So stands geschrieben
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Zitat
Huhu!
Ich habe dieses Urteil natürlich auch mit großem Interesse gelesen - und zwar vollständig! Ich denke, das sollte mal einige tun, bevor hier irgendwelche Schlüsse daraus gezogen werden.
Dieser Fall hatte einige Besonderheiten: zum einen, dass die Dame schon recht alt ist (78 Jahre!); und zum anderen, dass es sich um einen großen Schäferhund gehandelt hat, der sich zumindest "unkontrolliert" genähert hat - was auch immer darunter zu verstehen ist!
Auslöser für die Tierhalterhaftung ist die Verwirklichung einer sog. "tierspezifischen Gefahr" - und das war hier eben dieses unkontrollierte Annähern, das gerade bei älteren oder auch ganz jungen Menschen eben zu einer solchen Schreckreaktion führen kann, und besonders bei einem älteren Menschen kann es da schon mal vorkommen, dass er hierbei, zB beim schnellen Abbremsen oä, vom Fahrrad stürzt.
Dieser Fall ist aufgrund dieser Besonderheiten eben kein Präzedenzfall. Außerdem sind wir hier nicht im Amiland
- und im deutschen Rechtssystem gibt es grundsätzlich keine Präjudizienrechtsprechung!
Ich persönlich finde dieses Urteil auch nicht ganz gelungen.
Dennoch kann man daraus keine verallgemeinernden Schlüsse ziehen, schon gar nicht folgt hieraus eine allgemeine Schadensersatzpflicht bei bloßen Belästigungen!Das einzige, was man daraus lernen kann, ist, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist!
LG, Caro
So schaut`s aus! Diese Präzedenzfallgeschichte gibt`s in den USA- HIER nicht. Hier ham wir sowas wie Einzelfallentscheidungen.
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