Wann ist der beste Zeitpunkt zur Kastration
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Zitat
bezieht sich NICHT auf Kastration, sondern generell auf Eingriffe. In dem Fall geht es ums Kupieren.
mhhh an das kupieren hatte ich gar nicht gedacht... das gehört aber natürlich genauso dazu...gilt für Satz 2 Nr. 4 und damit ausdrücklich NICHT für Satz 2 Nr. 5
siehe auch
Das meinte ich mit juristischer Bewertung... bei mehrmaligen Durchlesen sehe ich das so wie Du, dann aber wieder anders... Aber was sollen wir uns da juristisch auseinandersetzen mit...
Das sollen dann doch andere machen 
Ich muss mich damit nicht auseinandersetzen. - Vor einem Moment
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Hallo,
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Cindy, ich widerspreche Dir ja nur ungern.

Aber zum einen könnten "irgendwelche militanten Tierschützer" überhaupt nicht ohne weiteres gegen eine vermeintlich rechtswidrige Kastration klagen, da kein eigenes Recht von ihnen verletzt wurde.
Die Verbandsklage ist im deutschen Tierschutzrecht nicht zulässig, auch wenn der Tierschutzbund derzeit darauf hinarbeitet.
Außerdem würde es wohl schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, die Rechtswidrigkeit einer Kastration nachzuweisen.Zum anderen habe ich in dem oben genannten Thread meine Auffassung zum § 6 I 2 Nr. 5 TSchG erläutert. Zu diesem Schluss bin ich nicht aufgrund Wunschdenkens gelangt, sondern anhand einer Auslegung des § 6 I 2 Nr. 5 TSchG nach juristischen Grundregeln. Bevor ich mich damit näher befasst habe, war ich übrigens auch anderer Ansicht, eben weil § 6 TSchG äußerst ungeschickt formuliert ist.
Stichhaltige Gegenargumente habe ich bisher übrigens nicht gehört, bin dafür aber immer offen!
Schließlich ist dies nicht meine subjektive Meinung, sondern es gibt "immerhin" zwei rechtskräftige Urteile (siehe auch in og Thread), die besagen, dass eine Kastration ohne medizinische Indikation grundsätzlich nicht zulässig ist, und dass die Ausnahme der "Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung" je nach Einzelfall beurteilt werden muss, und ggf auch mit anderen Mitteln als einer Kastration erreicht werden kann.
Soooo, genug OT.
Liebe Grüße, Caro
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Wie in jedem dieser Threads zitiere ich:
ZitatEine medizinische Begründung wird wohl jeder Tierarzt finden, das ändert aber nichts daran, dass das Tierschutzgesetz Kastrationen erst einmal verbietet. In Sachen Rechtssicherheit vertraue ich da auch lieber dem entsprechenden rechtskräftigen Urteil des AG Mainz (AZ: 35C79/94). Dort klagte eine Tierschutzorganisation auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe, da der HH sich weigerte, das Tier, wie im Vertrag vereinbart kastrieren zu lassen -- dumm nur, dass Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen, unwirksam sind.
Quelle:Deutsches Tierärzteblatt 43 (9/1995), 797-798
Ähnlich lautend auch ein Urteil des AG Alzey (Az.: 22C903/95), dass die Nichtigkeit der
Kastrationsverpflichtungs-Klausel in Übergabeverträgen eines Tierheimes feststellt -- mit eben der Begründung, dass das Tierschutzgesetz eine Kastration ohne medizinische Notwendigkeit untersagt.
LG Andrea
Für mich kommt auch ganz einfach dazu, dass ich aus persönlichen, moralischen, ethischen oder was auch immer für Gründen mich schon vor 10 Jahren dagegen entschieden habe, meiner Hündin ohne Not eine Operation und die damit verbundenen Schmerzen zuzumuten!
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