Einfach totgebissen
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Das ist ok, Musher, das sehe ich auch so.
Aber Du vergisst, dass sich hier in diesem Falle ein ignorantes A**** einen Hund zugelegt hat, der seit Jahrtausenden eben genau dazu gezüchtet (durch sehr gezielte Auslese und Eliminierung derer, die nicht 'taugen') wurde, Eindringlinge abzuwehren und bei Bedarf zu töten.
Hier hat sicherlich nicht der Hund schuld oder 'falsche' Zucht, sondern der Halter, der eben keine Ahnung hat.LG
Chrissi -
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Ich war ja leider nicht dabei. (Dann würde der Terrier vielleicht auch noch leben).
Heißt das, ich kann nichts machen. Ich und mein Hund laufen doch auch Gefahr, dass er uns im Dorf erwischt. Er ist ja nicht das erste Mal ausgebrochen. Man kann sich ja nie sicher sein, wann er es wieder macht.Wakan Du hast echt gute Ideen, was man machen kann. (Bist Du Hundetrainer oder einfach so gut informiert?)
Leider gibt es nur eine Zeugin, die den Krach gehört hat und dann den Opa gesehen hat. Nur eine, die den toten Hund gesucht und gefunden hat und meine Mutter, die zur selben Zeit den Kaukasen im Dorf rumlaufen gesehen hat. Also keine/en, die/der den Tathergang gesehen hat.
Der Opa und sein Sohn sind etwas "einfach" und "bäuerlich" d.h. sie werden nichts in die Wege leiten außer eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen der Kosten.
Das der Hund auf Schärfe abgerichtet ist, kann man auch nicht beweisen, denn der Besitzer war ja nirgends mit ihm und er würde es bestimmt nicht zugeben.Es ist so schlimm, dass man einfach immer nur zusehen kann. Im ganzen Dorf gibt es bestimmt 20 bis 30 Hunde die alle samt so gehalten werden. Den ganzen Tag Zwinger, keine Sozialkontakte, kein Auslauf, ... und das schlimme ist, dass es so normal ist und jeder das so macht (auch die von der lokalen Zeitung).
Als ich mal bei einem TA in der Nähe war wegen einer Schnittwunde und einen wasserfesten Verband wollte, wurde ich als übertrieben fürsorglich tituliert.Auch wenn der Besitzer ein Hundehaltungsverbot bekommen würde und der Kaukase eingeschläfert werden müsste würde ich es noch gut finden. Denn er dürfte sich keinen neuen Hund anschaffen und so wäre in einem Haushalt die Tradition Hunde wie eine Alarmanlage zu missbrauchen gebrochen. Es ist ja nicht sein erster Hund.
Da fällt mir ein, vorher hatte er einen Schäferhund der auch mal über den Zaun ist und meine Hündin beißen wollte. Aber der Besitzer war auf dem Hof rannte hinterher und drosch ihn aufs Grundstück zurück. Ohne Lüge, ich habe in diesem Dorf schon 5 Hunde von meiner runter holen müssen, sie wurde schon 3-mal deshalb genäht und ich bekam immer vom Dorf die Schuld, weil man doch mit einem Hund nicht das Grundstück verlässt (hat den Opa aber auch nichts geholfen).VLG Verena
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Hi Floydie,
das ist alles richtig was Du schreibst. Leider geht die eigentliche Gefahr nun von dem Hund aus, auch wenn das A* schuld ist. Ich weiß was passiert, wenn ein Hund mit derartigen Eigenschaften und einer solchen Vergangenheit in ein Tierheim kommt. Er bleibt dort bis an sein Lebensende. Da noch keiner Person etwas passiert ist, geht A* jedoch straffrei aus und holt sich bei bester Gelegenheit den nächsten Hund. Um A* jedoch zu bestrafen, muß erst jemand zu Schaden kommen. Und der Hund springt dabei auch noch über die Klinge. Scheiß Spiel.
