Hausverwaltung will das Gizmo weg kommt :o(
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Aber ganz ehrlich: Sowas lässt man sich IMMER schriftlich geben.
Wenn ich mir überlege, wieviele Anfragen von verzweifelten Hundehaltern wir hier hatten, weil die Vermieter sich plötzlich nicht mehr an die mündliche Vereinbarung erinnern konnten... -
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Hi
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Hallo,
ich kenne es auch so das der Mieterbund einem mündlich hilft aber vor Gericht wirst du erst nach 3 Monaten vertreten.Ich habe damals sehr lange nach einer Whg gesucht wo ich beide Hunde mit nehmen dürfte.Als es endlich geklappt hatte habe ich gleich bei dee Wohnunsübergabe nach einer schriftlichen Genehmigung genervt,
heute bin ich sehr froh darüber,der Vermieter weiß von beiden und ich brauche keine Angst vor bösen Nachbarn haben. -
Zum Thema Mieterbund: Damals bei mir war es wie bei der Rechtsschutzversicherung: keine Fälle beareiten, die vor Eintritt akut waren.Vielleicht hat sich das ja geändert.
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Zitat
Aber ganz ehrlich: Sowas lässt man sich IMMER schriftlich geben.
Wenn ich mir überlege, wieviele Anfragen von verzweifelten Hundehaltern wir hier hatten, weil die Vermieter sich plötzlich nicht mehr an die mündliche Vereinbarung erinnern konnten...Habe mit einem Wohnungsmakler darüber gesprochen, und er hat mir erklärt das die Hundehalter sich an die eigene Nase packen müssten.
Sie erklären das der Hund die Nachbarschaft nicht stört und am/um das Gebäude der Hund nicht kacken darf.
Nach der Unterschrift unter den Mietvertrag würde dann dass wohl vergessen!Natürlich muss der Hund ......., aber "liegen lassen" macht Feinde.
Sich hinterher Gedanken machen das der Hund ja auch Türen öffnen kann...... spricht nicht für Zuverlässigkeit, ODER?
ES warten doch manche Mitmieter nur um sich wichtig zu tun, und wenn man dehnen noch Munition liefert.
Die Hausverwaltung kann nur das registrien und verwenden was die Mieter mitteilen.
Man sollte schon differenzieren ob das Problem durch das HALTER-Verhalten hervorgerufen wird, oder durch Willkür .
Der Vermieter hat kein Interesse Klagen (Tretminen auf dem Weg/Rasen, Hund kackt auf dem Balkon, usw. ) zu bearbeiten.
Im Rahmen der Hausordnung sind solche Dinge geregelt und der HH ist der , der darauf zu achten und sicherzustellen hat, dass ........ !
In dem Zusammenhang fällt mir auch noch ein, das es Mitmieter gibt, die anderen Mietern stinkende Fische in den Briefkasten werfen, Zigaretten-Kippen vor die Wohnungstüre werfen, .... und auch darum will sich die HW nicht kümmern müssen.
Ist halt soooo wie es ist, aber nicht die Schuld der HW/Vermieter!
WUFF
MASSAvonSAMMY
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Zitat
Ich denke aber, ihr könntet eine Chance haben, weil ich glaube, Nachbarn müssen begründen können, warum sie sich gestört fühlen.
Bloße Anwesesnheit reicht da - meiner Kenntnis nach - nicht, lautes jaulen schon...
Wenn man noch kein schriftliches Einverständnis vom Vermieter hat & dieser darauf besteht, daß alle im Haus mit dem Hund einverstanden sind, dann müssen die werten Mitmieter leider gar keine Argumente gegen den Hund haben. Im Normalfall wird da ein einfaches "Will ich nicht!" ausreichen & der Vermieter wird die Erlaubnis nicht erteilen. Ist ja seine Sache & ihm ist der Hausfrieden meißt wichtiger...
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nochmal zum Thema Hunde im Haus, eine Familie hatte einen Hund der ihnen auch genehmigt wurde, allerdings war der Hund ärztlich angeordnet für die behinderte Tochter.
Sonst wohnen hier im Haus keine Hunde aber im in den Nachbarhäusern sehr viele und die sind von der selben Verwaltung. Ich denke das es auch sehr an der Bearbeiterin liegt.
Ich habe heute nämlich dort angerufen, wegen einer Mietschuldenfreiheit für den Besichtigungstermin am Donnerstag und da war eine andere Frau am Telefon, die eigentlich zuständige war im Urlaub.
Ich witterte also meine Chance und hab das Thema mit Gizmo gleich nochmal angesprochen. Das wir alle Mieter gefragt haben usw....daraufhin meinte sie widerum das wir doch dann die Unterschriften einholen sollen und hinschicken, dann denkt sie wird das schon i.O sein....allerdings scheint sie ihre Kollegin nicht zu kennen :/
Wir hatten bei ihr nämlich schon zu Anfang kurz angesprochen das wir Unterschriften sammeln könnten und daraufhin erwiderte sie nur, dass wir nicht im Kindergarten sindAllerdings ist ihr letztes Schreiben ja darauf bemünzt das es ihr um den Hausfrieden geht....aber den habe ich ja nun wieder hergestellt.
Wegen Mieterschutzbund, ich überlege nun beizutreten, war eben mal auf der HP. Dort steht....
