Hund im Big Brother Haus
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ich hab das Gefühl, wir kommen vom Thema ab. Können wir hier nicht bei Coco bleiben, bevor das hier noch geschlossen wird
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Hallo,
hast du hier Hund im Big Brother Haus schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Hab RTL II gerade mal ne Mail geschickt. Hier der Inhalt, falls es interessiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einigem Entsetzen mußte ich feststellen, dass ein Chihuhua namens Coco in das Haus einziehen "durfte".
Vermutlich ist den dafür Verantwortlichen nicht klar, was das für den kleinen Hund bedeutet: nämlich nichts anderes als Dauerstress. Was man ihm übrigens auch überdeutlich ansieht. Der Hund wird von einem zum anderen gereicht, hat selten mal seine Ruhe und folglich schlichtweg Angst.
Ahnen Sie eigentlich, was das nach sich zieht? Nicht nur, dass der Hund traumatisiert wird, nein, das wird weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen. Wieviele Zuschauer werden durch das Negativbeispiel der Hundehalterin dazu animiert sich auch einen solchen Hund anzuschaffen, Ostern ist ja auch schon demnächst.
Und ahnen Sie wieviele von diesen Hunden dann ausgesetzt an irgendeiner Straße enden? Ich wage mal die Schätzung: 90%.
Dass Sie so etwas unterstützen finde ich unverantwortlich und indiskutabel. Es wird zu prüfen sein, ob die Belange des Tierschutzes eingehalten wurden, was ich aber bezweifle.
Um eine höhere Einschaltquote zu erzielen, wie ich annehme, wird hier ein intelligentes Lebewesen mit Gedanken und Gefühlen gequält. Und dabei spielt es schlicht keine Rolle, dass es sich "nur" um einen Hund handelt. Dieses Tier hat Rechte wie jedes Lebewesen, alle verankert im Tierschutzgesetz.
Ich hoffe sehr, dass dieser unzumutbare Zustand schnellstens abgestellt wird und kann nur hoffen, dass Sie das einsehen, was ich allerdings stark bezweifle.Mit freundlichen Grüssen,
Ich bin nicht mal überrascht. Typisch RTL II.
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Das hast du super geschrieben!
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Hat jemand den Link zu der Adresse an die man schreiben soll, wenn man sich beschweren will?
Da hat RTL2 ja mal wieder nen netten Vogel abgeschossen (ich hasse diesen Sender sowieso).
Und was mich daran stört ist nicht allein die Tatsache wie der Hund behandelt und rumgereicht wird, sondern das ein ziemlich breites Publikum diese Sendung sieht. Was wird da wohl passieren?
Es wird einen Riesenrun auf Mini-Chis und Katzentoiletten geben, weil solche Sendungen nunmal als Vorbild für die Durchschnittsjugend gelten.Zumal mir der Hund irgendwie verhaltensgestört vorkommt.
Ist euch das aufgefallen bei den Videos? Wenn ihn keiner anspricht und er nur so alleine dahintrabert, hat er irgendwie total psychopathisch die Nase auf dem Boden und zieht seine Kreise.
Weiß nicht, ich finde das sieht seltsam aus...
Außerdem seh ich den Hund nur beschwichtigen.Und der Tonfall in dem die mit und über den Hund reden...
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Eine sehr interessante Diskussion.... und jetzt gieße ich mal Öl ins Feuer und frage Euch "über was regt Ihr Euch konkret auf?. Gegen welche Paragrafen im TS-Gesetz wird verstoßen"?
Was ist hier anders, als wenn ein kleiner Hund der in einer großen WG oder einer Patchworkfamilie mitten in der Großstadt (das kommt ja nicht selten vor) wohnt?
Das soll jetzt nicht heißen das ich es für unbedenklich finde, aber wo zieht man die Grenze?
Eine Mail an den Sender... sicher kann man machen, bewundere auch jeden der sich die Zeit nimmt und soetwas in einem sauberen Brief verfasst, aber ganz ehrlich: Wäre ich an Stelle der Senderverantwortlichen, würde die Mail im Spam-Ordner landen. Das kümmert die doch überhaupt nicht. Das einzigste was die kümmert ist die Tatsache das die Einschaltquoten runter gehen... dazu muss man die zuschauer erreichen, nicht die "Macher".
Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
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Zitat
Was ist hier anders, als wenn ein kleiner Hund der in einer großen WG oder einer Patchworkfamilie mitten in der Großstadt (das kommt ja nicht selten vor) wohnt?
Das es keinen neuen Trend bzgl Katzenklo und Minihunden geben wird wenn es Familie Meier aus xy daheim macht.
Das Fernsehen dient nunmal als Vorbild. Ob als Gutes oder als Schlechtes. -
Zitat
Eine sehr interessante Diskussion.... und jetzt gieße ich mal Öl ins Feuer und frage Euch "über was regt Ihr Euch konkret auf?. Gegen welche Paragrafen im TS-Gesetz wird verstoßen"?
Was ist hier anders, als wenn ein kleiner Hund der in einer großen WG oder einer Patchworkfamilie mitten in der Großstadt (das kommt ja nicht selten vor) wohnt?
Das soll jetzt nicht heißen das ich es für unbedenklich finde, aber wo zieht man die Grenze?
Eine Mail an den Sender... sicher kann man machen, bewundere auch jeden der sich die Zeit nimmt und soetwas in einem sauberen Brief verfasst, aber ganz ehrlich: Wäre ich an Stelle der Senderverantwortlichen, würde die Mail im Spam-Ordner landen. Das kümmert die doch überhaupt nicht. Das einzigste was die kümmert ist die Tatsache das die Einschaltquoten runter gehen... dazu muss man die zuschauer erreichen, nicht die "Macher".
Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.§ 3
Es ist verboten,....
6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung
heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden
sind,
....Tierschutzhundeverordnung:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichender Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
§ 8 Fütterung und Pflege
....
(2) Die Betreuungsperson hat
1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechenden Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;...
3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
Mir ist ehrlich egal, ob so ne Mail was bringt. Nur wenn man gar nichts macht, kann sich auch nichts ändern.
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Das Vieh ist ja völlig neben der Spur.
Und dat Tittenmonster kann noch nicht mal richtig putzen. Hat den Urin schön breitgerieben. Super. Bei diesen Wischkünsten wirds schnell müffeln im Container. Glaube nicht, dass das die anderen lange mitmachen. Vielleicht ist Hundi schneller draußen, als wir denken.
Als sie ihn hochnehmen wollte ist er regelrecht in sich zusammengesunken. :|Wer hier, bei einem nicht zu übersehenden optischen und akustischen Eindruck von "Vorurteil" spricht, verschließt die Augen.
Oder vielleicht lernt er mit der Zeit zu schreien: "Ich bin ein Star, holt mich hier raus!"
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Wolfe: Das reinkopieren des Textes ist ja gut und schön, aber liste mal explizit die Punkte auf, die eindeutig gegen das gelten TS-Gesetz verstoßen. Es ist ja z.B. nicht verboten das Tier im Fernsehen darzustellen... weise nun nach, das dem Tier dadurch Leid, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Verfahre genauso mit den anderen Punkten, beauftrage einen Rechtsanwalt und verklage die Besitzerin. Diese wäre im Übringen haftbar, nicht der Sender. Ich denke Du wirst keinen RA finden der eine Möglichkeit der Anklage sieht.
Ich möchte den Sender nicht in Schutz nehmen, aber was hier an Vorwürfe kursiert ist teilweise haarsträubend. Hier hat es Experten, die aus den Bildsequenzen erkennen wie verstört der Hund ist... gut, das freut mich für Eure Hunde. Vielleicht sieht man ja mal jemand von Euch bei Hund, Katze, Maus
Der Sinn der TE allerdings ist in meinen Augen nachvollziehbar. Ich bin auch der Meinung das muss nicht sein, einen Hund dort mit einziehen zu lassen, da er nicht die Möglichkeit einer Eingewöhnung hat.
Aber das was dieser Hund im Moment erlebt, das gibt es in D zu Hunderten in Patchworkfamilien und WGs.
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Zitat
Wolfe: Das reinkopieren des Textes ist ja gut und schön, aber liste mal explizit die Punkte auf, die eindeutig gegen das gelten TS-Gesetz verstoßen. Es ist ja z.B. nicht verboten das Tier im Fernsehen darzustellen... weise nun nach, das dem Tier dadurch Leid, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Verfahre genauso mit den anderen Punkten, beauftrage einen Rechtsanwalt und verklage die Besitzerin. Diese wäre im Übringen haftbar, nicht der Sender. Ich denke Du wirst keinen RA finden der eine Möglichkeit der Anklage sieht.
Ich möchte den Sender nicht in Schutz nehmen, aber was hier an Vorwürfe kursiert ist teilweise haarsträubend. Hier hat es Experten, die aus den Bildsequenzen erkennen wie verstört der Hund ist... gut, das freut mich für Eure Hunde. Vielleicht sieht man ja mal jemand von Euch bei Hund, Katze, Maus
Der Sinn der TE allerdings ist in meinen Augen nachvollziehbar. Ich bin auch der Meinung das muss nicht sein, einen Hund dort mit einziehen zu lassen, da er nicht die Möglichkeit einer Eingewöhnung hat.
Aber das was dieser Hund im Moment erlebt, das gibt es in D zu Hunderten in Patchworkfamilien und WGs.
Ich bin Rechtsanwältin.
Stimmt, Anwälte klagen nicht an, das tun Staatsanwälte. *klugscheiß*
Es dürfte in der Tat schwierig werden nur anhand von Fernsehbildern Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festzustellen. Aber mal angenommen, dem Hund ginge es wirklich so schlecht- und das glaube ich nach wie vor- dann verstößt die HH gegen das Tierschutzgesetz. Und zwar gegen die §§, die ich genannt habe. Eine genauere Subsumtion kann noch folgen, dazu brauche ich aber mehr Infos, nen Gutachter z.B.
Aber mal im Ernst: ich denke nicht, dass man ernsthaft bezweifeln kann, dass es dem HUnd nicht gut geht. Das jedenfalls sagt mir mein hoffentlich vorhandener gesunder Menschen(Hunde)verstand.
Und warum braucht`s nen Anwalt? Wenn nur genug Leute aufbegehren, ist das jedenfalls ein guter Anfang.
Vergleichst du die Situation des Hundes im Erst mit ner Patchworkfamile oder ner WG? Der Vergleich erschließt sich mir nicht.Edit: Um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nachweisen zu können, barucht es einen passenden Experten. Eben einen vom Tierschutz, Hundetrainer, Hundepsychologe, was weiß ich.
In der Praxis würde ich mir so jemanden holen, denn ich allein habe dafür nicht die Sachkenntnis. Es ist nicht an mir, das nachzuweisen, das tut der Experte. Und danach komme ich wieder ins Spiel.
Andersherum würde der Hundeprofi wohl auch keine Klagen schreiben, um dein Bsp. zu nennen, das würde er mir überlassen. - Vor einem Moment
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