So stands geschrieben

  • Is ja geil und was mach ich wenn ich mit meiner 50kg schweren Bordeauxdogge spazieren gehe.
    Für einige sieht die später aus als sei Sie der Hölle Satans entsprungen.
    Is ja klasse, das sieht dann ne Oma auf der anderen Straßenseite und fällt in Ohnmacht, ich kann blechen.
    Son heißer Sommertag, Schaum vorm Mund, blutunterlaufene Augen und ein stetiges röcheln und grunzen.
    Soll ich jetzt meiner BX ne Beauty Behandlung gönnen plus Anti Faltencreme damit Sie dann nicht so gefährlich aussieht später, man muß ja vorbeugen :lachtot:
    Die spinnen doch die Römer !!!

    Ich sage dann am besten bei jedem Passanten, BITTE NICHT ERSCHRECKEN, ich gehe jetzt hierlang. :irre:

  • Also ich kann die Oma verstehen.

    Wenn ich Fahrrad fahre und ein Hund kommt voll Karacho auf mich zugerannt
    und bremst erst 3 Meter vor mir ab, weil er gerufen wird, könnte ich ggf.
    auch vor Schreck vom Rad fallen. Wenn ich mir dabei ganz bös weh tue,
    finde ich auch, dass der HH daran eine Teilschuld trägt.

    Habt ihr eigentlich nur noch Verständnis für eure Hunde und nicht mehr für
    ältere Leute? Ich finde das hier ganz schön krass.

    Es geht ja nicht um den Anblick des Hundes, sondern darum, dass er voll auf
    sie zugerannt ist bis auf 3 Meter Distanz.

    Gruss
    Kaja

  • Da steht nichts von rennen, sondern der Hund ist auf sie zugelaufen...

    Aber naja, ein bissel versteh ich die Frau auch schon. Vllt hat sie ja so oder so Angst vor Hunden, und hat sich halt derart erschreckt.

  • Ja meinst du, dass die böse böse Oma vorsätzlich vom Rad fällt, wenn der
    Hund freundlich langsam auf sie zuwatschelt? :???:

    Ich interpretiere ein schnelles sich-nähern da hinein, wodurch sich die Frau
    so erschrocken hat, dass sie vom Rad gefallen ist.

    Alle müssen aufeinander Rücksicht nehmen, wenn das gewährleistet ist,
    wird auch niemand angezeigt. Hilfe anbieten, entschuldigen, Fehler
    einräumen und fertig. Wer aber nur Unverständnis erntet, wird natürlich
    wütend, zumal wenn er schon wegen des Hundes gestürzt ist.

    Wie ist denn das wenn ein Kind auf dem Fahrrad wäre und vor Angst vor
    dem Hund unsicher wird und böse stürzt? Ist es dann auch das dumme Kind?

    Gruss
    Kaja

  • Zitat

    Ja meinst du, dass die böse böse Oma vorsätzlich vom Rad fällt, wenn der
    Hund freundlich langsam auf sie zuwatschelt?

    Das hab ich nicht gesagt und ich habe auch nicht die Oma beschuldigt. Es ist ja richtig was du schreibst. Sie konnte es nicht einschätzen und hat sich erschrocken. Wäre mir das passiert, hätte ich mich auf jedenfall entschuldigt. Das ist jawohl klar.

  • Ich nehme mal an sie wollte von Rad steigen, da es ja heißt dass man bei Hunden nicht rennen oder fahren soll, wenn der dann auch noch ohne Leine auf sie zurast, kann ich das verstehen.
    Kann ja sein das der Hund zum Halter unterwegs war, wer sagt nicht das der Hund umdreht?
    Da der Halter scheinbar keine Rücksicht nimmt auf Radfahrer.
    Auch wenn ich Hunde kenne, würde ich diesem Team nicht über dem Weg trauen. Plötzlich ist man noch schuld, wenn man weiterfährt und der Hund beim angriff in die Speichen springt.

  • Man kann nicht erlesen, daß da steht : der Hund war nicht angeleint. Was ist wenn es eine Schleppleine oder Flexileine war? Es steht nicht da : der Hund sei auf die Frau zugerast. es steht gelaufen. Um das nicht falsch zu verstehen: sicher soll es nicht so sein , mit der Angst mancher zu spielen oder darüber zu lachen. Sicher sind ältere Menschen noch etwas unsicherer als junge. Sicher wäre es auch schlimm , stünde da : Ein Kind ist vom Rad gefallen. (Die Dame fiel nicht vom Rad , sondern stieg ab.)

    Man könnte noch so viel hinein interprädieren.

