Gedeckt von umherstreunendem Rüden
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Quebec, ist es denn nötig, dass du dich darüber lustig machst?
Zitat
Wir befinden uns hier im Forum Recht und so haben nun einmal deutsche Gerichte entschieden. Eine läufige Hündin ist verstärkt zu beaufsichtigen, genauso wie z.B. auch das eigene Auto zum Schutz vor Diebstahl eben abzuschließen ist, auch wenn es hinter dem Haus steht ...
Und ein Zaun ist nach deutschem Recht nicht "stark" genug? Die HH, die ihren Hund generell draußen halten sollen nach Meinung der Gerichte eine Festung bauen?
Wenn ins abgeschlossene Auto eingebrochen wird, wird man dann dazu verdonnert, sich gefälligst eine Garage zu bauen, weil man ja "selber schuld" ist? -
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Zitat
Und ein Zaun ist nach deutschem Recht nicht "stark" genug?
Nein, in der Regel sehen die Richter einen einfachen Gartenzaun nicht als ausreichend an.ZitatDie HH, die ihren Hund generell draußen halten sollen nach Meinung der Gerichte eine Festung bauen?
So ungefähr
Auch ein Deckakt durch den Zaun ist möglich und das ist den Richtern (bzw. den Sachverständigen) auch bewusst. Beaufsichtigung und Eingriffsmöglichkeit oder geschlossene Räumlichkeit so sehen die Anforderungen in der Regel tatsächlich aus.
ZitatWenn ins abgeschlossene Auto eingebrochen wird, wird man dann dazu verdonnert, sich gefälligst eine Garage zu bauen, weil man ja "selber schuld" ist?
*gg* so ähnlich
http://www.ra-kotz.de/fahrzeugdiebstahl1.htm
oder so
http://www.versicherungen-blog…icht-bei-fahrlaessigkeit/ -
Liebe Alina,
ich habe mich nicht "lustig" gemacht, sondern Deine Forderung, der Rüde gehört "weggenommen" und der Rüdenhalter gehört bestraft, hat mich betroffen gemacht.
Sicherlich ist es nicht in Ordndung einen Rüden streunen zu lassen. Aber wegnehmen? Ab ins Tierheim? Den Hund bestrafen, weil er seiner Natur gehorcht?
Denkst Du eigentlich nach, bevor Du schreibst?
Ich zweifle daran.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Ich kann Alina mit ihrem Kommentar irgendwo schon verstehen.
Natürlich gehört der RÜde nicht eingeschläfert und der Besitzer nicht für 10 Jahre hinter schwedische Gardinen.Allerdings finde ich auch, dass der Besitzer in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden müsste.
Auch wenn es nach dt. Gesetz vllt. "grob fahrlässig" wäre, eine läufige Hündin unbeaufsichtigt im Garten zu belassen frage ich mich, wie sich das ganze verhalten würde, wenn bspw. eine ältere Dame mit ihrer läufigen Hündin spazieren gehen würde -angeleint- ein umherstreunender Rüde die Hündin decken würde. Da nun vllt. nicht jeder körperlich in der Lage wäre, dieses abzuwehren würde es mich interessieren, wie es sich da verhalten würde?
Nicht jeder Mensch hat den Luxus einen Garten zu besitzen und während der "kritischen Tage" den vielbevölkerten Wäldern und Feldern fern zu bleiben.
Wäre dies dann auch "grob fahrlässig"?
Oder anders gefragt: Hat man als Hündinnenbesitzer immer die A...
karte?
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Zitat
frage ich mich, wie sich das ganze verhalten würde, wenn bspw. eine ältere Dame mit ihrer läufigen Hündin spazieren gehen würde -angeleint- ein umherstreunender Rüde die Hündin decken würde. Da nun vllt. nicht jeder körperlich in der Lage wäre, dieses abzuwehren würde es mich interessieren, wie es sich da verhalten würde?
Dann würde der Rüdenhalter voll haften. Die Hündinnenhalterin trifft in diesem Fall keine Mitschuld.ZitatNicht jeder Mensch hat den Luxus einen Garten zu besitzen und während der "kritischen Tage" den vielbevölkerten Wäldern und Feldern fern zu bleiben.
Musst du auch nicht. Alles was "der Gesetzgeber" von dir erwartet ist, dass du deine Hündin ausreichend sicherst, d.h. sie außerhalb sicherer Gebäude "nicht aus den Augen lässt".ZitatWäre dies dann auch "grob fahrlässig"?
Oder anders gefragt: Hat man als Hündinnenbesitzer immer die A...
karte?
Nein, solange du deine läufige Hündin ausreichend beaufsichtigst oder anderweitig sicherst nicht.
"Der Gesetzgeber" geht halt davon aus, dass der Halter einer läufigen Hündin damit rechnen muss, dass Rüden vom Duft der Hündin angelockt werden.
Irgendwo doch nachvollziehbar, oder nicht?Alina
Niemand kann dafür die Hand ins Feuer legen, dass ein Rüde nicht einmal abdampft, wenn er eine läufige Hündin riecht. Das zu erwarten geht einfach an der Realität vorbei!
Wenn ein Rüde allerdings häufiger abhaut und der Besitzer sich nicht darum kümmert, dann ist das, wie gesagt, ein Fall für das Ordnungsamt und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Schaden entstanden ist oder nicht! -
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Na das ist doch mal ne Ussage!
