Gedeckt von umherstreunendem Rüden
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Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier unter Aufsicht steht, bzw. in ausreichend abgesichertem Bereich gehalten wird, bzw. nicht herumstreunert! Auch der Rüdenbesitzer!
Ich hab ja auch gar nicht das Gegenteil behauptet.
Grundsätzlich haftet der Rüdenhalter, da die ungewollte Bedeckung als ein durch die Tiergefahr entstandener Schaden eingestuft wird. Wenn aber der Hündinnenhalter fahrlässig oder vorsätzlich eine Situation herbeiführt, durch den der Schaden erst möglich wird bzw. nicht ausreichend Maßnahmen ergreift einen Schaden an seiner Hündin zu verhindern, so tritt die Haftung des Rüdenhalters gegenüber der Mitschuld des Hündinnenhalters zurück. -
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Hallo Tetrapack,
Dir ist mit Vorwürfen wohl kaum gedient. Ich habe auch ein Pärchen, und das Problem Läufigkeit löse ich mit der Antibaby-Spritze. Ich wußte bei meiner Hündin wann sie zuletzt läufig war und bin mit ihr, nach Absprache mit dem Tierarzt, in die Praxis und habe ihr diese Spritze geben lassen. Das machen wir jetzt alle 4 Monate und wir haben keine Probleme. Bisher hat sie auch keinerlei Schwierigkeiten. Viel Glück
Waldschreck
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Hallo Tetrapack,
Dir ist mit Vorwürfen wohl kaum gedient. Ich habe auch ein Pärchen, und das Problem Läufigkeit löse ich mit der Antibaby-Spritze. Ich wußte bei meiner Hündin wann sie zuletzt läufig war und bin mit ihr, nach Absprache mit dem Tierarzt, in die Praxis und habe ihr diese Spritze geben lassen. Das machen wir jetzt alle 4 Monate und wir haben keine Probleme. Bisher hat sie auch keinerlei Schwierigkeiten. Viel Glück
Waldschreck
Huch, gibt es heutzutage tatsächlich noch TAs, die bereit sind, regelmässig die Läufigkeit wegzuspritzen?
Da ist Kastration doch eindeutig gesünder.....
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Zitat
Huch, gibt es heutzutage tatsächlich noch TAs, die bereit sind, regelmässig die Läufigkeit wegzuspritzen?
Da ist Kastration doch eindeutig gesünder.....
Hatte das mit den Spritzen auch gehört aber der TA meinte auch das es auf Dauer gesehen besser ist zu kastrieren.
LG Petra -
Zitat
Huch, gibt es heutzutage tatsächlich noch TAs, die bereit sind, regelmässig die Läufigkeit wegzuspritzen?
Da ist Kastration doch eindeutig gesünder.....
... gesünder sicher, aber auf die Jahre gesehen verdient ein Tierarzt an den Spritzen mehr :/
Ich war bei meinem ersten Hund, einer an sich robusten und nicht anfälligen Mix-Hündin, auch so dumm, auf die Tierärztin zu vertrauen und habe diese Hündin jahrelang spritzen lassen. Die Tumore hätte sie mit einer Kastration sicher nicht gehabt :-|
Für mich gilt seither: NIE WIEDER SPRITZEN, lieber kastrieren.
schlaubi
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Grundsätzlich haftet der Rüdenhalter, da die ungewollte Bedeckung als ein durch die Tiergefahr entstandener Schaden eingestuft wird. Wenn aber der Hündinnenhalter fahrlässig oder vorsätzlich eine Situation herbeiführt, durch den der Schaden erst möglich wird bzw. nicht ausreichend Maßnahmen ergreift einen Schaden an seiner Hündin zu verhindern, so tritt die Haftung des Rüdenhalters gegenüber der Mitschuld des Hündinnenhalters zurück.
Was heißt denn herbeiführen. Und wenn er achtzig Hündinnen auf seinem Privatgrundstück herumlaufen lässt, die alle gleichzeitig läufig werden, dann ist das meiner Meinung nach sein gutes Recht! Der Rüdenhalter lässt sein Tier unrechtmäßig auf ein fremdes Grundstück gehen, bzw. über den Zaun springen. Bei Menschen nennt man sowas Hausfriedensbruch. Verstehst du, was ich meine? Morgen springt er vielleicht beim Nachbarn nebenan rüber, und zerfleischt dessen Hund oder Katze. Der Hund dringt immer wieder unrechtmäßig in das Privateigentum ein, und der Halter des Rüden muss irgendwie bestraft werden. Mindestens mit der Wegnahme des Tieres. Genauso umgekehrt, wenn eine Hündin in fremde Gärten springt. -
Zitat
Der Hund dringt immer wieder unrechtmäßig in das Privateigentum ein, und der Halter des Rüden muss irgendwie bestraft werden. Mindestens mit der Wegnahme des Tieres. Genauso umgekehrt, wenn eine Hündin in fremde Gärten springt.
