So stands geschrieben
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http://www.brandenburg.de/sixcms/media.p…0/12%20U%20094-
07.pdfHier das Urteil dazu.
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Hallo,
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Konnte den Link nicht öffnen, daher bitte keinen Bezug zwischen meiner Antwort und dem Inhalt des Links suchen...
Ich finde auch, dass wir als Hundehalter uns dazu verpflichtet fühlen sollten, solche Situationen zu vermeiden. Problem, dass ich da sehe ist, dass es zumindest bei uns in den Feldern drei ganz und gar unterschiedliche Typen von z.B Joggern gibt:
Typ 1 hat Respekt oder auch Angst vor Hunden und ist froh, wenn ich Diego absitzen lasse.
Typ zwei hat Respekt vor Hunden, allerdings keine wirkliche Angst und denkt, wenn ich den Hund absitzen lasse, dass der wohl böse ist, da ich ihn sonst ja laufen lassen könnte.
Typ 3 läuft vorbei und scheint Hund und mich nicht wahrzunehmen.
Typ 3 ist mir eigentlich egal, aber mit der "Joggerferndiagnose Typus 1/2" hapert es noch...
Und ob der Hundehalter sich entschuldigt hat odder nicht, weiß ich nicht, wenn ja, würde mir der Grund fehlen, gleich mit Klagen zu kommen. Eigentlich denke ich, dass zwei zivilisierte Menschen das meiste doch auch ohne Gericht hinkriegen sollte. Wer hier jetzt nicht zivilisiert war, darüber will ich als nicht Augenzeuge jetzt einfach mal nichts sagen...
Greetings -
http://www.brandenburg.de/sixcms/media.p…0U%20094-07.pdf
es fehlte etwas , entschuldigung, hier noch einmal der Link
Öhm und:
Und ob der Hundehalter sich entschuldigt hat odder nicht, weiß ich nicht, wenn ja, würde mir der Grund fehlen, gleich mit Klagen zu kommen. Eigentlich denke ich, dass zwei zivilisierte Menschen das meiste doch auch ohne Gericht hinkriegen sollte
Genauso denk ich auch.
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Ja aber, Klägerin war die AOK Brandenburg, die Krankenkasse hat geklagt!
Da is nix mehr mit Entschuldigen und die alte Dame wurde sicher auch nicht gefragt.
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Guten Morgen,
Das Bild-sollte ein Scherz sein!
(fals sich da jemand drüber aufregen sollte)
Natürlich-ich bin die letzte, die ihre Hunde zu jemandem hinlaufen lässt, den sie nicht kennen.-Was nicht heissen soll, dass das nicht mal passiern kann.
Ich habe mich in einem andern Thread über das Verhalten gewisser HH aufgeregt,-wenn sie ihren Hund einfach laufen lassen.Aber mal ganz ehrlich!!!-dieses Gestzt bzw. dieser Präzidensfall-wird mit sicherheit einen riesen Rattenschwanz hinter sich her ziehen.
Ich befürchte nämlich, das in Zukunft- weiß Gott wieviele Anzeigen bei der Polizei landen werden-sollte dieses Urteil erstmal bekannt worden sein.
Fakt ist-es gibt viele, sehr viel Menschen, die sich von Hunden belässtigt fühlen und gerade für diese Leute ist dieses Urteil ein gefundenes Fressen.
Natürlich werden mit sicherheit viele Anzeigen fallen gelassen,-da sie lächerlich sein werden, aber erstmal versuchen.Hierbei sehe ich nämlich das größere Übel.
Natürlich muss ein HH zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sein Tier schuld an einem z.b Sturz vom Fahrrad ist.-Aber wo wird hier angesetzt und wo wird die Grenze gezogen.Eddie hat als Welpe sein Beinchen an dem Hosenbein einer netten Dame gehoben
-natürlich habe ich mich 100000mal entschuldigt und auch die reinigung angeboten.(die dame fand das aber nicht schlimm und ich brauchte nichts zu zahlen)
Aber was wäre gewesen, wenn die Dame nun ein riesen theater daraus gemacht hätte.-Muss ich in solch einem Fall auch mit einer Anzeige rechenen????-Weil die Dame im nachhinein das Urteil gelesen hat und auf einmal bei dem Vorfall verletzt wurde(ist jetzt ein doofes Beispiel)
Oder der beschränkete Typ von neben an, der seit Jahren schon einen riesen Hass auf euern Hund schiebt, der nun eine Freikarte hat und euch mal so richtig einen Auswischen will????!!!!????