Gruß
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Hallo geht's noch?!? Selbstjustiz ist niemals eine Lösung! Auge um Auge und Zahn um Zahn ist historisch.
Des weiteren ist es meiner Auffassung nach nicht richtig dass die Polizei sich für nicht zuständig erklärt hat. Die Sache Hund/Hund mal ausgeklammert, kam aufgrund der Attacke der ältere Mensch zu Fall. Das ist dann keine Sachbeschädigung mehr. Spätestens ab diesem Moment ist die Polizei (meiner Rechtsauffassung nach) zuständig.
Da dies ja wohl summa summarum schon zweite Aktion dieses Hundes war, kann ein Anruf bei zuständigen Ordnungsamt kann hier weitere Klärung bringen. Die Liste der Sanktionsmöglichkeiten beginnt bei der Auflage einer Maulkorbpflicht über die Wegnahme des Hundes bis hin zur Euthanasie des Hundes.
Alles keine wirklichen Perspektiven, zugegeben. Aber tatenlos zusehen kann es auch nicht sein. Die einzigen die in der BRD einen Hund "zur Schärfe" ausbilden dürfen sind Polizei, Bundespolizei (= Ex-BGS), Zoll u.ä., sonst niemand. Erst Recht keine Privatperson. Im übrigen kann ein Sachverständiger feststellen ob der Hund Defizite hat oder gar "scharf gemacht" wurde. Wenn von dem Tier eine Allgemeingefahr ausgeht sollte man sich auch nicht scheuen die Behörden zu informieren.
RtR
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Ich hätte ja nicht gedacht, daß ich diese "Kampfhundeverordnung" mal für gut heiße...In diesem Fall scheint es mir jedoch angebracht!
Dieser Hund fällt ganz klar unter die Kampfhundeverordnung! Es stehem da nicht nur Rassen drin, sonder auch: Jeder Hund, der ein oder mehrmals auffällig wurde, indem er Mansch oder Tier gebissen oder gehetzt hat, ist als Kampfhund einzustufen.
Das bringt dem Opa nicht seinen Terrier wieder, aber vermindert evtl. die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Angriffs, denn Maulkorb und Leinenzwang, bzw. Wesenstest muß er dann einhalten. Außerdem wird dem A.......Seine nächste Hundesteuerrechnung nicht schmecken!!!!Anzeige beim Ordnungsamt ist denke ich unbedingt nötig! Auch wenns erstmal dem armen Opi nix bringt.
Ich persönlich würde wohl für mich die meine persönliche Art wählen, die ja so ähnlich schon von anderen beschrieben wurde.....würde mich wohl ne Stange Geld kosten...
LG
Matze -
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Zitat
Auch wenn der Besitzer ein Hundehaltungsverbot bekommen würde und der Kaukase eingeschläfert werden müsste würde ich es noch gut finden. Denn er dürfte sich keinen neuen Hund anschaffen und so wäre in einem Haushalt die Tradition Hunde wie eine Alarmanlage zu missbrauchen gebrochen. Es ist ja nicht sein erster Hund.
VLG Verena
Liebe Vernena solange sich ausser der einen Person noch mehrere Personen in dem Haus leben kann ich dir leider aus Erfahrung sagen selbst wenn er ein Haltungsverbot bekommt kann seine Frau oder sein Sohn oder wer auch immer in dem Haushalt lebt sich ruhig einen Hund wieder anschaffen.Das Haltungsverbot wird nur auf eine Person bzw. den Halter des Hundes ausgesprochen.:wall: Also ist es schon vorprokramiert selbst wenn diese Person ein Haltungsverbot bekommt wird wahrscheinlich ein anderer im Haushalt lebende Person sich einen neuen anschaffen und du bist mal wieder machtlos.LG Beate-die diese Logig auch nicht versteht
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@ Verena
dann bleibt noch die Hunde-Haltungsverordnung. Dafür ist das Vetamt zuständig.