Natürlich ist es verständlich, dass der Halter einer Hündin mehr aufpassen sollte, da im Vergleich zum Rüden die Bereitschaft ja auch deutlich seltener ist (vllt. 20 Tage im vergleich zu 365 *g ) - dafür aber weitaus ""gefährlicher"".
Naja, aber trotzdem sagt mir mein Gerechtigkeitssinn, dass es ja schon irgendwie unfair ist, wenn ein halter grundsätzlich (wie bei tetrapack) seiner Aufsichtspflicht kaum nachkommt und seinen Rüden streunen lässt.
Eben gerade weil ein Rüde 365 Tage im Jahr "bereit" ist.Naja, aber ob ein gesetzt "un/fair" ist, hängt wohl immer davon ab, auf welcher Seite man steht. :/
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Kein Gesetz, in dem Sinne. Sondern nur die Abwägung zwischen Haftung und Mitverschulden.
Und die ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Was ich jetzt hier zusammengefasst habe, sind nur grobe Richtlinien, wie Gerichte bisher entschieden haben.
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Zitat
Wenn ich meinen Laptop vor Augen habe, da draufgucke und was eintippe, oder ihn unterm Arm geklemmt habe, dann klaut den auch keiner. Und wenn doch, dann ist das Raub. Mit anderen Worten, Diebstahl wird überhaupt nicht geahndet, weil man es dem Täter zu leicht gemacht hat? Woher weißt du das alles?ZitatDeine Forderung, der Rüde gehört "weggenommen" und der Rüdenhalter gehört bestraft, hat mich betroffen gemacht.
Sicherlich ist es nicht in Ordndung einen Rüden streunen zu lassen. Aber wegnehmen? Ab ins Tierheim? Den Hund bestrafen, weil er seiner Natur gehorcht?
Es ist keine Bestrafung, wenn dem Hund das:
http://www.hand-und-pfote.de/images/puppy_dead.jpg
oder der
http://www.reinhard-tierfoto.d…_Wildschwein_-_Keiler.jpg
erspart bleibt.
Wenn der Rüde zu Haltern vermittelt wird, die sich tatsächlich um ihn kümmern, würde ich das nicht als eine Verschlechterung seiner Lebensumstände bezeichnen.
Warum hast du Mitleid mit dem Rüdenhalter? Er setzt den Hund allen möglichen Gefahren aus. Und es scheint ihm völlig egal zu sein, dass er auch andere Hunde und Menschen gefährdet.Zitat
Niemand kann dafür die Hand ins Feuer legen, dass ein Rüde nicht einmal abdampft, wenn er eine läufige Hündin riecht. Das zu erwarten geht einfach an der Realität vorbei!
Wenn ein Rüde allerdings häufiger abhaut und der Besitzer sich nicht darum kümmert, dann ist das, wie gesagt, ein Fall für das Ordnungsamt und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Schaden entstanden ist oder nicht!
Ja, das meinte ich. -
Zitat
Wenn ich meinen Laptop vor Augen habe, da draufgucke und was eintippe, oder ihn unterm Arm geklemmt habe, dann klaut den auch keiner. Und wenn doch, dann ist das Raub. Mit anderen Worten, Diebstahl wird überhaupt nicht geahndet, weil man es dem Täter zu leicht gemacht hat?
Nee, hier ging es ja explizit um die Frage, ob die Versicherung zahlen muss, also ab wann dem Bestohlenen eine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Strafrechtlich geht es dem Dieb sowieso an den Kragen.
Ansprüche des Bestohlenen gegenüber dem Dieb müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden. Hier kommt es tatsächlich dann auch auf ein Mitverschulden des Geschädigten an.
z.B. hierZitatWoher weißt du das alles?
Rein privates Laieninteresse -
Ihre Duftspur wird sie trotzdem hinterlassen! Sie ist ja nu kein Jungspund mehr, und weiß wie sich eine "Dame" verhält! ;o) Meine kastrierten Hündinnen haben das übrigens auch immer gemacht .... ich meine "markieren"! ;o)
Mal nur anmerken will, ich habe NICHT geschimpft!!!! Sowas passiert, wie sonst bekommen die Tierheime jedes Jahr den unerwünschten Nachwuchs!!!
Die Hündin meiner Schwester läufig und angeleint im Park! Ein Neufundländer kommt gerannt, Herrchen im Schlepptau aber Chancenlos, auch an der Leine! Hormone waren wohl stärker als Erziehung, was mich NICHT wundert! Beide also angeleint, Neufundländer deckt Rotti/DSH-Mix, und beide konnten NIX machen!Wenn die Hormone verrückt spielen, dann machst Du nix mehr! Dann interessiert sich kein Hund mehr für Herrchen und Frauchen, da ist die Natur einfach stärker! Oh, es gibt natürlich "Blindgänger", die sowas nicht mitgekriegt haben .... habe ich gehört, aber noch nie gesehen!
Und ich will Dich jetzt nicht angreifen, aber ich habe mich schon sehr oft über Hündinnenhalter aufgeregt, die während der Läufigkeit auf der Hundewiese spazieren gehen! Inzwischen können die mich (ich habe zwei intakte Rüden, nur einer ist kastriert. Dafür sind meine Mädels kastriert!).
Wenn sie das so wollen, bitte! Allerdings, und das sage ich dazu, ich bin da nur noch sehr selten! -
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