Softstock
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Man muß den Hund ja gar nicht mit dem Stock erwischen. Man kann auch neben/über ihm damit rumwedeln und das tut definitiv nicht weh. Aber auch das ist ja nun in der Schweiz verboten, oder irre ich mich da?
Bestimmt irrst du nicht Kathrin.
Aber überlegen wir uns mal was dabei rumkommen KANN wenn man so einen Stock auch nur besitzt und ihn einsetzen darf.
Der Übersprung vom "rumwedeln" zum "Körperberühren" ist nicht gerade groß, oder?
Und um eben den Einsatz, der schnell mal genau SO ist - auch wenns nicht gewünscht wird oder verboten ist (wer will das den Kontrollieren?) ist schnell mal als Grenze übertreten.Und wir wissen alle wie schnell das geht! Sei es aus Unachtsamkeit, aus nicht Kontrollierter eigener Aggression und Wut oder weil es Leute gibt die der Überzeugung sind Hunde "brauchen" das!
Weil Menschen NICHT in der Lage sind solche Hilfsmittel NUR als Attrape mit sich herum zu tragen und sie nicht entsprechend ihres Aussehens und ihrer Beschaffenheit nach nicht doch mal einzusetzen, muss wohl direkt ein Verbot als eine Einschränkung her.
(damit meine ich gewiss nicht alle, aber wenn man sich mal die Masse der "Schutzdienstler" anschaut kann man einen "gewissen Trend" entdecken.Ich denke das wäre so eine Begründung dafür.
Nina
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Ja Nina, aber seh es mal so: Die Leute, die den Stock mißbrauchen, werden es weiterhin tun. Dann eben heimlich. Leuten, die aber verantwortungsbewusst damit umgehen, wird er verboten und das eigentlich ohne Grund.
Weißt, wie ich meine?
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@ Murmelchen :Ich danke Dir!
Kein Helfer und kein Besitzer, der ernsthaft Hundesport betreibt in Teamwork mit seinem Partner,wird seinen Hund mit Absicht Schmerzen zu fügen wollen.Also wirklich.
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Mondioring ist in Deutschland NICHT verboten! Es ist lediglich nicht anerkannt! Ich kann das also sehr wohl legal trainieren, werde aber in Deutschland einfach keine offiziellen Prüfungen laufen können!
Mondioring ist sogar FCI anerkannt, aber du bekommst in D Probleme, wenn du so einen Verein gründen möchtest
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In Berlin gibt es einen Verein.
Das Problem ist, dass die meisten Ordnungs- und Veterinärämter auf dem Standpunkt stehen, dass die Arbeit im Vollschutzanzug Zivilbeißen entspricht.
Das ist zwar an den Haaren herbeigezogen, aber da die Arbeit auf Zivilschärfe in D verboten ist, hat man dann ein Problem. Wenn das Amt meint, dass das Arbeit "zum Nachteil des Menschen" ist, dann beweis das Gegenteil. Die Gutachten sind unbezahlbar, die Gerichtskosten immens und negative Gegengutachten werden zu Hauf angeführt. Lies dir mal das Schweizer VPG-Gutachten durch, dann wird dir schlecht. Hier schreibt ein qualifizierter Gutachter Dinge, die selbst interessierten Anfängern sauer aufstossen.LG
das Schnauzermädel -
Ich weiß das es FCI anerkannt ist. Aber in Deutschhland fehlt die offizielle Anerkennung durch den VDH. Es ist also nicht anerkannt, aber auch nicht verboten. Es gibt doch mehr als einen Verein, in denen ich das trainieren kann und auch darf
Im Ausland darf man dann auch Prüfungen laufen, aber nur bis MR1. Zumindest wurde mir das so mal erzählt
Also keine Ahnung, ob das stimmt.
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Ja Nina, aber seh es mal so: Die Leute, die den Stock mißbrauchen, werden es weiterhin tun. Dann eben heimlich. Leuten, die aber verantwortungsbewusst damit umgehen, wird er verboten und das eigentlich ohne Grund.
Weißt, wie ich meine?
Klar weiß ich was du meinst.
ich verstehs auch, gut sogar.
Aber die Kehrseite ist halt das man, wenn es von vorneherein verboten ist, auch härter gegen Leute vorgehen kann die es dennoch benutzen. Wenns also raus kommt...Hier in D kann man ja nur sehr schlecht gegen solche Leute vorgehen. wenn ich mir anschaue was für ein Akt es ist bis teilweise wirklich mal was passiert.