"Hunde sind so zu halten, das ihnen ausreichend Auslauf im Freihen, ausreichende Sozialkontakte zum Halter etc. zu gewähren sind".
Du müsstest Dir den Tagesablauf mal genau anschauen über eine längere Zeit. Das gibt zwar nur ein Bußgeld, er muss aber unter Umständen einen Zaun in ausreichender Höhe bauen. Wenn er dafür keine Baugenehmigung bekommt muss er den Hund so oder so abgeben. Das kannst Du dann gleich mit dem ganzen Dorf machen. -
Hallo,
bei uns ist vor ca. 2 Jahren auch so was ähnliches passiert. Da hat ein Hund den Hund einer sehr alten Frau getötet. Der Hund kam aus seinem Garten und hat den kleinen Hund platt gemacht. Die alte Frau mußte zugucken. Dabei hatte die Frau den kleinen Hund erst ganz kurz, weil ihr alter Hund gestorben war. War eh super, die alte Dame bereits weit über 80, bekam vom TH einen alten Hund und war selig. Also, Hund tot. Was nun? Der große Hund wurde sofort eingeschläfert, da er vorher schon Auffälligkeiten zeigte. Ein Hirntumor könnte der Grund gewesen sein. Der alten Frau wurde ein neuer Hund gesucht. Wieder einer aus dem Tierheim. Sie hat den Schock überwunden. Nachdem das neue Pudele gestorben ist, hat sie jetzt den nächsten Oldtimer. So wackelt sie tapfer mit ihrem Hund übers Feld und ich freu mich immer, wenn ich sie seh. Wenn man mit Hund im Alter so fit bleibt, genial.
Die andere Familie hat wieder einen Hund, ging von Anfang an in die Hundeschule und macht jetzt Hundesport. Jetzt läuft alles anders.
Also, ich hoffe, der Opa findet wieder einen Hund und der andere Hund bekommt mindestens Leinenzwang, Wesenstest und Maulkorb. Aber dazu muß der Opa den Menschen anzeigen.
LG Kindhund
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Bitte Fories,
das ist ein wirklich sehr schlimmer Fall und es tut mir echt leid für den J.R. und seinen Opa, aber bleibt mal sachlich, selbstjustiz ist in Deutschland verboten, so isses nun mal und somit hier auch keine Lösung des Problems!
Ich denke, wenn die Polizei und das O-Amt sich tatsächlich nicht zuständig fühlen, sollte man mal die Presse informieren.
Erfahrungsgemäß ist sowas für die Zeitung ein gefundenes Fressen, und dem Besitzer des Hundes wird dies garstig unangenehm sein.
Das wäre zumindest mal ein Anfang!VG Kai
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Wie kommt Ihr eigentlich alle zu dem Ergebnis dass nur der Geschädigte (in dem Fall "Opi") einen Strafantrag stellen kann?
ZitatDie Mitteilung des Verdachts einer Straftat mit der Anregung zur Prüfung, ob aufgrund des dargelegten Sachverhalts Anlass zur Strafverfolgung besteht.
Sie kann von jedermann bei
der Polizei,
der Staatsanwaltschaft
oder den Amtsgerichten
(auch in mündlicher Form) erstattet werden.
...
Quelle: rechtslexikon-onlineJedermann / jederfrau kann bei den entsprechenden Behörden einen Strafantrag stellen. Stellen die sich wiederum "stur" ist die örtliche Presse meist eine gute Anlaufstelle.
Ich habe grade auch noch mit einem befreundeten Anwalt kurz Rücksprache über diesen Forenbeitrag gehalten. Aus der Ferne betrachtet, also ohne den vorliegenden Fall "genau zu kennen" würde Er bei einem amoklaufenden Hund "öffentliches Interesse grundsätzlich bejahen.
RtR
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