Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
"Wert" eines Hundes
-
-
Hallo Caro,
leider hab ich gerade Urlaub, sonst hätte ich mal meinen Chef gefragt.
Falls Du bis nächsten Montag noch keine Antwort hast, kann ich das aber gerne machen...
Ansonsten meld Dich mal hier an: http://www.foreno.de. Da bekommt man eigentlich immer recht zackig Antworten.
-
5. Juni 2008 um 17:07
schau mal hier:
"Wert" eines Hundes - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Hab grad mal juris befragt (habt ihr das nicht in der Kanzlei? :?), und danach berechnet man den Marktwert so:
Die Anschaffungskosten des Hundes werden umgelegt auf das maximale Lebensalter.
Damit kann man dann den "Restwert" berechnen.Also zB Anschaffungskosten 1000 € geteilt durch 15 Jahre max. Lebensdauer = 66,67.
Wenn der Hund nun 7 Jahre alt ist, "bleiben" ihm noch 8 Jahre = 533,36 € Restwert.LG, Caro
-
Bei mit ging/geht es es ja darum, wer den Hund behält und die liebe Mo hat mal bei einem Anwalt nachgefragt:
ZitatDa du in den letzten jahren für Lee gesorgt hast und viel geld i sie gesteckt hast: Futter ta, trainer... Müsste er dir das alles zurückzahlen.
nennt sich notwendige Auslagen
Kann er das nicht, machst du von deinem Zürückbehaltungrecht gebrauch

Und das zählt dann doch auch in den Wert des Hundes, oder??
-
Nee, das zählt nicht zum Marktwert, soweit ich weiß.
Diese Verwendungen kann der Besitzer auch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen.
-
Ah ok, wieder was gelernt

- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
Zitat
Bei mit ging/geht es es ja darum, wer den Hund behält und die liebe Mo hat mal bei einem Anwalt nachgefragt:
Und das zählt dann doch auch in den Wert des Hundes, oder??

Ich denke aber mit Marktwert, ist der Preis gemeint, den man z.B bei einem Verkauf zahlen müsste.
Bei dir Murmelchen ging es ja um was anderes.
Wie ist es denn jetzt ausgegangen? Kannste mal Lee's Live updaten

-
Stimmt könnte ich mal machen
Moment, ich setz mich mal hin 
-
@ sara
Doch, wir haben juris auch. Und ich habe auch schon bei anderen Seiten rumgesucht, aber nichts gefunden bei dem ich mir jetzt sicher wäre das es als Erklärung durchkommt.
Ich weiss jetzt auch nicht so 100% den Fall und wies da genau ist, aber der Wert der Hunde ist wohl wichtig anzugeben. Meine Chefin hat mit dem Richter schon gesprochen.
Wir brauchen die Antwort bis Dienstag, da soll der Schriftsatz raus. Ich werd mich auch morgen nochmal hinsetzen und rumsuchen, auch wenn ich frei habe. mal sehen was ich finde.
Marktwert ist übrigens wirklich der Wert, den man beim Verkauf zahlen würde. Da zählt nicht rein was Du schon alles ausgegeben hast usw.LG, Caro
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!