Wann ist der beste Zeitpunkt zur Kastration
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Also zum Thema kastration verstöst gegen den Tierschutz:
Meine 9 Monate alte Hündin wär jetzt vor einer Woche auch Läufig, für ganze 4 Wochen.. Ich denke das waren die schlimmsten Wochen Ihres Lebens...
Bei uns laufen auch nur Rüden rum, alle unkastriert. Und das sind etwa 7-8. Natürlich sind die alle total hinter meiner her gewesen. Meine ist fast durchgedreht. Keinen zum spielen, die Freunde spinnen immer rum und wollen irgendwas von ihr, ich denke in der letzten Woche hat sie das alles nachgeholt.
Mal ganz ehrlich, ich finde DAS ist gegen den Tierschutz.. Zumal ich nie Welpen mit ihr haben werde..
Ich wollte meine Hündin auch eigentlich vor der ersten Läufigkeit Kastrieren lassen, aber da kam das dann doch ganz plötzlich.. Wie das halt so ist..
Aber wie schon erwähnt wurde, wird sie jetzt in zwei Monnaten kastriert, halt zwischen zwei Läufigkeiten..
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Hallo,
ich will dann auch mal auf die Frage der Themenstarterin antworten (und mich nicht in die Pro-Kontra-Kastrations-Diskussion einreihen).
Unsere Hündin wurde im Alter von 7Monaten vor der ersten Läufigkeit kastriert. Wir haben das für uns so entschieden, weil wir keinen Nachwuchs wollen und die Rüden hier in der Umgebung zahlreich sind. Einer dirket im Haus, Tür gegenüber. Später hat sich dann noch rausgestellt, daß sie Patellaluxation beidseitig hat und umso mehr war unsere Entscheidung richtig, ungewiolltem Nachwuchs vorzubeugen und dieses Erbgut nicht weiterzugeben.
Desweiteren ist unsere Ronja sehr ängstlich und unsicher. Wir wollten ihr den Streß der Läufigkeit und die aufdringlichen Rüden ersparen (sie mag es so schon nicht, wenn sie bedrängt wird) und somit auch ein Stückchen vermeiden, daß sie dadurch zum Angstbeißer wird. Habe mir viele Geschichten von läufigen Hündinnen angehört (Wesensveränderung, Jaulen, Futterverweigerung ect...) und auch darauf folgende Scheinschwangerschaften. Das wollten wir unserer Hündin nicht antun.
Und wir wollten das Risiko von Tumoren und Vereiterungen gen Null runterschrauben. Ich glaube den Statistiken und den Erfahrungen meiner TÄ diesbezüglich.
Ronja hat die OP gut überstanden. Mittlerweile ist sie 1Jahr alt, hat glänzendes, weiches Fell, ist sehr gut sozialisiert (und kann es nicht verstehen, daß die Hündin, die letzte Woche noch toll mit ihr gespielt hat, sie heute wegbeißt, weil sie läufig ist) und ich kann keine negative Veränderung an Ronja feststellen. Und wenn sie ihr kindliches Verhalten durch die Frühkastration behält, finden wir das nur gut. Ihr Sozialverhalten anderen Hunden gegenüber ist prima und das soll auch so bleiben. Ein verspielter Hund ist doch ein Segen.
So, ich hoffe, meine Erfahrung ist hier willkommen, ohne Diskussion über das WARUM oder WIESO. Ich denke, daß ist es, was die Themenstarterin eigentlich hören wollte, nämlich Erfahrungen und Argumente mit Frühkastration oder Kastra nach der 1.Läufigkeit.
Als denn
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
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Ronja hat die OP gut überstanden. Mittlerweile ist sie 1Jahr alt, hat glänzendes, weiches Fell, ist sehr gut sozialisiert (und kann es nicht verstehen, daß die Hündin, die letzte Woche noch toll mit ihr gespielt hat, sie heute wegbeißt, weil sie läufig ist) und ich kann keine negative Veränderung an Ronja feststellen. Und wenn sie ihr kindliches Verhalten durch die Frühkastration behält, finden wir das nur gut. Ihr Sozialverhalten anderen Hunden gegenüber ist prima und das soll auch so bleiben. Ein verspielter Hund ist doch ein Segen.So, ich hoffe, meine Erfahrung ist hier willkommen, ohne Diskussion über das WARUM oder WIESO. Ich denke, daß ist es, was die Themenstarterin eigentlich hören wollte, nämlich Erfahrungen und Argumente mit Frühkastration oder Kastra nach der 1.Läufigkeit.
Als denn
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
ich hatte mich ja schon vorher für's OT entschuldigt, sollte eigentlich gar nicht so ausarten...
Ich habe auch kein Problem damit, dass Lola ein echter Flummi und super verspielt ist und auch nicht, wenn das so bleibt.
Aber für den Hund selbst denke ich, dass es nicht optimal ist, wenn er im Kindesstadium ausgebremst wird.
Deshalb mein Standpunkt: wenn schon, dann bitte erst beim erwachsenen Hund (auch wenn es bei uns nicht so gemacht wurde)Grüße Beate
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Hallo,
inwiefern eine Kastration die Hündin ausbremst, weiß ich nicht. Die Umstellung des Hormonhaushaltes fehlt ihr, das stimmt.
Ich habe durchaus den Eindruck, daß Ronja langsam erwachsen wird. Sie testet momentan ihre Grenzen aus und ignoriert ab und an mal ein Kommando. Habe auch erst gedacht, sie läßt die pubertären Verhaltensweisen aus, aber zu früh gefreut...jetzt geht's doch los...;-)
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
Aber nur bei Bestehen anderer wichtiger Gründe, die höchst ausnahmsweise eine Kastration rechtfertigen - das wird leider meist übersehen.