Der Versicherungsschutz besteht für neu angemeldete/versicherte Mitglieder
bei Wohneinheiten nach Ablauf von 6 Wochen
bei gewerblich genutzten Einheiten nach Ablauf von 3 Monaten
ab Versicherungsbeginn (in Abänderung von § 4 Abs. 1 ARB ´94).Also würde in unserem Fall die Versicherung nach 6 Wochen in Kraft treten, oder?
Nur wenn das wirklich so ist, dass sie nicht für schon bestehende Fälle gilt, dann können wir uns das ja sparen :/Weiß da jemand was?
Ach mensch, vielleicht haben wir ja wenigstens mit der Wohnung am Donnerstag Glück. Mit dem Hund, das habe ich gleich angesprochen und es wäre i.O. Nur mit der Schufa halt
Vielen Dank und lieben Gruß
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Dann drück ich Euch mal die Daumen
, v.a. für den Hund. Mit 23 wegen Schufa-Einträgen Probleme zu bekommen ist natürlich blöd...
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als wir mal ein Problem mit ner wirklich doofen Nachbarin hatten sind wir zum Mieterbund, sind eingetreten und die haben uns sofort geholfen. Nicht erst nach 6 Wochen!
Einfach mal hingehen und Problem schildern.
Mit der Schufa: da steht zwar drinnen das du Schulden hast, wie hoch und bei wem, aaber da steht auch drinnen, das du sie regelmäßig abzahlst und das reicht den Vermietern eigentlich. Denen gehts eigentlich nur darum, ob du Mietschulden irgendwo hast....
Ne Freundin von mir arbeitet als Famileinhelferin und hat damit regelmäßig zu tun
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Also wir möchten Gizmo auf keinen Fall weggeben und habenu ns schon umgeschaut wegen anderen Wohnungen, am Donnerstag habe ich einen Besichtigungstermin. Allerdings haben wir ein kleines Problem namens Schufa Was die Wohnungssuche SEHR erschwert.
das is evtl. ein problem. Aber: ehrlich währt am längsten. ich kenne reichlich Familien die probleme haben (negative Schufa) und die es direkt von anfang an erwähnt haben. So wurden sie für die Ehrlichkeit belohnt und bekamen die WHG. Der VM bekommt es eh raus, also direkt mit offenen karten spielen, und wenn man dort nicht drin steht, wegen Mietschulden gibts meißtens kein problem.
Ansonsten muß ich den anderen teilweise zustimmen. Man sollte niemals in einer WHG ohne schriftlicher genehmigung einen Hund halten.
ich denke auch nicht, das man diese Frau noch überzeugen kann, sondern würde wirklich zusehen, das ich eine andere WHG finde. Denn au8f Dauer gesehen würde es mit sicherheit noch mehr Ärger geben.
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Ansonsten muß ich den anderen teilweise zustimmen. Man sollte niemals in einer WHG ohne schriftlicher genehmigung einen Hund halten....
Auch das ist nicht immer das Gelbe vom Ei.
Als wir vor 8 Jahren mit unseren beiden alten Hunden endlich eine Wohnung gefunden hatten (ewig gesucht), hat uns der VM (ein Immobilienmakler, der dort 4 Wohnungen im Haus besaß) zugesagt die (heruntergekommene Altbau-)Wohnung vor Einzug zu renovieren und die Hundehaltung schriftlich genehmigt. Eine Woche vor Einzug war die Wohnung immer noch total heruntergekommen und NICHT renoviert. Da hätte uns schon ein Licht aufgehen sollen... Wir sind dann eben in die Bruchbude eingezogen (zu selben Mietzins), hauptsache die Hunde durften mit. Ausserde hatten wir den Mietvertrag und die alten Wohnungen bereits wirksam gekündigt.
Aber wie sich herausstellte, gab es in diesem Haus einen Eigentümerbeschluss, dass keine Hunde erlaubt sind. Und da ging dann der Terror los. Unsere Hunde würden das Treppenhaus verunreinigen, vorm Haus alles vollscheißen, ununterbrochen bellen etc. Bis die beiden Hunde verstarben, hatten wir keine ruhige Minute mehr. Der Vermieter schrieb uns an, dass wir den Hausfrieden stören würden, dass wir gekündigt würden, wenn das nicht aufhöre usw. usw.
Das Schwein hat nur Leute gesucht, die in seine unrenovierten, sauteuren Bruchbuden eingezogen sind und die er ausnehmen konnte.
Der hatte in seinen Verträgen Renovierungsklauseln, damit hat er gesichert, dass die Buden je nach Mietdauer von den Mietern bis zu 100% renoviert werden mussten, wenn diese wieder auszogen. Wir haben uns nicht getraut, wieder auszuziehen, die Wohnung konnte man gar nicht renovieren, machte man da z.B. die viellagigen jahrzentealten Tapeten ab, kam der ganze Putz mit runter... die Wohnung war sanierungsreif, blosses Renovieren ging gar nicht. Dafür hatten wir aber gar nicht das Geld.
Dumm nur, dass diese Klauseln ja dann unwirksam wurden, und wir vor kurzem aus der unrenovierten und mittlerweile noch weiter heruntergekommenen Bude ohne Kosten ausziehen konnten.Jetzt wohnen wir im Elternhaus meines Mannes und es gibt keinen Stress mehr wegen des sofort neu angeschafften Hundes.
Ist vielleicht alles OT, aber man sieht, eine schriftliche Genehmigung garantiert noch lange kein ruhiges Leben.
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