    Einzige klare Aussage in dem Text ist, daß man haftbar gemacht werden kann, wenn der Hund hätte können! Hätte können mein ich: anspringen, beißen, ect.Und allein für das hätte können , find ich schon , sind wir HH schon recht arm dran bei solchem Gesetz.

    Da steht dann auch wieder die Aussage des eventuell Geschädigtem im Raum. Dieser kann dann alles behaupten.

    Manchmal frag ich mich: Was darf denn ein Hund noch?
    Er soll nicht bellen , er soll nicht rennen auf Wegen ,auf Feldern. Er darf sich nicht außer unserer Reichweite bewegen, er könnte ja nicht abrufbar sein, wir müssen fürs kackern Steuern zahlen(warum müssen das Katzenhalter nicht? Müssen Katzen nicht kackern?) und und und...er soll dies können, muß das können ...

    Bitte legt nun nicht jedes Wort auf wohlgesagte Goldwaage. Ich meine das ganz im allgemeinen gesprochen.

    Wo darf ein Hund noch Hund sein? Einfach Hund , , so wie ein Hund ein Tier ist? :roll:

    Das ist meine Meinung .Werde nun sicherlich von manchem wortmässig :motz: gemaßregelt. Muß man durch.

    Trotz allem schöne Grüße und ;) :D ;) [/b]

  • Na die Oma wollte ja nur vom Fahrrad steigen weil der Hund auf sie zugelaufen ist. Wär der Hund nicht auf sie zugelaufen wäre sie wohl ganz normal weitergefahren.
    Da im deutschen Recht das Verursacherprinzip gilt kann ich dieses Urteil sogar nachvollziehen, auch wenn ich es nicht besonders toll finde.

    Aber wenn einem fremde Fahrradfahrer entgegenkommen sollte man seinen Hund schon absitzen lassen oder an die Leine nehmen, auch wenn es der bravste Kerl der Welt ist. Einfach um den Radfahrer zu signalisieren das ihm keine Gefahr droht. Dieser kann nämlich nicht wissen wie brav der Hund ist.
    Das gleiche gilt im übrigen für Jogger, Walker usw.

    Ach ja, und wer meint das wären schon amerikanische Verhältnisse der sollte sich mal ein paar Urteile von dort drüben anschauen. Soweit sind wir noch lange nicht.

    Schönen Gruß,
    Frank

  • Zitat

    TASSO-Newsletter
    Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen
    Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az 12 U 94/07) kann ein Hundehalter im Zweifelsfall auch für Schäden haftbar gemacht werden, die als Konsequenz auf das eigentliche Verhalten des Hundes folgen, obwohl sie nicht direkt durch das Tier verursacht wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine 78-jährige Radfahrerin offensichtlich derart durch einen bis auf drei Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt, dass sie beim Absteigen vom Fahrrad zu Sturz kam. Der Hund war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Herrchen wieder abgerufen worden. „Zwar erscheint diese Situation zum Teil als ungerecht, jedoch haben der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof dem Tierhalter diese weit reichende Haftung auferlegt, da Tiere in ihrem Verhalten unberechenbar sind und dadurch Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter gefährdet sind. Glücklicherweise hat die Tierhalterhaftung jedoch auch Grenzen. Hat der Geschädigte den Vorfall selbst verschuldet oder hat er völlig ungewöhnlich auf das Verhalten des Tieres reagiert - erleidet beispielsweise ein Hundehalter einen Herzinfarkt aufgrund einer Rauferei seines Hundes mit einem anderen - so scheidet die Haftung des Tierhalters aus“, so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.


    So stands geschrieben.

    .

    So stand es geschrieben , okay - Nur irgendwie hab ich da ein paar Fragen :

    Wieso konnte der Hund bis auf drei Meter an die Frau heranlaufen ? Und wurde von seinem Herrn abgerufen , wieweit war Herrchen denn weg ?

    Herangelaufen , wie schnell ?

    Bellte er dabei vielleicht noch oder knurrte ?


    Sorry, aber ich denke Höflichkeit und vorallem Voraussicht beim HH hätte diese Situation vermieden .

    Hund absitzen lassen und evenetuell anleinen , zumindest aber neben dem Hund stehen hätte die Situation für die alte Dame schon entschärft und sie wäre nicht ängstlich von Rad gestiegen .

    In meinen Augen ist das Urteil schon gerechtfertigt .

    Wenn wir als HH Toleranz , Akzeptanz und Rücksichtnahme fordern , dann müssen wir dies auch Dritten gegenüber bringen .

    Katzentier

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