Wären gewisse Dinge auf Strafe verboten, kann man ganz anders dagegen vor gehen.ZitatKein Helfer und kein Besitzer, der ernsthaft Hundesport betreibt in Teamwork mit seinem Partner, wird seinen Hund mit Absicht Schmerzen zu fügen wollen.Also wirklich.
Leider sehe ich das ganz anders!
Denn das Argument: es tut dem Hund nicht WEH! Steht ja im Raume und soll den offensiven Einsatz mit dem Softstock legitimieren!
Also geht ja jeder der das so "hinnimmt" natürlich davon aus das er seinem Hund keine Schmerzen zufügt, oder?
Würde also genau das auch weiterhin, mit vollem Ernst und absoluter Meinung so bestätigen. Da er tatsächlich davon ausgeht seinem Hund keinerlei Schmerzen zuzufügen!Ich kenne einige leute die wirklich, ganz fest der meinung sind bzw. waren das sie ihrem Hund mit einem E-Collar keine schmerzen zufügen. und das Quiecken und schreien lediglich der Schreck und das zur Wehr setzen gegen die Maßregelung des Menschen sind.
genau DAS haben ihnen die Trainer vermittel!
Ähnliches beim Einsatz des Stachlers und der Koralle.
Zeigt man ihnen dann aber an IHREM körper den Einsatz, können sie es spüren und erleben.
Ich kann also jedem nur empfehlen sich son Teil mal über den Arm oder Rücken brezeln zu lassenUnabhängig davon ob man es defensiv oder offensiv benutzt. Einfach um das "defensive" noch etwas mehr zu unterstützen
Selbst der Titel "SoftSTOCK" strotzt ja alleine schon vor Euphemismus, oder? *gg*
Alleine das als eine Legitimation, wir benutzen ja keinen richtigen Stock.Die jenigen die ihrem Hund "extra" Schmerzen zufügen, gehören nochmal in eine ganz andere Kategorie, oder?
Was ich damit sagen will, ich verstehe eure Argumentation total gut und kannd as auch anchvollzeiehn. Wie ärgerlich das für einen guten und Hundgerechten Sportler ist!
Wenn man aber weiß das menschen so sind wie sie nunmal sind - weiß man eben auch das man gewisse Dinge auf Strafe verbieten muss um der Bürokratie und dem extrem lagem Athem zu entgehen!
Wer den Unterschied zu Verwaltungsdelikten und den Straftatbeständen kennt bzw. das mal erlebt hat, weiß ja eigentlich auch wie die Bearbeitungszeiten variieren können. Das kann ne Menge mehr ausmachen.Meine Sicht.
Nina
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Ich weiß das es FCI anerkannt ist. Aber in Deutschhland fehlt die offizielle Anerkennung durch den VDH. Es ist also nicht anerkannt, aber auch nicht verboten. Es gibt doch mehr als einen Verein, in denen ich das trainieren kann und auch darf
Im Ausland darf man dann auch Prüfungen laufen, aber nur bis MR1. Zumindest wurde mir das so mal erzählt
Also keine Ahnung, ob das stimmt.
Du kannst im Ausland Prüfungen laufen, du kannst, und das machen einige Deutsche, auch im Ausland auf Meisterschaftsniveau laufen, wenn du die entsprechende Vereinszugehörigkeit und die entsprechenden Leistungen hast.
Aber: Der VDH verbietet Mondio auf "seinen" Plätzen. Plätze, die VDH-angeschlossen sind und das anbieten, bekommen u.U. mächtig Ärger.
VPG hat in D schon keinen guten Ruf, Mondio noch einen viel schlechteren. Wenn man nun versucht einen Hundeplatz zu eröffnen, der keine VDH-Rückendeckung hat und diesen Sport anbieten möchte, dann bekommt man in vielen Gemeinden oben genannte Probleme.
Hier in NRW ist es z.B. so, dass das Landeshundesetz VPG als Sport an sieht, der Erlass sagt: „lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft“.
Eine Ausbildung auf Zivilschärfe ist nur für Dienst- und Wachdiensthunde erlaubt.
Da im Mondio keine offensichtliche Beute angeboten wird (Ärmel) und es den Arbeitspunkt Angriff in der Flucht gibt, argumentieren hier Ämter schnell mit Zivilschärfe :kopfwand: .
Unser Landeshundegesetz stuft auf Zivilschärfe ausgebildete Hunde als gefährlich ein. Sie unterliegen der Erlaubnispflicht und diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn man berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Interesse an einem bestimmten Hundesport ist kein Grund.
