Hund weg, oder Kündigung

  • Naja ich würde mit den Mitmitern sprechen und sie fragen warum sie sagen er würde bellen,und dich damit schlecht machen.!
    Ich würde noch ein mal mit deinem Vermieter sprechen eventuell überlegt er sich dass noch anders
    Fühl dich ganz lieb gedrückt :umarmen:
    LG anna

  • Hallo Jenny,
    hol Dir doch erstmal was schriftliches von Deinen Mitmietern.
    Wenn das positiv ist kannst Du bei dem Vermieter was vorlegen und seine Anschuldigung entkräften.
    Lass Dir von ihm keine Angst machen, sicheres auftreten ist der beste Verhandlungspartner.
    Ausserdem kann er Dich sowieso nicht von jetzt auf gleich vor die Tür setzen. Um Euch rauszusetzen muss er schon mehr tun als mit wilden Briefen drohen, nimm das nicht so schwer.
    IN DER RUHE LIEGT DIE KRAFT!
    Wenn ich aber lese, das er Deine Nachbarin auch abgemahnt hat, stellt sich für mich die Frage ob er mit dem Haus was besonderes vorhat und der eine oder andere Mieter jetzt überflüssig ist??
    Dann solltet ihr vielleicht gemeinsam einen Anwalt aufsuchen.

    Aufmunternde Grüße
    Quendolina

  • Mensch, das scheint sich gerade ja richtig zu häufen!
    Mein Tipp: Mieterschutzbund.

    Mein Link: https://www.dogforum.de/viewtopic.php?…light=nachbarin
    Auf Seite 2 habe ich mal aufgeschrieben, was der Mieterverein (in Erfurt) so zum Thema Tierhaltung weiß. Ich vermute, dass das auf andere Städte übertragbar ist.
    Keine Angst, der Vermieter droht erstmal - wenn Du einfach gehst oder einfach den Hund abgibst ist es für ihn natürlich am leichtesten.

    Frag im Mieterverein nach oder schau Dich im Netz mal nach Mieterforen um (habe mal eins gefunden, finde die Adresse jetzt allerdings gerade nicht).

  • Hallo,

    die anderen haben ja schon alles wichtige geschrieben. Ich kann auch nur aus Erfahrung sagen: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    Dein Vermieter hat einfach erstmal nur mächtig "auf die Kacke" gehauen - das ist rechtlich so nicht haltbar.

    Vor Gericht zählen letztlich nicht nur Fakten - sondern Akten. Also was schriftliches.
    Leider hast Du versäumt Dir den Hund in den Mietvertrag schreiben zu lassen - lern daraus für die Zukunft. Da kannst Du jetzt nur darauf bauen das dem Vermieter seit April bekannt ist dass ihr nen Hund habt und er dies bislang geduldet hat.

    Schlachtplan:
    Besorge Dir schriftlich von allen Nachbarn, dass Dein Hund nicht bellt und sie sich nicht durch den Hund gestört fühlen. Also Du setzt dieses Schreiben auf und klingelst damit bei den Nachbarn. Auf diese Weise wirst Du auch schnell rausfinden wer sich beschwert hat.

    Vielleicht kann man mit den Menschen ja auch reden - meine Erfahrung ist nämlich das sehr viele nur deshalb sofort zum Vermieter rennen, weil sie irgendwie zu feige sind ihre Anliegen direkt und persönlich zu vertreten. Und der Vermieter machts ja auch nicht anders - statt mit Euch zu reden schreibt er lieber völlig haltlose Drohbriefe.
    Es könnte durchaus sein, dass Du dem Beschwerde-Nachbarn nur ein bißchen auf die Tränendrüse drücken musst - und so seine Unterschrift bekommst. Viel Verständnis für rücksichtslose Hundehalter sollte dabei von Deiner Seite aus demonstriert werden, und das Du das ja ganz ganz anders handhabst.

    Mit dieser Unterschriftenliste gehst Du persönlich zu Deinem Vermieter und schilderst ihm Deine Situation. Erzähl ihm wieviel Du unternimmst um Deinen Merlin gut zu erziehen und niemandem zur Last zu fallen. Appelier an sein Herz - schließlich sind wir alle nur Menschen und machen alle mal kleine Fehler, mit ein bißchen Toleranz und gegenseitiger Rücksichtsnahme ist das Zusammenleben doch viel schöner.

