ZitatEin Maulkorb ist kein Freibrief dafür, dass man mit einem Hund alles machen kann, was man so möchte (kann ja schließlich nichts passieren), sondern kann immer nur eine Unterstützung in einem sinnvoll aufgebauten Training sein! Und für dieses ist die Halterin verantwortlich, nicht die Eltern des Kindes (die zweifelsohne auch gepennt haben).
Irgendwo hört es dann aber auch mal auf. Die Tatsache, dass scheinbar immer der Hundehalter Schuld hat, ist auch kein Freibrief dafür, einen Hund zu ärgern, ihm den Maulkorb wegzuziehen und ihn zu treten. Wenn es nach dem Motto geht "Was man noch alles hätte machen können", dann kann man nix mehr machen, weil es tausend Dinge gibt, die man noch machen könnte. Fakt ist, dass der Hund abgesichert war. Wenn bei mir eingebrochen wird, obwohl die Wohnung abgeschlossen war, dann argumentiert die Versicherung auch nicht damit, dass abschließen an sich nicht reicht, sondern dass man auch hätte daheim bleiben müssen, um sicherzugehen, dass niemand einbricht. Wofür trifft man denn solche Schutzmaßnahmen wie einen Maulkorb anzulegen? Bestimmt nicht, damit der Hund zuhause bleiben muss, weil auch mit Maulkorb noch eine Gefahr von ihm ausgeht.
Sorry, hier liegt der Fehler eindeutig nicht bei der Halterin für mich, klar, man muss nicht zulassen, dass der Hund gestreichelt wird, aber es sagt ja auch keiner, dass sie das freiwillig getan hat. Das wäre der einzige Fehler, den ich ihr zuschieben würde: Wenn sie dem Kind vorher erlaubt hätte, den Hund zu streicheln. Ansonsten weiß ich nicht, was sie anders hätte machen sollen. Einen problematischen Hund zu haben ist doch keine Krankheit, die einem jeglichen Kontakt zur Außenwelt verbietet und bedeutet, dass man nicht mehr vor die Türe gehen darf, weil überall freche kleine Kinder hocken könnten, die den Hund ärgern könnten.