Hausverwaltung will das Gizmo weg kommt :o(
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Was Du ansprichst, hört sich nach der Mietrechtsschutzversicherung an. Die kostet normalerweise extra, zusätzlich zum Mietgliedsbeitrag.
Ein Mieterschutzbund hat aber immer Beratungstermine für die Mitglieder, d.h. im Normalfall wirst Du Mitglied und kannst sofort danach Beratungstermine wahrnehmen. Damit wäre Euch bestimmt schon geholfen.
Die Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn es zu einem prozess vor Gericht kommt. Soweit ist es bei Euch ja noch nicht. Und darauf bezieht sich die Wartezeit (logischerweise würde ja sonst jeder nur eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn es kurz vor einem Gerichtsprozess steht).
Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund ist für Mieter mit Hund sicher generell nicht verkehrt. Da es bei Euch momentan ja etwas eng ist, würde ich stark überlegen, ob Ihr die Zusatzversicherung Rechtsschutz wirklich braucht.
Hoffe, das war jetzt so verständlich und nicht zu wirr. -
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Hi
hast du hier Hausverwaltung will das Gizmo weg kommt :o( schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!*
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Zitat
Was Du ansprichst, hört sich nach der Mietrechtsschutzversicherung an. Die kostet normalerweise extra, zusätzlich zum Mietgliedsbeitrag.
Ein Mieterschutzbund hat aber immer Beratungstermine für die Mitglieder, d.h. im Normalfall wirst Du Mitglied und kannst sofort danach Beratungstermine wahrnehmen. Damit wäre Euch bestimmt schon geholfen.
Die Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn es zu einem prozess vor Gericht kommt. Soweit ist es bei Euch ja noch nicht. Und darauf bezieht sich die Wartezeit (logischerweise würde ja sonst jeder nur eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn es kurz vor einem Gerichtsprozess steht).
Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund ist für Mieter mit Hund sicher generell nicht verkehrt. Da es bei Euch momentan ja etwas eng ist, würde ich stark überlegen, ob Ihr die Zusatzversicherung Rechtsschutz wirklich braucht.
Hoffe, das war jetzt so verständlich und nicht zu wirr.Ja, die beratenden Anwälte, Fachanwälte für Mietrecht und sehr erfahren, schreiben gegen eine ganz geringe Schreibgebühr die Vermieter auch an. Und das sofort nach Eintritt.
Und wenn die der Meinung sind, da ist was zu machen und teilen das dem VM mit, dann stimmt das i.d.R. auch und nach Erhalt eines Briefes vom Mieterschutz ziehen die Vermieter fast immer den Schwanz ein.Ein Rechtsschutz ist eigentlich gar nicht nötig. Nach der Beratung weißt Du woran Du bist, wenn der Mieterschutz-Anwalt rät zu klagen, sind die Aussichten zu gewinnen sehr hoch und dann hat man auch kaum ein Kostenrisiko.
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Aaaalso, es ist einfach so, wenn keine schriftliche Genehmigung laut Mietvertrag zur Hundehaltung vorliegt, dann muss man sich jeden weiteren Hund schriftlich genehmigen lassen. Liegt diese nicht vor, kann der Vermieter verlangen, dass der vertragswidrige Gebrauch (durch die Hundehaltung) beendet wird. Er hat zunächst aufzuforden, den vertragswidrigen Gebrauch zu beenden, sprich den Hund abzuschaffen, der nicht genehmigt ist. Sollte dies nicht geschehen, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Solange diese Aufforderung nicht schriftlich vorliegt, passiert auch nichts. Sollte jedoch diese Aufforderung schriftlich eingehen, würde ich mir eine neue Wohnung suchen oder den Hund abschaffen. Es ist ganz egal, was die Leute im Haus dazu sagen, ob nun von allen eine Unterschrift vorliegt oder nicht, wenn der Vermieter nicht will, will er eben nicht. Man kann zwar mit ihm sprechen, insbesondere wenn weitere Hunde im Haus leben, doch einen Anspruch auf Genehmigung hat man eben nicht. Sollte die Aufforderung zur Abschaffung des Hundes vorliegen, kann man zwar probieren, dagegen juristisch anzugehen, doch es kommt dann sehr auf den Richter an, eine Garantie zur Genehmigung gibt es nicht, es liegt einfach im Ermessen des Vermieters bzw. des Richters.
Bitte lasst Euch vor Anschaffung eines Hundes die Genehmigung dazu schriftlich erteilen! Ihr tut ansonsten weder Euch noch dem Hund einen Gefallen!
Dennoch drücke ich die Daumen, dass die Geschichte gut ausgeht.
LG
Anja -
Vielen Dank nochmal!
Schriftlich haben wir es bereits bekommen, dass der Hund nicht genehmigt wird :/ Allerdings steht als Begründung drin, dass die Nachbarn sich gestört fühlen, das haben wir ja nun geklärt.
Es ist ja auch wirklich nur dieses eine mal vorgekommen, dass es Ärger gab, einfach weil wir es nicht wussten. Die Vorbesitzer meinten auch er bleibt alleine...allerdings haben die viel erzählt :zensur:
Wir haben direkt reagiert und der Hund bleibt zu Hause nicht mehr alleine, wenn, dann nehmen wir ihn mit und er muss im Auto bleiben, das klappt ganz gut. Ist zwar auch keine Lösung auf Dauer aber erstmal....um die Situation zu entschärfen.