    Egal wie das läuft: Tritt schnellstmöglich dem Mieterbund bei. Das dürfte die beste und günstigste Möglichkeit für Rechtsberatung sein. Staatliche Prozesskostenhilfe muss man später zurückzahlen, auch wenns nur kleine Raten sind, das belastet dann ewig.

    Sollte der Vermieter bei seinen Forderungen bleiben muss er die erstmal einklagen. Also Unterlassungsklage wegen Tierhaltung. Erst wenn er damit gerichtlich durchgekommen ist und Du Merlin trotzdem weiter behälst kann er Dir kündigen, mit der Frist von drei Monaten.

    Die Mühlen des Gerichts mahlen aber bekanntlich langsam - und außerdem muss er erstmal vor Gericht Recht bekommen, was für ihn aber schwierig werden könnte da er bislang ja Hundehaltung stillschweigend geduldet hat und Deine Nachbarn ja mehrheitlich bestätigen, dass Merlin NICHT stört.

    Für den Fall das es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt greift jetzt Franks Schlachtplan:
    Du zögerst mit Hilfe des Mieterbundes und Anwalts die Kündigungsfrist möglichst lange raus und suchst Dir in aller Ruhe eine neue Wohnung.

    Wenn man das geschickt anstellt kann man sicher ein Jahr verplämpern - schließlich kann ein Anwalt das Gericht auch mal um Terminverlegung bitten... da gibts schon einige Kniffe ;)

  • Wer schreibt, der bleibt!

    Ich würde mit dem Vermieter nur schriftlich korrespondieren.
    Unbedingt eine Kopie des Schreibens behalten und von der Hausverwaltung oder dem Vermieter den Empfang des Originals auf der Kopie schriftlich bestätigen lassen.
    Im Falle eines Falles zählt vor dem Richter nur, was man schriftlich hat.
    Und evtl. hält sich der Vermieter mit seiner Kündigungsdrohung und Fristen nicht an geltenes Recht. Im Besten Fall ist die Kündigung dann ungültig.

    Ansonsten schließe ich mich den anderen an: Ruhe bewahren, wird nicht alles so heiß gegessen.

  • Danke ihr lieben.

    Susa danke sehr ausfürlich geschrieben.

    Veela
    danke für den Link, werd mich durchlesen.

    Ich hatte mir überlegt ich schreibe allen einen Brief und das sie dann alle zu mir kommen und das wir über das Problem Merlin reden.
    Meine Sichtweiße aber auch ihre, und was genau sie denn stört.

    Aber Susas Idee wär auch mölich das ich sie einzeln frag.
    Ich setzt ein schreiben auf und sie sollen dann Unterschreiben das Merlin sie nicht stört.

    Klar hat Merlin schon mal den ein oder anderen Laut von sich gegeben, und auch gebellt aber das kann er ja momentan die ganze Zeit nicht mehr weil er nie alleine bleibt.
    Und ich kann ihm ja schlecht das Maul zukleben.

    Momentan knurrt er ab und an wenn er Schritte hört aber ich versuche es zu unterbinden. Nicht das sich deswegen auch noch einer beschwert.

    Gestern nacht wo ich ins Bett bin, kamm glaub ich von meiner Nchbarin der Freund wieder, Merlin ist aus dem Bett gesprungen und hat sich vor die Tür gestellt und kurz geknurrt. Habe das sofort unterbunden und ihn zu mir gerufen. Dann war wieder alles gut.

    Wie komm ich den an den MIeterschutzbund? Muss ich da anrufen?
    Und kostet das Geld wenn ich da eintrete? :???:

    Zitat


    Wer schreibt, der bleibt!
    Ich würde mit dem Vermieter nur schriftlich korrespondieren.

    Dann muss ich mich aber bereilen.

    Zitat

    Wenn ich aber lese, das er Deine Nachbarin auch abgemahnt hat, stellt sich für mich die Frage ob er mit dem Haus was besonderes vorhat und der eine oder andere Mieter jetzt überflüssig ist??

    Kann ich mir nicht vorstellen.
    Ich wohne genau in der innenstadt, zentral gelegen. Das wär unwarscheinlich das er mit dem Haus was vor hat.
    Meine 2 Unternachbaren haben sich beschwert weil es so laut sei un man dann nicht schlafen könnte.


    Muss ich echt die Anwaldskosten später zurückbezahlen?
    Bekommt da Amt was davon mit? Also wenn ich zum Anwalt gehe.
    Nicht das die mir auch noch ans Bein wollen, und die sagen der Hund muss weg, ode sie streichen mir mein Geld?

