Der Impf-Thread!
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Die werden eben genau so NICHT empfohlen! Du kannst den Beipackzettel doch als pdf beim Hersteller
nachlesen!Mein Hund hat rückwärtsgeniest, diversen Juckreiz und was weiß ich, was noch kommt.
Das ist doch Sachbeschädigung.
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In den Studiengängen wird das empfohlen.
Leider schauen aber auch viel TÄ nicht auf die Beipackzettel.
Das meine ich damit.Was glaubst du, wie lange ich mit meinem TA diskutiert habe, bis er auf den Beipackzettel geguckt und drei Jahre Gültigkeit eingetragen hat? Bis er sich den Aufwand gemacht und die Impfstoffe einzeln für mich bestellt hat, weil ich die Kombiimpfungen nicht wollte?
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Virbagen hat ein anderes Impfschema als Rabisin, zumindest war es so, als ichs das letzte Mal nachlas - da stand bie Virbagen Wiederholung nach 4 Wochen und nach einem Jahr, danach alle 2-3 Jahre, meine ich Bei Rabisin hingegen ist die Grundimmunisierung gleich mit der ersten Spritze getan, Wdhl. alle drei Jahre.
Muesste auf den Seiten des PEI (Paul-Ehrlich-Institut) nachzulesen sein --
LG, Kay
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Kein einziger Hundebesitzer, die ich gefragt habe, hat eine Wiederholungsimpfung bei TW nach 4 Wochen
bei seinem WELPEN! bekommen.
Das muss ein TA doch wissen.
Oder bin ich gerade im falschen Film?Das steht doch da vom Hersteller:
http://www.pharmazie.com/graphic/A/95/8-20095.pdf
Das habe ich oben doch schon hier reinkopiert.
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Zitat
Das ist doch Sachbeschädigung.Nein. Unabhängig eigener Wertung: Dein TA hat genau nach geltenden deutschen Leitlinien geimpft. Das ist ganz sicher keine Sachbeschädigung.
Ob man die Empfehlungen der Stiko vet nun als gut bewertet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, aber ich glaube, Du kannst ihm da nicht an den Karren fahren. -
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Zitat
Nein. Unabhängig eigener Wertung: Dein TA hat genau nach geltenden deutschen Leitlinien geimpft. Das ist ganz sicher keine Sachbeschädigung.
Ob man die Empfehlungen der Stiko vet nun als gut bewertet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, aber ich glaube, Du kannst ihm da nicht an den Karren fahren.
Danke, Schnaudel. Genau die Richtlinien meine ich.
Ob man das befürwortet oder sich nicht daran hält (wie bei meinem Hund), ist eine andere Frage. -
Das steht da aber nicht in dieser Leitlinie. Habt ihr keinen Bock zu lesen?
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Kopie aus den Leitlinien.
Zitat "A. Impfempfehlung
Hund
Core-Komponenten gegen:
HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut
Grundimmunisierung
Als Grundimmunisierung von
Welpen
gelten alle Impfungen in den
ersten beiden Lebensjahren
1
.
Im Alter von
8 Lebenswochen:
HCC
*) , Leptospirose, Parvovirose**), Staupe
12 Lebenswochen:
HCC*), Leptospirose, Parvovirose, Staupe,Tollwut ***)
16 Lebenswochen:
HCC*), Parvovirose, Staupe, Tollwut****)
15 Lebensmonaten:
HCC*), Leptospirose, Parvovirose, Staupe,Tollwut*)
Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene zweite Impfung geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll."
Zitat endeWenn man die Wiederholungsimpfung nicht möchte braucht man sie ja nicht machen zu lassen.
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Zitat
Das steht da aber nicht in dieser Leitlinie. Habt ihr keinen Bock zu lesen?
Mäßige Deinen Ton mal ein wenig. Wir sind hier nicht Deine Dienerle.
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Ach Schnaudel, danke für den Link.
ZitatTollwutimpfung: ****) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene zweite Impfung geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.
Wieso gesetzliche Anforderung? Die Pharma-Firma schreibt ja selber etwas anderes. Ich will gar nicht wissen, wie das beim Menschen läuft.
Wie kann eine Tierärztekammer so etwas herausgeben? Das ist für mich als wenn Kellogg's eine Ernährungsempfehlung an Kindergärten herausgibt.Danke, Tengri (schönes Avatar
)
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