Selbstverständlich. Schläfert den Rüden sofort ein und sperrt den Halter, für 10 Jahre mindestens, ins Gefängnis.
:umleitung:
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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mh, seltsam...
ich kann mich ehrlich gesagt über diese diskussion nur wundern, auch wenn sich ja jetzt das ganze thema bereits erledigt hat.
um die rechtsprechung in deutschland mal ganz außer acht zu lassen...
ich finde, zumindest das gros der vorwürfe gebührt sehr wohl EINDEUTIG dem halter des herumstreunernden rüden! dass leute ihre hunde alleine wild durch die gegend spazieren lassen und dabei keinerlei interesse daran zeigen, was der hund tut, wem er evtl. schadet etc. finde ich ein unding!
ob man es als fahrlässigkeit bezeichnen kann, wenn man seine läufige hündin unbeaufsichtigt in den eigenen, umzäunten garten lässt, darüber lässt sich vielleicht streiten... aber muss es dann auch als fahrlässig angesehen werden, wenn man seine katze im eigenen garten herumspazieren lässt, da man ja damit rechnen muss, dass ein herrenloser hund mal eben lust hat über den zaun zu klettern und die katze zu attackieren?? ist es gar fahrlässig, wenn man seine kinder außerhalb des grundstücks fangen spielen lässt, da sie ja so die aufmerksamkeit und evtl. den jagdtrieb eines streundernden hundes auf sich ziehen könnten???
pfffff....
als HH steht man in der pflicht, seinen hund im idealfall zu jedem zeitpunkt kontrollieren zu können. natürlich, auch ich spreche mich nicht davon frei, dass dies in gewissen situationen nicht immer hinhaut... aber dieses desinteresse und solch eine lmaa-tour ist für mich ganz schlicht und einfach absolut gleichzusetzen mit unsäglicher verantwortungslosigkeit!
manchmal beschleicht mich das gefühl, dass man als hündinnenbesitzer einfach selbst schuld daran ist, eine hündin zu besitzen, und dann noch gar eine intakte^^.. ansonsten wäre es für jeden rüdenhalter eine selbstverständlichkeit, ebenso umsichtig und vorrausschauend zu handeln, wie es auch hündinnenbesitzer müssen..
das waren so meine gedanken zu der sache, selbstverständlich, ohne verallgemeinern zu wollen, aber genau so sehe ich das in genau diesem fall.
gute besserung für deine hündin, tetrapack!
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Ich kann doch nichts dafür
Wir befinden uns hier im Forum Recht
und so haben nun einmal deutsche Gerichte entschieden. Eine läufige Hündin ist verstärkt zu beaufsichtigen, genauso wie z.B. auch das eigene Auto zum Schutz vor Diebstahl eben abzuschließen ist, auch wenn es hinter dem Haus steht ...
Bei solchen Haftungsfällen spielt es auch weniger eine Rolle, ob der Rüdenbesitzer seinen Rüden ausreichend beaufsichtigt hat. Nach §833 BGB haftet er unabhängig von irgendwelchen eigenen Verfehlungen voll, es sei denn es kommt eben wie hier eine Mitschuld des Geschädigten in Betracht. Im Gegenteil wird die Mitschuld nur umso größer, je bekannter es dem Hundehalter ist, dass dieser Rüde nicht ausreichend beaufsichtigt wird.
Dass der Rüde generell nicht ausreichend beaufsichtigt wird, hat mit diesem Haftungsfall wenig zu tun und ist eine andere Baustelle -> Ordnungsamt.
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Damit hab ich ja nicht gerechnet das ich durch meine Frage von vor 14 Tagen so viele Meinungen höre. Manche hier haben schon ein wenig heftig mit mir geschimpft, vielleicht zu Recht vielleicht auch nicht. Ich habe 4 Jahre Läufigkeit mit Bella ohne Probleme durchgestanden, habe endlose Telefonate mit Besitzern geführt die einfach nicht ernst genommen wurden und von unseren "Dorfpolizisten" bekommt man auch keine Hilfe. Es bleibt der Jäger - braucht man nur zu melden und schon schießen sie die Hunde ab - ist aber nicht so mein Ding. Danke aber an die, die mich verstanden haben wenn es darum geht, das auch ein Halter eines Rüden vielleicht doch dazu verpflichtet ist seinen Hund zu verwahren.
Danke troztdem an alle die geschrieben haben, es hat mir gefallen wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind. Bella geht es wieder so ziemlich gut, Montag in einer Woche kommen die Fäden raus und dann werden wir wieder richtig fröhlich durch die Gegend spazieren ohne zu gewissen Zeiten an vielen Orten unsere Duftspuren zu hinterlassen.
LG Petra und Bella -
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