    Sorry für die doofen Fragen aber ich bin doch noch so jung ;)

  • Zitat

    Muss ich echt die Anwaldskosten später zurückbezahlen?
    Bekommt da Amt was davon mit? Also wenn ich zum Anwalt gehe.
    Nicht das die mir auch noch ans Bein wollen, und die sagen der Hund muss weg, ode sie streichen mir mein Geld?

    ähm, ok, ich versuch möglichst allgemeinverständlich zu antworten:

    1. Der Anwalt will für seine Arbeit Geld. Diese Kosten muss man also bezahlen.

    2. Wenn man selber zu wenig Geld hat um einen Anwalt zu bezahlen kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Dann bezahlt erstmal der Staat den Anwalt (ich glaube das wird über die Bundesländer geregelt, also z.B. die Justizkasse Bayern wäre zuständig, wenn Du in Bayern leben würdest). Der Staat möchte aber später dieses Geld zurück bekommen.

    3. Das Amt - damit meinst Du wohl das Arbeitsamt, was HarzIV zahlt?
    Ich glaube nicht das die direkt was davon mitbekommen. Ich hab keine Ahnung ob man sowas irgendwo angeben muss - ich habe noch nie :gott: Harz-IV beantragen müssen.
    Ich glaube nicht das die Geld streichen dürfen, da das Geld ja zum Lebensunterhalt benötigt wird. - fast 100 % sicher -
    Ich glaube nicht das die sich in den Lebensstil einmischen dürfen und z.B. Hundehaltung verbieten. - fast 100 % sicher -

    4. Ich habe keine Ahnung wie die Sache mit der Rückzahlung von Prozesskostenhilfe aussieht wenn man niemals in seinem Leben selbst genug Geld verdient. Also immer und ewig Harz-IV-Empfänger bliebe.

  • Zum Mieterschutzbund oder Mieterverein: Schau in die Gelben Seiten und ruf da mal an. Kostet ungefähr 70 Euro im Jahr, da ist dann aber normalerweise auch eine Rechtschutzversicherung bei. Erkundige Dich dort einfach mal, was alles drin ist, was Du zahlen musst, wie die Konditionen sind usw.

  • mhhh Die anderen haben ja nun schon alle guten Tips dieser Welt gegeben. Da bleibt für mich ja gar keiner mehr über.

    Aber den Rat mit dem Anwalt kann ich nur wiederholen. Du füllst dann den Antrag auf Prozesskostenhilfe aus, und dann bekommst Du trotzdem Hilfe vom Anwalt.

    Habe ich bei meiner Scheidung auch gebraucht. Nur weil man kein Geld hat steht man nicht ohne Rechtsbeistand da.
    Viele Anwälte lassen auch in kleinen Raten zahlen. Alles ist machbar.

    Aber lass Dich nicht unterkriegen. Und gib ja den Melrin NICHT weg......Niemals.

    Da gibt es andere Wege.

    *Daumendrück*

  • Wenn Du derzeit "mittellos" bist, also Geld vom Amt bekommst, bekommst Du in der Regel, d.h. Dein Anliegen muß rechtlich nachvollziehbar sein und es sollte Aussicht auf Erfolg haben, Prozesskostenbeihilfe.
    Laß Dich auf keinen Fall (vor Gericht) dann auf einen Vergleich ein, denn dann mußt Du Deinen Kostenanteil selbst übernehmen - denn die Prozesskostenhilfe wird im Falle der gütlichen Einigung oder des Vergleiches nicht mehr gewährt!!!

    Aber ich hoffe ja erstmal, daß es erst garnicht soweit kommt! ;)

    Du solltest also mit Hilfe Deines Anwaltes gewinnen oder - hoffen wir es mal nicht - verlieren und Du mußt nix bezahlen. Auch später nicht, selbst wenn Du mal Millionärin wirst. ;)

    Wenn du zum Anwalt gehst, wirst Du bei den meisten eine einmalige kleine Beratungsgebühr bezahlen müssen, so ca. 20.- €. Das Geld sollte Dir das aber Wert sein! ;)

    Das Arbeitsamt kann dir die Haltung eines einzelnen Hundes nicht untersagen, das gehört zur normalen Lebensführung. Darfst ja auch ein Handy haben, ein Auto unterhalten und in Urlaub fahren....

    Laß Dich nicht einschüchtern, bist ja schließlich auch wer! ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!