Kommt das Amt dem potenziellen Neuverein auf diese Art, dann kann man das ganze getrost vergessen.
Je nach Gemeinde kann man diesen Sport natürlich in D ausüben, aber es geht bei weitem nicht überall.So, zum Thema Softstock. Das Teil heißt so, weil es im Vergleich zu den vorher eingesetzten Materialien wirklich soft ist.
Sicherlich ist der Einsatz des Stocks für den Hund nicht angenehm. Aber zur Überprüfung der Gebrauchshundeeigenschaften macht das durchaus Sinn.
So lange der Softstock nach Prüfungsordnung eingesetzt wird, entsteht kein tierschutzrelevanter Tatbestand. Das sehen auch Gutachten so. Wird allerdings wahllos auf den Hund eingeprügelt, weil z.B. nicht ablässt, dann ist das tierschutzrelevant.
Ein vernünftig eingesetzter Softstock beeinträchtigt den Hund weniger als manch ruppiges Spiel unter Artgenossen. Meine Hunde haben nach dem SD jedenfalls keine heißen Stellen im Schlagbereich. Nach dem gemeinsamen Freilauf dagegen mehrere davon am ganzen Körper verteilt, weil man sich mal wieder im vollen Lauf umgerannt hat. Beide Einwirkungen stecken die Hunde durch den hohen Trieb und die Hormonausschüttung weg.
Viel schlimmer als der Softstock sind die vielen ganz und gar nicht tiergerechten Ausbildungsmethoden im Bereich Hundesport. Es muss daran gearbeitet werden, dass das aufhört.LG
das Schnauzermädel -
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Der Übersprung vom "rumwedeln" zum "Körperberühren" ist nicht gerade groß, oder?Der Uebersprung ist bei Mondioring sogar sehr gross und das Zuschlagen wuerde jeden Helfer disqualifizieren weil es ganz einfach verboten ist den Hund zu schlagen.
Auch sind Helfer i.d.R. nicht aggressiv und hysterisch weil sie dann sehr schlechte und inkompetente Helfer waeren
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Mir (und einigen anderen hier offensichtlich auch) stellt sich immer noch eine Frage:
Es heißt die ganze Zeit, dass der Schlag vom Hund nicht als Schlag wahrgenommen wird (im Sinne von Schmerzentwicklung), weil der Hund dabei so hoch im Trieb steht. Gleichzeitig steht die Aussage im Raum, dass es dabei um die Körperhaltung und die 'Schlagbewegung' und die Bedrohlichkeit des Helfers geht.
Und jetzt mal Butter bei die Fische:
Entweder es geht rein um die Bedrohung durch den Helfer, dann kann ich auch 'daneben' schlagen oder den Schlag stoppen, vor allem, weil der Hund den Schlag ja eh nicht 'wahrnehmen' würde. Wenn ich den Hund wirklich dafür berühren muss mit dem Stock, damit es dasselbe ist, dann unterstelle ich, dass der Hund den Schlag wahrnimmt und dann wären wir wieder bei der tierschutzrelevanten Frage, ob man sein Tier schlagen darf.Also: Warum muss man den Hund treffen und machts nicht wie im Mondio in der 'verharmlosten' Variante?
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Zitat
Und jetzt mal Butter bei die Fische:
Entweder es geht rein um die Bedrohung durch den Helfer, dann kann ich auch 'daneben' schlagen oder den Schlag stoppen, vor allem, weil der Hund den Schlag ja eh nicht 'wahrnehmen' würde. Wenn ich den Hund wirklich dafür berühren muss mit dem Stock, damit es dasselbe ist, dann unterstelle ich, dass der Hund den Schlag wahrnimmt und dann wären wir wieder bei der tierschutzrelevanten Frage, ob man sein Tier schlagen darf.Wahrnehmen tut der Hund den Schlag auf jeden Fall....ist eben ein weiterer, staerkerer Schritt um seine Belastbarkeit zu testen.
ZitatAlso: Warum muss man den Hund treffen und machts nicht wie im Mondio in der 'verharmlosten' Variante?
Sehr wahrscheinlich weil die "good old Boys" sich einreden das war schon immer so ......und keinen Anlass sehen die IPO Regeln zu aendern. Und wenn's die Vereine nicht tun dann muss es eben (wie in der Schweiz) der Gesetzesgeber irgendwann tun.
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