Ansonsten ist er der liebste Hund der Welt!!
Erst gestern wieder konnte sich ein Nachbar überzeugen, Gizmo hat wie immer an der Türschwelle gewartet bis wir losgehen und der Nachbar kam hoch, Gizmo hat nur kurz in die Luft geschnüffelt und ist gleich zu mir...auch sonst hat er 0 Interesse an anderen Menschen.
Wir machen seine Hinterlassenschaften weg usw.Was ich halt auch nicht ganz nachvollziehen kann, wir haben ja "angeboten" das wir innerhalb der Gesellschaft umziehen, der Frau zu liebe, in ein Haus wo vielleicht schon andere Hunde leben....aber das wurde abgelehnt, mit den Worten "Sie werden hier nie einen Hund genehmigt bekommen" obwohl wie gesagt mehrere Hunde in der Nachbarschaft wohnen, große und kleine.
Also ich denke das ist eher n persönliches Ding.Wir haben nun am 12.02 einen Termin beim Mieterschutz, heute habe ich die Wohnungsbesichtigung und werde das mit der Schufe ehrlich ansprechen
Ungefähr so nach dem Motto "es könnte schon was sein, allerdings hatten wir noch nie Mietschulden...." vielleicht bringts ja was.Dann wollen wir nochmal persönlich zu der Bearbeiterin der Gesellschafft gehen, ihr mitteilen das wir alle Nachbarn um Erlaubnis gefragt haben und wir die Situation nochmal erklärt haben. Dann werden wir um eine letzte Chance betteln
Ich weiß nur nicht ob ich das vor dem Mieterschutzbund machen soll oder lieber danach.
Also ob sie sich eher provoziert fühlt oder vielleicht sogar den Schwanz einzieht :/Lieben Gruß
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Ich würde den Mieterschutz fragen, wie Du ein solches Gespräch anfangen sollst.
Aber gut hört sich das alles nicht an.
Ich drück Euch die Daumen.
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Ich habe absichtlich nicht nachgefragt, weil ich von der neuen Hausverwaltung den Bär garantiert nicht genehmigt bekommen hätte. Mir Wurst. Den Hund werde ich nicht hergeben. Wenn was kommt dann müssen sie mich erst mal loswerden und dann such ich halt ne neue Wohnung. Hab sowieso von der neuen Hausverwaltung Post bekommen dass mein Hund nicht genehmigt ist (war ja nur mündlich von der alten Hausverwaltung), 1 Tag nach Boomers Tod. Da hatte ich aber den Vertrag vom Bär schon unterschrieben. Ich hab denen einen gesalzenen Brief geschickt, darauf kam dann wenn sich jemand beschwert müsse der Hund weg. Daraufhin hab ich alle 7 Parteien angesprochen das sie bitte zu mir kommen sollen wenn ein Problem auftaucht und nicht zur Hausverwaltung gehen. Jetzt ist der Bär schon fast 8 Monate da und bisher wars dann ruhig... Wir sehen...
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Huhu,
wollt nochmal kurz berichten, morgen haben wir den Termin beim Mieterschutz und darin liegt so ziemlich all meine Hoffnung
Nachdem wir ja nun alle Nachbarn um Erlaubnis gefragt haben, mit dem Ergebnis das keiner etwas dagegen hat wenn Gizmo "sich benimmt", hat mich gestern, zu meiner Freude, auch nochmal ein Nachbar angesprochen wie gut wir unsern Dicken doch erzogen haben und das man ihn überhaupt nicht merkt und hört
Er konnte es auch überhaupt nicht nachvollziehen, gerade weil ja wirklich viele Hunde in der Umgebung wohnen.Also eigentlich kann die Hausverwaltung ja nichts mehr sagen
Die Mitmieter sind um Erlaubnis gefragt worden und einverstanden, der Hund benimmt sich....wir bemühen uns wo es nur geht....das hat man doch ne Chance verdient, oder
Hunde sind ja wie gesagt nicht generell verboten hier. Ist halt doof das gleich zu Anfang so ein blöder Vorfall passiert ist und sich jemand beschwert hat. Aber das ist ja nun aus der Welt.Ach mensch, die ganze Sache macht uns echt zu schaffen und eine vergleichbare Wohnung haben wir bisher auch nicht gefunden.
Ich hoffe so sehr auf morgen. Wenn alles so läuft wie ich es mir vorstelle wollen wir auch gleich im Anschluss nochmal zur Gesellschaft, erklären und ein bisschen bitten und betteln.
Lieben Gruß
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Ich drücke Euch ganz fest die Daumen.
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Zitat
Ich drücke Euch ganz fest die Daumen.
dito
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Zitat
Wie lange habt ihr Emma denn bei euch in der Wohnung gehabt und was ist mit ihr üassiert? Wenn ein Hund, auch ohne Einwilligung des Vermieters, 5 Jahre bei euch wohnt, kann man daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten.
Liebe Grüße,
NickyDas geht schon eher als ab 5 jahren !
Solange der Hund
nicht den Hausfrieden stört und somit
"geduldet" wurde (trotz Verbot im Mietvertag) -
kann er ohne triftigen grund nicht "rausgeschmissen" werden...
(OLG) -
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