Hund weg, oder Kündigung

  • Diskussions-Nebenschauplatz: :D

    Zitat

    Eben nicht, das ist ein allgemeiner Irrtum. Das käme Willkür gleich. Sicher kann er eine Kündigung schreiben, abmahnen was immer er auch will... aber es gibt rechtskräftige Urteile die ihn den kürzeren ziehen lassen würden. Es sei denn, der Hund wäre eine Bedrohung für die Mitbewohner... und das ist im vorliegenden Fall, soweit wie es scheint, nicht der fall...

    Hmm... ist es nicht so, dass nur ein gewichtiger Grund vorliegen muß? :???: Soweit ich weiß muß das nicht eine Bedrohung sein. Bin aber auch kein Jurist.

    Richtig ist, dass der Vermieter nicht willkürlich handeln darf!

    Mit der Duldung ist es so, dass die Rechtspostion des Geduldeten um so stärker wird, je länger die Duldung andauert. Schließlich kann sich aus Duldung - nach langer Zeit - ein Gewohnheitsrecht ergeben. Das Gewohnheitsrecht käme dann einer schriftlichen Erlaubnis nahezu gleich. Soviel Zeit ist hier jedoch noch nicht vergangen.

    Übrigens war das auch der Grund, warum ich nach einer Zeittabelle gefragt hatte. Mir ist nämlich immer noch nicht klar, wieviel Zeit zwischen dem Einzug des Hundes und der ersten Mahnung des Vermieters verstrichen ist.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Mit der Duldung ist es so, dass die Rechtspostion des Geduldeten um so stärker wird, je länger die Duldung andauert. Schließlich kann sich aus Duldung - nach langer Zeit - ein Gewohnheitsrecht ergeben. Das Gewohnheitsrecht käme dann einer schriftlichen Erlaubnis nahezu gleich. Soviel Zeit ist hier jedoch noch nicht vergangen.

    ich weiß nicht, ob das bei Tieren anders is, aber:

    aus einer Duldung wird kein Gewohnheitssrecht. Jedenfalls nicht bei einer Sache. Wir hatten den Fall.

    Seit mehr als 75 Jahren standen Hütten auf einem gelände, welches der Gemeinde gehörte. Diese Hütten wurden wie gesagt vor über 75 Jahren gebaut. Eine wurde damals genehmigt, doch es sind keine Unterlagen mehr vorhanden und die damaligen bauherren und die Typen von der damaligen Gemeinde leben auch nicht mehr alle. Naja jedenfalls kam die Gemeinde dann letztes Jahr auf die Idee, diese Gartenhütten abreißen zu lassen. Und sie bekamen Recht!!! Selbst die Hütte, die ein damaliger Architekt gebaut hatte, mit genehmigung mußte abgerissen werden.

    also ich würde nicht auf Duldung/gewohnheitsrecht bauen...... sondern lieber zusehen, das ich immer was schriftliches in der Hand habe.

  • Zitat

    Hmm... ist es nicht so, dass nur ein gewichtiger Grund vorliegen muß? :???: Soweit ich weiß muß das nicht eine Bedrohung sein. Bin aber auch kein Jurist.

    Ich bin auch kein Jurist, aber hier in Berlin sitzen 34 Meerschweinchen, von denen sicherlich keine Bedrohung ausgegangen ist, aufgrund von Mieterbeschwerden wegen der Lautstärke :???: in der Notfallhilfe.

    Ich drücke Dir schnitte auch ganz fest die Daumen, dass es so weiterläuft und Dein Vermieter seine Ankündigung schnellstmöglichst zurückzieht.

  • Hallo, also ich habe auch das Problem, dass ich nie eine schriftliche Erlaubnis für meinen Hund hatte, der damalks vor 10 Jahren die Duldung mir gegeben hat, ist inzwischen verstorben, im Ernstfall habe ich da wohl auch schlechte Karten. Aber ich habe auch ein Kind und so leicht bekommt ein Vermieter da keinen raus.

    Und wenn du arbeitslos bist denke ich ist dad auch ein Punkt, wo du nicht ohne stichhaltigem grund zu kündigen bist, zumal ja scheinbar keine ernsthaften Gründe vorliegen. Mit ner Unterschriftenliste oder Brief etc. wäre ich vorsichtig, denn die Massageprais oder die anderen Mieter wollen ja ebensowenig Ärger mit dem Vermieter und werden sich gut büberlegen, was sie sagen. Wenn aber nur ein Miter sich beschwert hat, hast du denke ich keine so schlechten Karten.

