Was nehmt ihr für eine Stunde gassi gehen?

  • Zitat

    :D @ Taga


    Was mir noch einfällt, jeder Erwachsene, der dir Geld für diese Leistung in die Hand drückt, macht sich vor dem Gesetz strafbar. Sowas nennt sich "Förderung von Kinderarbeit". So ätzend das für dich vielleicht klingen mag, aber gerade was Jugendschutz betrifft, kennen Jugendämter und Co kein Pardon.


    Damit kenne ich mich in Deutschland absolut nicht aus......hier bei uns ist's erlaubt.


    Deswegen bin ich hier in diesem Strang auch gar nicht auf die rechtliche Relevanz eingegangen sondern mich lediglich auf meine persoenliche Empfindung zum Thema beschraenkt :)

  • Das mit dem Aushang werd ich wohl machen. Nehme auch oft demn Labbi von Bekannten in Pflege. Hab auch ne Reitbeteiligung!
    Pandora
    Ich glaub wir kennen deine einstellung mitlerweile und wissen jetzt alle übers jugendschutzgesetz bescheid
    LG

  • Nun ja, es gab ja schon viele Beiträge, wenn auch mit Antworten, wonach keiner gefragt hat....
    Ich denke 5,- Euro für eine Stunde Gassigehen ist völlig in Ordnung, Du wirst ja auch an der Reaktion der Leute merken, ob Du vielleicht lieber etwas runter gehen solltest mit dem Preis oder nicht.


    OB Du nun in der Lage bist, einen Hund eine Stunde lang zu betreuen, kann wohl nur jemand sagen, der DICH kennt, und seinen Hund, den er/sie Dir dann ggf. überlassen würde.


    So dramatische Szenen wie Hund schleift kleines Mädchen hinter sich her, rennt auf die Straße und wird tot gefahren, ok, kann passieren, aber dann muß erst mal eine Straße in der Nähe sein, der Hund größer und stärker als das Mädchen usw usw.
    Davon wissen wir hier alles nichts und ich gehe einfach mal davon aus, daß sie sich vorher Gedanken macht, welche Hunde sie ausführt und wo sie die ausführt.
    Naja, das nur mal zu so Hardliner Bedenkenträgern......

  • Das es in Amerika so ist, weiß ich, hier in Deutschland wird das sehr streng genommen und ich kenne mich da ziemlich gut aus mit, weil ich selbst schon mit Jugendlichen gearbeitet habe.


    Da braucht es hier nur einen super überkorrekten deutscher Bürger mit Gesetzkenntnis der Meldung beim Jugendamt oder bei der Polizei macht und schon Dampf die Kacke ganz gewaltig. Ich hatte so einen ähnlichen Fall mal mit einer 12jährigen, die im Laden ihrer Tante aushalf und dafür ein bissel Taschengeld in die Hand bekam und ein Nachbar sie anpfiff ... Ende vom Lied war ein ausgesprochenes Arbeitsverbot für das Mädel bis zum 14 Lebensjahr und eine Geldstrafe wegen Förderung von Kinderarbeit an die Tante damals noch in DM 2000 Öken ... die Eltern des Mädchens erhielten vom Jugendrichter eine Verwarnung mit Androhung vom Geldstrafe für Zuwiderhandlung.


    Für einen 13 jährigen ist das sicherlich völlig blöde aber so sind leider nunmal unsere Gesetze und die gibt es gerade was den Jugendschutz betrifft nicht umsonst.


    Joshi Das hat rein garnichts mit meiner persönlichen Einstellung zu tun, sondern sind Fakten. Aber deine Bemerkung zeugt schon von deinem Reifegrad, was allerdings völlig verständlich ist, betrachtet man dein Alter.


    Liebe Grüsse
    Pandora

  • Zitat

    Das es in Amerika so ist, weiß ich, hier in Deutschland wird das sehr streng genommen und ich kenne mich da ziemlich gut aus mit, weil ich selbst schon mit Jugendlichen gearbeitet habe.


    Wenn's in Deutschland nicht legal ist wuerde ich es als HH auch nicht tun.....ferdisch ;)

  • Pandora, woher hast du diese Info?


    Ich frage, da mir vor rund zwei Jahren von einem Beschäftigten in einem Jugendzentrum erklärt wurde, dass Dreizehnjährige sehr wohl arbeiten dürfen: zwar nur nach der Schule und maximal zwei Stunden pro Tag, nur leichte Tätigkeiten, freiwillig und mit Einverständnis ihrer Eltern. Insgesamt darf die Arbeitszeit pro Woche nur gering sein, also nicht jeden Tag zwei Stunden.
    Hat sich seitdem was geändert?


    EDIT: Ich sehe gerade, du schreibst von DM. Vielleicht war es früher so. Oder die Arbeitszeit des Mädchens war nicht mehr gering, oder die Tätigkeit nicht dem Alter angemessen.

  • Steht im Jugendarbeitsschutzgesetz ;)


    Mit Einwilligung der Eltern dürfen Kinder mit Vollendung des 13. Lebensjahres (Übersetzung Beamtendeutsch Tag des 14. Geburtstages) leichte Tätigkeiten aufnehmen.


    Alles was darunter ist, darf es nicht.


    Liebe Grüsse
    Pandora

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