Der bei den nächsten Begegnung vor "Angst" vor dem großen bösen Hund ausweichen muss und über seine eigenen Füße stolpert und sich den Arm bricht!!!????Natürlich muss ein HH für den Schaden, den sein Tier verursacht hat aufkommen-keine frage.-Dafür sind sie ja versichert.
Aber wie gesagt-ich denke, das dieser Präzidensfall einen riesen Rattenschwanz hinter sich herziehen wird und eine Anzeige nach der anderen hereinfliegen wird.LG nadine
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Zitat
Oder der beschränkete Typ von neben an, der seit Jahren schon einen riesen Hass auf euern Hund schiebt, der nun eine Freikarte hat und euch mal so richtig einen Auswischen will????!!!!????
Der bei den nächsten Begegnung vor "Angst" vor dem großen bösen Hund ausweichen muss und über seine eigenen Füße stolpert und sich den Arm bricht!!!????Natürlich muss ein HH für den Schaden, den sein Tier verursacht hat aufkommen-keine frage.-Dafür sind sie ja versichert.
Aber wie gesagt-ich denke, das dieser Präzidensfall einen riesen Rattenschwanz hinter sich herziehen wird und eine Anzeige nach der anderen hereinfliegen wird.Glaube ich ehrlich gesagt beides nicht.
Im vorliegenden Fall hatte sich die alte Dame wohl verletzt, war beim Arzt und wurde hinterher von ihrer Krankenkasse aufgefordert einen Unfallbericht auszufüllen. Das ist der normale Ablauf bei Unfällen.
Und in dem Unfallbericht steht irgendwo auch die Frage, ob jemand anderer für den Unfall verantwortlich ist, oder ob es die eigene Schuld war. Wenn nun jemand anderer für den Unfall verantwortlich war, fordert die Krankenkasse von diesem die Kosten für die medizinische Versorgung.
Und erst wenn der Verursacher oder seine Versicherung nicht zahlen will, geht die Sache vor Gericht.
Der oben zitierte beschränkte Nachbar muß also erst mal zum Arzt, Verletzung feststellen lassen (was tut er, wenn er gar keine echte Verletzung hat?), Unfallbericht ausfüllen und dann hoffen, daß Eure Versicherung nicht zahlt.
Also an den Rattenschwanz von Klagen glaube ich nicht.
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Zitat
Aber auf diesen Einzelfall, können sich Kläger beziehen "Präzidenzfall"
Und wer weiß was für nen Richter du da sitzen hast. Selbst wenn sie nach Gesetz Urteilen müssen, keiner kann mir erzählen das ein Richter der Hunde nicht leiden kann nicht im Sinne des Kläger entscheidet "im Sinne des dann und dann gesprochenen Urteils aus sowieso" :/
LG
Wenn du meinst....
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Huhu!
Ich habe dieses Urteil natürlich auch mit großem Interesse gelesen - und zwar vollständig! Ich denke, das sollte mal einige tun, bevor hier irgendwelche Schlüsse daraus gezogen werden.
Dieser Fall hatte einige Besonderheiten: zum einen, dass die Dame schon recht alt ist (78 Jahre!); und zum anderen, dass es sich um einen großen Schäferhund gehandelt hat, der sich zumindest "unkontrolliert" genähert hat - was auch immer darunter zu verstehen ist!
Auslöser für die Tierhalterhaftung ist die Verwirklichung einer sog. "tierspezifischen Gefahr" - und das war hier eben dieses unkontrollierte Annähern, das gerade bei älteren oder auch ganz jungen Menschen eben zu einer solchen Schreckreaktion führen kann, und besonders bei einem älteren Menschen kann es da schon mal vorkommen, dass er hierbei, zB beim schnellen Abbremsen oä, vom Fahrrad stürzt.
Dieser Fall ist aufgrund dieser Besonderheiten eben kein Präzedenzfall. Außerdem sind wir hier nicht im Amiland
- und im deutschen Rechtssystem gibt es grundsätzlich keine Präjudizienrechtsprechung!
Ich persönlich finde dieses Urteil auch nicht ganz gelungen.
Dennoch kann man daraus keine verallgemeinernden Schlüsse ziehen, schon gar nicht folgt hieraus eine allgemeine Schadensersatzpflicht bei bloßen Belästigungen!Das einzige, was man daraus lernen kann, ist, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist!
LG, Caro
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Und ich hoffe doch auch, dass man miteinander rücksichtsvoll umgehen sollte!
Dann würde dass nämlich nicht passieren.
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Na, das ist ja wohl selbstverständlich!
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