Mein Hund soll weg

  • Hi,


    ich denke umziehen würde schon was bringen aber dann in ein Bundesland welches nicht so strenge auflagen hat. Bei uns hat nie einer nachgefragt wo der Hund voher gemeldet war und auch nicht was für Rassen wir haben.
    In unserer Gemeinde selbst gibt es nichtmal eine erhöhte Steuer für Kampfhunde und man muss lediglich den Wesenstest und den Sachkundenachweis vorlegen.


    Ich wünsche dir gaaaaanz viel Glück das sich doch noch alles zum Guten wendet und ich würde mir, so hart es klingt, schonmal Gedanken machen ob du deinen süßen nicht in ein anderes Bundesland vermitteln kannst damit er nicht ins Tierheim muss. In NRW käme er da so schnell nicht mehr raus.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Mein Hund soll weg* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • viel glück auf alle fälle weiterhin.


      ot: war eben auf deiner page: nachbarin und dann auch noch wow spielen, das sind ja mal parallelen :D


      liebe grüße und viel erfolg heute!
      kathi

    • Wir mussten damals als wir unseren Rotti in NRW angemeldet haben einen Versicherungsnachweis,
      ein Polizeiliches Führungszeugnis,
      die Chipnummer
      Sachkundenachweis
      vorlegen.
      Einen Wesentest hätten wir vorlegen müssen wenn er älter gewesen wäre und/oder wir die Maul und Leinenbefreiung haben wollten.


      Seit wann muss man für Listenhunde einen anderen Sachkundetest machen als beim normalen Ta? Oder nur für Anlage 1? Wir haben das 2002 gemacht da brauchte man das nicht. Ich frag nur aus interesse.
      Wir wollen uns später wieder einen Rotti holen. Müssen wir dann auch noch mal den Sachkundetest machen. Da wir ja nur den von damals haben vom normalen Ta. Da brauchte man noch keinen anderen.


      Sie können dir aus den 7 Monaten einen Strick drehen. Da können sie dann sagen das du unzuverlässig bist.
      Ich drück dir die Daumen das du deinen Hund behalten darfst.
      An deiner Stelle würde ich zusätzlich noch einen Wesenstest machen.


      Lg
      Sacco

    • hihi...ich hab auch eben auf deine homepage gschaut und entdeckt,des du ja wow zockst :D
      also ich drück dir auch alle daumen und zehen die wir haben und ich bin gespant,was dabei noch rumkommt.....hier im "freistaate" thüringen gibt es zum glück keine rasselisten,weshalb ich von solchen auflagen zum glück verschont gebieben bin(allerdings sieht mensch dem rüdiger seine "abstammung" auch net sofort an)...aber wie gesagt...auch von uns alle daumen,zehen und pfoten gedrückt!

    • Zitat


      Wir wollen uns später wieder einen Rotti holen. Müssen wir dann auch noch mal den Sachkundetest machen.


      nein, du mußt den sachkundetest nciht noch einmal machen. er ist lebenslang gültig.


      gruß marion, die auch noch einmal einen rotti möchte :D einen alten aus dem tierschutz

    • Ja das hab ich auch gewusst. Ich wusste nur nicht ob der dann noch reicht oder man dann doch noch den anderen machen muss.
      Oh schön dann können wir uns ja in ruhe den Rotti holen. Wird noch ein wenig dauern. So ein Jahr, wenn unsere kleine erzogen ist.


      Lg
      Sacco

    • Tja Smaddi :D so klein ist doch die Welt hehe!
      Hey ich konnt gerad lächeln,danke dir ^^


      Habe gerade an Pittbull,Stafford und Co eine e-mail geschrieben da das Handy leider aus ist "akku leer" wer weis das schon!



      Das mit dem Tierheim ,alles erledigen und wieder rausholen!
      Ich hab eine so große Angst das er danach ein Anderer ist!
      Wir haben 10m weiter eine Hundepesion wo ich Ihn auch abgeben könnte!
      Das wird ein zähiger,langer,teurer und dicker Kampf!


      Wer gibt schon sein kleines Kind ab in dem Sinne,niemand!
      Und da bei uns,ich sprech mal für alle- unsere Hunde keine Gegenstände sind, kämpfe ich bich ich es geschafft habe SOOOO

    • Weshalb du den ganzen Kram erledigen sollst?


      Es ist vollkommen egal, was der Mensch auf dem Amt SAGT, nur wenn du offiziell und schriftlich den Antrag stellst, wird der Antrag schriftlich abgelehnt. Das ist dann ein sogenannter "rechtsmittelfähiger Bescheid", gegen den man Einspruch einlegen kann. Der hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber man kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
      Je mehr Unterlagen dabei für dich sprechen desto besser!


      Wenn du den Hund jetzt einfach behälst oder einfach herausgibst, kann es sehr gut passieren, dass du keine Erlaubnis zur Haltung eines "gefährlichen" Hundes bekommst, weil erhebliche Zweifel an deiner Zuverlässigkeit bestehen, da du so einen Hund unerlaubt gehalten hast.


      Ich kann nichts für die Gesetze, ich kann dir nur sagen, wie du möglichst gute Karten hast.


      LG
      das Schnauzermädel

    • Zitat


      Es ist vollkommen egal, was der Mensch auf dem Amt SAGT, nur wenn du offiziell und schriftlich den Antrag stellst, wird der Antrag schriftlich abgelehnt. Das ist dann ein sogenannter "rechtsmittelfähiger Bescheid", gegen den man Einspruch einlegen kann. Der hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber man kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
      Je mehr Unterlagen dabei für dich sprechen desto besser!


      :reib:


      LG Noora & Jerry

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