - vor allem bei Mäusen - die gezeigt haben, dass dieser Zustand nicht erreicht werden kann. Und das erklärt sich auch ganz von selbst: Wäre dem so, wäre Evolution und Zucht gar nicht möglich
Denn an die gewisse Flexibilität koppeln sich ja nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch äußerliche, die auf das Wesen bezogen usw. usw... (Beispiel: Zusammenhang zwischen roten Cockern und Cockerwut ober Taubheit bei vielen weißen Hunderassen etc. etc...)
Viele Grüße
Corinna -
Also bei den Airdale Terriern gibt es eine Liste über Zwinger die besagt wie viel % der Nachzucht geröngt wurde - es müssen mindestens 60% sein. Diese Liste mit den Zwingern wird dann im "Der Terrier" (Clubzeitschrift) veröffentlicht.
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Ich empfinde das Ganze als ein sehr interessantes, aber auch schwieriges Thema, denn wie schon viele geschrieben, kann man den Welpenkäufer nicht "zwingen".
Bei meiner Hündin jedoch stand es im Kaufvertag, den ich ja unterschrieben habe, von daher bin ich doch auch dazu verpflichtet diese verschiedenen Untersuchungen durchzuführen, oder sehe ich das falsch? Und auch die Ergebnisse der nicht in die Zucht genommenen Hunde, die aber trotzdem geröngt werden, werden veröffentlich. Jedoch werden nicht alle geröngt, wo wir wieder bei der Ausgangsitation wären.
Die Idee mit dem "Massenröntgen" ist grundsätzlich nicht dumm, bei uns wird das mit Thrombopathie gemacht, denn Gesamt ist die Untersuchung (das Verschicken in die USA) viel günstiger und daran beteiligen sich sehr viele, was mich besonders freut. Bei solchen Untersuchungen, wo der Hund nicht in Narkose gelegt werden muss, ist das ja eine gute Idee.
Den Gedanken die Kosten der Untersuchungen mit in den Welpenpreis zu kalkulieren finde ich auch nicht schlecht. Aber leider bleibt der Kontakt auch nicht immer so bestehen, dass man den Käufer nachher dazu "verpflichten" kann....
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Das mit dem Integrieren in den Welpenpreis fände ich von daher sehr sinnvoll, wenn die Summe ruhig deutlich über die eigentlichen Untersuchungskosten hinaus ginge. Das wäre dann deutlicher Anreiz. Und auch wenn der Kontakt nicht immer super oder dauerhaft ist, sollte man es doch bis zum 15. oder 18. Monat schon hinbekommen, dann ja auch als Welpenkäufer im eigenen Interesse.
Vorallem hätte man dann als Welpenbesitzer ein schönes Taschengeld, um dem Hund ne schöne neue Erwachsenengarnitur leisten zu können, die ja um das Alter fällig wird. Oder falls der Hund tatsächlich nicht total gesund ist, hätte man schon mal nen Ansatz, um das Tier behandeln zu lassen.
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