Kastration bei Tierschutzhund

  • Übrigens!!!! Das hier war der Anfangs-Thread! Nur nochmal zur Info!
    Da ging es doch um was ganz anderes?! Oder? :???:


    Hallole,

    vielleicht kennt sich da jemand aus:
    Wir interessieren uns für eine Hündin aus dem Ausland.
    Momentan ist sie noch nicht kastriert. Ich möchte auch
    nicht, dass es noch im Ausland gemacht wird.
    Muss man sich bei Tierschutzhunden verpflichten, die
    Hündin kastrieren zu lassen? Wird das vertraglich
    vereinbart. Was ist wenn ich das dann doch nicht möchte?

    Danke für Eure Antworten.....

  • Zitat

    Tamee

    Tja dann hast du eine schlechte Orga unterstützt indem du ihnen den Hund abgenommen hast, eine seriöse kümmert sich um so etwas und macht natürlich auch Nachkontrollen...

    Wir haben bisher 5 Hunde gehabt. Alle Hunde stammten von Orgas, verschiedenen Orgas.
    Und NIE hat jemand im nachhinein nach der Kastra gefragt.
    Und ich stehe mit der Orga von der wir unsere Hündin haben in recht gutem Kontakt. Trotzdem tauchte die Frage nie auf.

    Und das machen auch die wenigsten wie ich denke!

    Bsp.
    Eine Orga vermittelt im Jahr 200 Hunde! Meinst Du die rufen im Abstand von ein paar Monaten immer wieder die 200 neuen Halter an? Was haben die dann in 3 Jahren für Telefonlisten? Ich glaube das nicht ...

  • Also ich würde den Vertrag wie er ist unterschreiben und wenn's soweit ist die Entscheidung ganz nach Hund und Herz treffen.

    Meiner hatte auch so nbe Klausel und ich hab's nicht machen lassen, wobei ich zwischen den ganzen für und widers immernoch nicht so genau weiß wo ich stehe.

    Ich denke, wenn du dir's zutraust keine Unfälle zu produzieren kannst du sie ruhig intakt lassen.

    Grüße Lena

  • Hallo,

    ich denke, die Frage im Eingangspost ist zur Genüge beantwortet.

    Ich frage mich nur, wie man sich "Tierschutzorganisation" nennen kann, wenn man mit Klauseln im Vertrag gegen das TIERSCHUTZgesetz verstößt... :???: Das nur mal by the way...

    Liebe Grüße

    BETTY und Ronja

  • Du musst dich bei fast allen Orgas dazu vertraglich verpflichten den Hund kastrieren zu lassen, aber wie die Diskussion dir gezeigt hat, kannst du es einfach nur als eine Vertragsklausel betrachten und dich darüber hinwegsetzen. Allerdings kann dir der Tierschutzverein auf die Füße treten wenn er dich beim Vertragsbruch erwischt, wobei vor Gericht vermutlich du gewinnen würdest... wobei verlassen wurde ich mich nicht darauf, denn es ist nicht gesetzlich verboten ein Tier ohne medizinische Indikation Kastrieren zu lassen: das Kastrieren ist im TierSchG ausdrücklich erlaubt:

    § 6
    (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
    vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
    Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
    1.der Eingriff im Einzelfall
    a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
    b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich
    ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
    2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
    3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
    die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
    unerläßlich ist,
    4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
    Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
    Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
    5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

  • Zitat

    5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


    Und?
    Trifft doch beides nicht zu! Weder ist es generell notwendig alle Tierschutzhunde zu kastrieren um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern, noch ist es generell notwendig einen Hund zu kastrieren um ihn zu halten oder zu nutzen.

  • Das bedeutet das ein Tierschutzverein rein rechtlich auf der sicheren Seite steht, weil er um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu unterbinden ein Kastration fordern kann. Da nur eine Kastration/Sterelisation eine unkotrollierte Vermehrung zu 100 Prozent ausschließt. Nicht mehr und nicht weniger. Das Recht ist auf seiner Seite, somit kann eine Klage eines Tierschutzvereins durchaus vor Gericht durchgehen, wenn der Vertrag richtig aufgesetzt ist.

  • Nö, die Rechtssprechung ist da zum Glück anders, die traut dem neuen Besitzer nämlich tatsächlich zu eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Die Kastration eines einzeln gehaltenen Hundes zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung fälllt nicht unter die Ausnahme in Punkt 5.

  • Ich habe in meinem Studium etwas anderes gelernt, aber ich werde wohl nie in die Verlegenheit kommen mich wegen der Kastrationsfrage gegen einen Tierschutzverein zur Wehr setzen zu müssen.

  • Meine Erfahrung mit Orgas war bis jetzt durchaus positiv, und ich will niemandem zu nahe treten, aber:

    Ich finde es bedenklich, alle HH über einen Kamm zu scheren und sie ihrer Verantwortung und Entscheidungsfreiheit so radikal berauben zu wollen. Warum kann man da nicht differenzieren, z.B. Halter mit nem gewissen Sachkundenachweis, Hundeführerschein (oder was weiss ich, irgend etwas das zeigt, dass sie wissen, wie man Nachwuchs beim Hund vermeidet, und das auch umsetzen können) könnten von der Klausel ausgenommen werden. Im Gesetz steht "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung". Bei einer nachweisbar verantwortungsvollen Einstellung, kompetenter Hundehaltung und gewissenhafter Aufsicht kann niemand mehr ernsthaft von "unkontrolliert" sprechen. "Unkontrolliert" trifft sicher auf Strassenhunde und anderweitig von ihren Haltern vernachlässigte Hunde zu. Aber auf alle, alle anderen auch? :???:

    Ich musste auch eine Klausel bei meinem Welpen unterschreiben, doch ich werde später trotzdem und trotz Kastra-Kaution selber entscheiden ob der Hund kastriert wird. Ja, die Kaution war teuer, aber ich wollte eben genau diesen Hund und hätte auch noch mehr für ihn bezahlt. Das Geld würde ich auch nach einer Kastration nicht zurücknehmen. Ich kann die Denkweise der Orgas zwar nachvollziehen, warum sie auf eine generelle Kastra-Pflicht bestehen. Mir wurde auch von Fällen erzählt, bei denen mit den Hunden noch eifrig produziert wurde. Aber nur weil manche Leute gewissenlos und nachlässig sind, werde ich doch als verantwortungsvolles Individuum bei meinem Hund nicht gegen besseres Wissen und Gewissen handeln, schon gar nicht aus Angst vor ner Klage oder weil ich die Kaution zurück haben will. Zumal meine TÄ aus medizinischen Gründen von einer Kastra bei meinem Hund abrät.

    Kann ich in diesem Fall wirklich aus Überzeugung sagen: "Nein, der Hund wird kastriert, aus Prinzip, weil der Grossteil der Hundehalter unfähig ist und es daher wahrscheinlich ist, dass ich aus Gründen der Statistik ebenfalls unfähig bin, und weil deshalb ausgerechnet dieser Hund, obwohl er ständig beaufsichtigt wird, und obwohl in ihn einiges an Erziehung und Überlegung investiert wird, ein unkontrollierbarer Welpenproduzent sein wird"?

    Egal wie meine Entscheidung mal aussehen wird :hust: , aber Frühkastration bzw. die Welpen mit Absicht im Tierheim zu behalten bis sie kastriert werden können - war das ernst gemeint? Dient das noch vorrangig dem Wohl des einzelnen Tieres? Für mich klingt das jetzt beim ersten Lesen nicht danach. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Liebe Grüsse
    Alex mit Orga-Hund Milo

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