    Bin allerdings kein Jurist, aber der Mieterbund kann dir da auf jeden Fall weiterhelfen.

    Liebe Grüße,
    Nicky

  • Zitat

    Ich hab Merlin seit dem 21.04.2007 und das erste schreiben kam am 15.06.07.
    meinst du das frank?

    Hallo Jenny!

    Ich heiße zwar nicht Frank :D, aber das meinte ich. Was hat er denn in dem Schreiben bemängelt?

    Gruß,
    Martin

    Zitat

    ...
    also ich würde nicht auf Duldung/gewohnheitsrecht bauen...... sondern lieber zusehen, das ich immer was schriftliches in der Hand habe.

    Also darauf verlassen würde ich mich auch nicht. Ich hätte vielleicht besser schreiben sollen, dass sich ein Gewohnheitsrecht ergeben kann nicht automatisch ergeben muß. Und es braucht dafür schon sehr lange Zeiträume.

    Verlassen kann man sich aber keinesfalls darauf.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Hallo Jenny!

    Ich heiße zwar nicht Frank :D,


    OHH sorry wie kam ich denn auf Frank? :???:
    tut mir leid Martin.

    Schau mal auf seite 6 oder sieben da hatte ich was zu den Beschwerden geschrieben

  • ich habe nur kurz zeit für ein paar praktische tipps:

    1) unbedingt beim ag einen beratungshilfeschein beantragen (alg II bescheid mitnehmen und schreiben vom vermieter) und am besten heute einen termin bei einem anwalt ausmachen, der auf mietrecht spezialisiert ist. für die erstberatung musst du dann 10 euro bezahlen (die dir der anwalt auch erlassen kann).

    2) ICH würde das nicht so locker sehen mit dem: lass doch den vm klagen. warum? selbst wenn du pkh bekommst (und das auch nur, wenn hinreichende erfolgsaussichten deinerseits gegeben sind) - solltest du verlieren, musst du trotz der gewährung der pkh die kosten des gegenerischen anwalts bezahlen (nicht von der pkh umfasst). und da kann dann doch einiges zusammenkommen.

    3) nicht mehr lange fackeln. ich würde sofort alle mieter ansprechen. das hast ja schon gut gemacht, mit der praxis. dann den vm anrufen und versuchen für merlin eine "letzte chance" rauszuholen.

    4) zeitgleich eine andere wohnung suchen. ist der vm mit bereit, merlin noch eine chance zu geben, darum bitten so lange wohnen bleiben zu können, bis du eine neue wohnung hast und einziehen kannst.


    auf die rechtssprechung diverser ag's die im net veröffentlicht sind würde ich mich nicht verlassen. er gibt zwar tendenzen etc., letztendlich entscheidet aber jedes ag den konkreten fall und ist nicht verpflichtet, deinen fall so zu entscheiden, wie der ähnliche fall in "buxtehude". wie die entscheidungspraxis bei dem für dich zuständigen ag aussieht kann dir aber eine anwalt sagen, der in deinem gerichtsbezirk tätig ist. ich würde allerdings versuchen, eine gerichtliche auseinadersetzung zu vermeiden.

  • Zitat

    OHH sorry wie kam ich denn auf Frank? :???:
    tut mir leid Martin.

    Schau mal auf seite 6 oder sieben da hatte ich was zu den Beschwerden geschrieben

    Hallo Jenny!

    Das meinte ich! Hab' ich offengestanden überlesen, diesen wichtigen Beitrag von Dir. :ops:

    Also für mich wirkt das ganze so, als wäre es in erster Linie der Vermieter selbst, der etwas gegen den Hund einzuwenden hat. Wirkt so, als wäre der Rest - wenigstens teilweise - vorgeschoben.

    Da hier aber schon nach 2 Monaten eine schriftliche Beschwerde bei Dir vorlag, steht die Duldung wirklich auf äußerst wackeligen Beinen.

    Der Tipp, den Vermieter im Zweifel klagen lassen und ihn das beweisen zu lassen, ist daher m.E. nicht so gut. Das ist in dem Fall nicht ohne Risiko.

    Daher solltest Du das beherzigen, was steffi72 in dem letzten - sehr guten - Beitrag geschrieben hat.

    Das mit der Prozesskostenhilfe habe ich so, wie von Steffi beschrieben auch in Erinnerung. Das ist keine risikolose Angelegenheit für Dich.

    Daher würde ich das auch eher über den Beratungsschein oder Mieterbund/Mieterhilfe.

    Gruß,
    Martin

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