nö ....
Eingriffe zur Unfruchtbarmachung eines Tieres (und da fällt Kastration darunter) sind von der Regelung von wegen medizinischer Indikation ausgenommen, sofern keine tierärztlichen Bedenken dagegenstehen und/oder ein solcher Eingriff für die weitere Haltung und Nutzung des Tieres sinnvoll ist.
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Hi yane,
Du beziehst Dich hierbei auf den Absatz 5 im Paragraphen 6 des TschG...
In der Tat ist hierbei offen gelassen das eine Entnahme von Organen rechtlich möglich ist... die Frage hierbei ist nur, wie man diesen Wortlaut juristisch bewertet. und zwar wie man Nutzung und Haltung bei einem Haushund bewertet. Mir persönlich ist dieser Paragraph zu sehr auf die Nutztierhaltung ausgelegt. Es gibt nur eine eindeutige Angabe über die Kastration bei Hunden, nämlich bei jagdlich geführten Hunden, wenn dies für die Nutzung unerlässlich ist.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, das eine Kastration laut Paragraph mind. 2 Wochen vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen ist... Wer hat schon mal von so einem Fall gehört, das dies ein TA macht? Würde mich mal interessieren. Auf Grund dieser Angabe im TschG ist jede Kastration, der keine medizinischen Indikation vorliegt und nicht der zuständigen Behörde im angegebenen Zeitraum angezeigt wurde illegal! Das ist zumindest meine Meinung.
Ein denkbar schwieriges Kapitel mit viel Streitpotential... nur der Tag ist zu schön um zu streiten

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Ich habe auch eine Hündin, 9 Monate alt-ich möchte sie nicht kastrieren lassen, sie hatte mit 7 Monaten ihre erste Hitze.
Was ich hier oft lese, ist das Argument, dass es in der Nachbarschaft ein Paar Rüden gibt. Ich lebe in einer Großstadt, direkt am Hundeauslaufgebiet-hier wimmelt es von allen Seiten Rüden, na und
?
Ich hatte überhaupt keine Probleme damit, mit Anouk in der Hitze einfach andere Wege zu laufen und wenn uns mal ein Rüde begegnete, rief ich schon von Weitem "läufig" und gut wars
.Ich bin gegen eine Kastration, außer bei medizinischer Indikation.
Wenn eine Kastration unbedingt sein "muss", dann bitte nach der ersten Läufigkeit, man sollte der Hündin wenigstens die Chance lassen erwachsen zu werden. -
Zitat
Der Chefarzt unserer TK sagt, auf keinen Fall vor der ersten Läufigkeit.
So sieht es in unserer Tierklinik auch aus. Es wird nicht mehr zur Frühkastration geraten, sondern man sollte mindestens die 1. Hitze abwarten.
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Zitat
Eingriffe zur Unfruchtbarmachung eines Tieres (und da fällt Kastration darunter) sind von der Regelung von wegen medizinischer Indikation ausgenommen, sofern keine tierärztlichen Bedenken dagegenstehen und/oder ein solcher Eingriff für die weitere Haltung und Nutzung des Tieres sinnvoll ist.
Nein, so einfach ist es nämlich nicht.

Ich kann Dir empfehlen, mal den oben verlinkten Thread durchzulesen.
LG, Caro
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Zitat
Es gibt nur eine eindeutige Angabe über die Kastration bei Hunden, nämlich bei jagdlich geführten Hunden, wenn dies für die Nutzung unerlässlich ist.
bezieht sich NICHT auf Kastration, sondern generell auf Eingriffe. In dem Fall geht es ums Kupieren.
ZitatBemerkenswert ist auch die Tatsache, das eine Kastration laut Paragraph mind. 2 Wochen vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen ist...
gilt für Satz 2 Nr. 4 und damit ausdrücklich NICHT für Satz 2 Nr. 5
siehe auch
ZitatFür die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
sara
es ist so einfach. Auch wenn Du es gern anders hättest. Dem ist nicht so. Glaubst Du wirklich, wenn das Ganze nicht so einfach wäre, dass dann nicht schon längst irgendwelche mehr oder weniger militanten "Tierschützer" auf die glorreiche Idee gekommen wären, alle möglichen Klagen durchzudrücken?Mal davon abgesehen, frag doch einfach mal, ob Du bei einer der Vet-Hochschulen/Fakultäten in die jeweilige Rechtsvorlesung (die gibt es nämlich und mit ein ganz wichtiger Inhalt dabei ist das dt. Tierschutzgesetz) mit reinsitzen darfst. Kannst Dich dann mal mit demjenigen auseinandersetzen, der diese jeweilige Vorlesung hält. IdR sind das Leute, die wissen, was sie sagen. Ohne nach subjektivem Glauben, Meinung, Vorliebe zu gehen.
- Vor einem Moment
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