Hausverwaltung will das Gizmo weg kommt :o(

  • Du muß irgendwie die Unterschrift bekommen.
    Mach Dir diese Nachbarin zur Freundin,back ihr einen Kuchen,klingel bei ihr,sag ihr wie wichtig der Hund für Deine Kinder ist.
    Lass Dir irgendwas tolles Einfallen,das sie nicht nein sagen kann :D

    Viel Glück :gut:

  • Ich würde Euch wirklich zum Gang zum Mieterschutzbund raten. Und zur vorsicht schon mal nach einer neuen Wohnung suchen, nur zur Vorsicht, sowas dauert ja auch seine Zeit.

    Ich denke aber, ihr könntet eine Chance haben, weil ich glaube, Nachbarn müssen begründen können, warum sie sich gestört fühlen.

    Bloße Anwesesnheit reicht da - meiner Kenntnis nach - nicht, lautes jaulen schon...

  • Weia ich drück euch die Daumen!!

    Das es leichtsinnig war ohne Erlaubnis obwohl es Mietvertrag steht einen Hund zu holen, naja das Kind ist in den Brunnen gefallen und hier werden Daumen und Pfoten für ein Happy End.

    Wir haben auf die schriftliche Erlaubnis bestanden, obwohl das ein Kumpel meines verstobenen Papas ist.

  • Den Dackelblick habe ich ja heute schon aufgesetzt :roll: hab mich auch entschuldigt mit der Begründung das wir ja nicht wussten das der Hund Türen öffnet. Aber da haben sie ja auch schon ihren Grund :sad2: Das der Hund um Hausflur spazieren gegangen ist.
    Ich habe auch erklärt das wir eine Hundeschule besuchen, alles dafür tun das man den Hund nicht merkt usw.

    Also wir möchten Gizmo auf keinen Fall weggeben und habenu ns schon umgeschaut wegen anderen Wohnungen, am Donnerstag habe ich einen Besichtigungstermin. Allerdings haben wir ein kleines Problem namens Schufa :ops: :sad2: Was die Wohnungssuche SEHR erschwert.

    Und die Kinder gehen vor, bevor wir auf der Strasse oder im Obdachlosenheim sitzen muss Gizmo leider Gottes in ein anderes Zuhause ziehen.
    Vorher versuchen wir aber natürlich alles!!

    Vielen Dank für eure Daumen!!!!

  • Zitat

    Den Dackelblick habe ich ja heute schon aufgesetzt :roll: hab mich auch entschuldigt mit der Begründung das wir ja nicht wussten das der Hund Türen öffnet. Aber da haben sie ja auch schon ihren Grund :sad2: Das der Hund um Hausflur spazieren gegangen ist.
    Ich habe auch erklärt das wir eine Hundeschule besuchen, alles dafür tun das man den Hund nicht merkt usw.

    Also wir möchten Gizmo auf keinen Fall weggeben und habenu ns schon umgeschaut wegen anderen Wohnungen, am Donnerstag habe ich einen Besichtigungstermin. Allerdings haben wir ein kleines Problem namens Schufa :ops: :sad2: Was die Wohnungssuche SEHR erschwert.

    Und die Kinder gehen vor, bevor wir auf der Strasse oder im Obdachlosenheim sitzen muss Gizmo leider Gottes in ein anderes Zuhause ziehen.
    Vorher versuchen wir aber natürlich alles!!

    Vielen Dank für eure Daumen!!!!

    Wie gesagt, versucht es nochmal beim Mieterschutz. Ich kenne mich ja leider auch nicht wirklich aus... Aber mir erscheint ein einmaliges im Hausflur rumlaufen nicht Grund genug. Denn die Erfahrung habt ihr ja jetzt gemacht und entsprechende Maßnahmen ergriffen.

    Ich drücke Euch auf jeden Fall die Daumen. Und ich kann verstehen, dass Eure Kinder vor gehen. So sehr ich meine Hunde liebe in einem solchen Fall würde ich auch alles tun, um die Wohnung nicht zu verlieren. Was Euch natürlich in eine blöde Verhandlungsposition bringt.

    Nur tut Euch und dem Hund den Gefallen: Wenn sich abzeichnet, dass Ihr Euren Hund abgeben müßt, weil ihr sonst auf der Straße stehen würdet, sucht ihm rechtzeitig ein neues Zuhause. Evtl in Kooperation mit den Vorbesitzern, auf jeden Fall ehrlich, was den Abgabegrund angeht.

  • Ist die Hausverwaltung auch Eigentümer eurer Wohnung?
    Oft isses ja so, dass einem eine oder mehrere Wohnungen in einem Mietshaus gehören, aber alles was sonst so zu regeln ist, lässt man eben eine Verwaltung machen.

    Wenn der Eigentümer nicht die Hausverwaltung ist, kann man evtl. über ihn noch etwas erwirken.
    Wenn nicht, sehe ich für euch nur zwei Möglichkeiten.........umziehen oder den Hund abgeben. Wenn sich auch nur eine Person der Hausgemeinschaft quer stellt, habt ihr schon verloren.

    Klingt jetzt hart, aber das überlegt man sich doch vorher, oder?

    Ich drück euch aber die Daumen, dass ihr die eine Nachbarin noch umstimmen könnt, was jedoch nicht zwangsweise heißt, dass die Hausverwaltung dann nicht doch nein sagen kann............es sei denn, es leben Hunde im Haus, oder wenns ein Wohnblock ist, dann auch im Nebenhaus.

  • Darf ich kurz ne Frage dazwischenwerfen, bitte?

    Mir wurde die Hundehaltung mündlich vor 5 Jahren genehmigt wo ich eingezogen bin. Mit einem Grinsen: Na solange es kein Kampfhund ist. Jetzt ist ja der Boomer tot und ich hab mir ohne zu fregen den Bär geholt. Gleiche Grösse, gleiche Rasse, gleiches Geschlecht, gleiches Aussehen. Ist die Genehmigung damit dann auch erloschen :schockiert: ?

  • Entschuldigung, seid ihr wirklich so naiv? :???:

    Warum lasst ihr Euch vor Einzug eines (jeden, auch neuen) Hundes nicht die schriftliche Bestätigung geben?

    Im Ausgangsfalle wird auch die Unterschrift der Nachbarin, so sie gegeben wird, vermutlich nichts bewirken. Die Verwaltung wittert Unruhe und möchte damit nichts zu tun haben, ist ja von deren Sicht aus nachvollziehbar. Hund, der Türen öffnet und im Treppenhaus herumspaziert geht nun leider gar nicht. Da würde ich auch schleunigst nach einer Wohnung suchen, die Kinder UND Hund gerecht wird.

    Im Falle von Bobtail-Bär: nachholen!

  • Bobtail-Bär

    Ja, wahrscheinlich hätte man für einen neuen Hund eine neue Genehmigung haben müssen.
    Schriftlich ist natürlich das Non-plus-ultra... ob ich die jetzt allerdings nachträglich beantragen würde, weiß ich nicht. Das kannst Du sicher besser einschätzen, welche Chancen Du hast, dass seitens der Verwaltung/Vermieter kein neues Fass aufgemacht wird.

    Ansonsten.... wo kein Kläger, da kein Richter....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!