Was nehmt ihr für eine Stunde gassi gehen?
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Zitat
Hier steht recht detailliert wann und was und ab welchem Alter Jugendliche arbeiten dürfen.
http://www.familienhandbuch.de…a_Rechtsfragen/s_982.html
LG, Friederike
Laut diesem Link duerfen also Kids ab 13 Hunde ausfuehren solange es unter 2 Stunden pro Tag/ max. 5 Tage pro Woche liegt.
Also Joschi....nun steht dir nichts mehr im Weg....viel Glueck bei deinem Vorhaben
@Pandora...Vollendung des 13. Lebensjahres heist sobald man seinen 13. Geburtstag feiert.....nicht den 14ten
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Taga, jeder normal sterbliche Definiert den Text genauso, beamtendeutsch ist aber anders, so blöd das klingen mag und auch ist... Rechtsverdreher nennen es Vollendung des 13. Lebensjahres wenn es heißt mit dem 14. Geburtstag... in dem Link zB. steht es auch noch mal vereinfacht "Kinder ÜBER 13 Jahre ...."
Daher kommt auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer die vereinfachte Version ab 14 darfst du, ansonsten nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung.
Ausschlagegebend hierfür ist auch "mit Beginn des 14. Lebensjahres" (auch wieder Beamtendeutsch 14. Geburtstag übersetzt) wird ein Kind "beschränkt geschäftsfähig" und genau das braucht es nach deutschem Recht auch um eine bezahlte leichte Tätiglkeit nach Jugendarbeitsschutzgesetz aufnehmen zu dürfen.
Hört sich kleinkariert an, ist aber so.
Liebe Grüsse
Pandora -
Zitat
Taga, jeder normal sterbliche Definiert den Text genauso, beamtendeutsch ist aber anders, so blöd das klingen mag und auch ist... Rechtsverdreher nennen es Vollendung des 13. Lebensjahres wenn es heißt mit dem 14. Geburtstag... in dem Link zB. steht es auch noch mal vereinfacht "Kinder ÜBER 13 Jahre ...."
Daher kommt auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer die vereinfachte Version ab 14 darfst du, ansonsten nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung.
Ausschlagegebend hierfür ist auch "mit Beginn des 14. Lebensjahres" (auch wieder Beamtendeutsch 14. Geburtstag übersetzt) wird ein Kind "beschränkt geschäftsfähig" und genau das braucht es nach deutschem Recht auch um eine bezahlte leichte Tätiglkeit nach Jugendarbeitsschutzgesetz aufnehmen zu dürfen.
Hört sich kleinkariert an, ist aber so.
Nein....das ist falsch......die Zaehlung faengt mit 0 an....die Vollendung des 1. Lebensjahres ist der 1. Geburtstag......und die Vollendung des 13. Lebensjahres ist (rechtlich) der 13. Geburtstag.
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Hach, was is nu richtig, will ja nu wirklich nix verbotenes machen.
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Genau diese Diskussion hatte ich bereits mit einem Rechtsverdreher, glaub mir für Beamtendeutsch braucht man einen eigenen Duden. Er hat es mir genauso, wie ich es jetzt erklärt habe, definiert ... und genauso wird es rechtlich auch betrachtet ... im Grunde völlig gegensätzlich dazu wie es ein normal sterblicher wie du und ich es verstehen.
Deutsche Gesetzestexte sind ein Fass ohne Boden ... (wir schweifen schon wieder ab, sorry dafür
)
Liebe Grüsse
Pandora -
Hallo.
Gebt einfach mal bei google § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung ein, da steht, was Kinder über 13 machen dürfen.LG.
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Zitat
Genau diese Diskussion hatte ich bereits mit einem Rechtsverdreher, glaub mir für Beamtendeutsch braucht man einen eigenen Duden. Er hat es mir genauso, wie ich es jetzt erklärt habe, definiert
Dann hatte er Unrecht.
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Sorry Pandora,
bin auch so ein Rechtsverdreher und muss Taga zustimmen.
Es heißt z.B. in § 2 BGB:
Die Volljährigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.Und das ist der 18.Geburtstag. Ist ja auch logisch, wenn man bedenkt, dass man an seinem ersten Geburtstag bereits ein Jahr hinter sich hat und damit das erste Lebensjahr vollendet hat.
LG.
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Gut, also brauch ich mir in diesem rechtlichen Bereich keine Gedanken mehr zu machen?
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