"Wert" eines Hundes

  • Hallo ihr,

    ich wusste gerade nicht so richtig wie ich die Überschrift nennen sollte, deshalb mal so, weil ja eigentlich genau das auch die Frage ist.

    Zum Hintergrund:
    Ich arbeite ja beim Anwalt und wir haben eine neue Sache bei der es um Herausgabe von 2 Hunden geht. Nun müssen wir Klage einreichen und benennen welchen Wert diese beiden Hunde haben. Ich finde, das klingt ganz schrecklich, muss aber nun mal so sein. Meine Chefin bat mich nun, das mal in Erfahrung zu bringen. Nur wie ? Es handelt sich um:

    1 reinrassigen Labrador, ohne Papiere in beige. 7-8 Jahre alt und
    1 Großpudel-Mischling, natürlich ohne Papiere, 6 Jahre alt, mit Herzfehler.

    Was würdet ihr meinen ? Ich habe so gar keinen Plan.

    LG und danke für eure Ideen,

    Caro

  • Mmmmmh - schwierig :???:

    Vielleicht könnte man sich daran orientieren, was man für einen Hund aus dem Tierschutz bezahlen muss?

    Das liegt ja so zwischen 150 € - 300 € ;)

  • Da kann doch bei beiden nur ein Nominalwert angerechnet werden. Ich würde mich an der Schutzgebühr der Tierheime orientieren.

    Auch der reinrassige Labrador, selbst wenn er Papiere hätte, stellt auf Grund seines Alters, keinen "Wert" mehr dar.

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • "Im Alter von 12 Jahren besteht kein Marktwert mehr" -das klingt ja grauselig...

    Ja, hmm. Mein Gedanke war auch der, zu schauen was ein Hund bei uns im Tierheim kostet und das als wert nehmen. Jedoch kam mir dann der Gedanke, wenn man den Hund über die Zeitung verkauft, würde man ja für den einen sicherlich mehr bekommen als für den anderen.
    Und, ich muss euch ja nichts vormachen, es wäre für uns ja umso besser umso mehr die Hunde wert wären, aber es muss ja auch realistisch sein.

    Alles was ich im Internet finde, heisst "der Marktwert des Hundes" -witzig, genau den suche ich ja...

    Hmmm.

  • Zitat

    Ich arbeite ja beim Anwalt und wir haben eine neue Sache bei der es um Herausgabe von 2 Hunden geht. Nun müssen wir Klage einreichen und benennen welchen Wert diese beiden Hunde haben. Ich finde, das klingt ganz schrecklich, muss aber nun mal so sein. Meine Chefin bat mich nun, das mal in Erfahrung zu bringen.


    Ist das dann der Streitwert nach dessen Höhe deine Chefin ihre Kosten berechnet?

    Gruß
    Herbert

  • Für die Klage ist der Wert ja eigentlich relativ unerheblich!
    Wenn ich zum Beispiel jemanden auf die Herausgabe von Unterlagen (Schriftstücken) verklage, haben die für sich erstmal keinen Wert.
    Aber da der Anwalt seine Gebühren nach dem Klagewert berechnet, wird in dem Fall ein fiktiver Klagewert angenommen.
    So sehe ich das auch bei den Hunden, der ideelle Wert ist ja eh nicht zu beziffern, also würde ich auch die Schutzgebühr als Grundlage heranziehen.

    LG

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