Ich finde es unverschämt! (Hundezählung)

  • Zitat

    Zu den Rechten des Ordnungsamts empfehle ich jedem, der in NRW wohnt sich mal § 18 des Landeshundegesetzes durch den Kopf gehen zu lassen.

    §18.2. wird aber wohl nicht in Anwendung kommen bei einem Fall von:

    'OA-Büttel maßt sich beim Hundezählen Frechheiten an und macht
    kleine Kinder bange.'

    Sicher nicht.

    Man muss sich mal überlegen, wovon wir hier reden.
    Die Freiheit der Bevölkerung wird mehr und mehr beschnitten.
    Da braucht man nicht auch noch so was.

    uneinsichtige Grüsse ... Patrick :^^:

  • Ich find´s auch ne Sauerei. Wobei ich es recht amüsant finden würde, würde jemand mein Kind dazu erpressen die Türe aufzumachen wenn ich nicht da bin, aber meine Hunde. :D :D
    Recht schnell wäre diese Dame da wahrscheinlich dazu bereit den Rückzug anzutreten wenn sie noch dazu kommt. :lachtot:

    Ich würd´s anzeigen, sofort und kompromisslos. Die interessieren sich doch auch nen Scheißdreck wenn wir als Hundehalter mal was wollen.
    Das Gute im Menschen - haha. Da glaub ich schon lange nicht mehr dran.

    Das mit der GEZ find ich auch nen interessantes Thema da man mittlerweile ja so Schreiben von denen bekommt wo drinne steht, dass wenn man sich nich anmeldet sie mit der Polizei kommen. Was soll denn das dann???? Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun als Schwarzseher und Schwarzhörer zu jagen?

    LG Yvonne und Bande

  • OT:Pebbels, das ist reine Bangemache...
    Sicherlich wird sich die Polizei nicht für so einen Quatsch einspannen lassen.
    Wenn ich daran denke, wie oft ich angemahnt wurde GEZ zu bezahlen, obwohl ich schon seit ewiger Zeit angemeldet bin.... :roll: Eine echte Neverending-Story...
    btw. ich bin auch zig mal telefonisch gemahnt worden, als ich dann mal richtig am Telefon ausgeflippt bin, hat mir die Dame ganz kleinlaut gestanden, dass die GEZ das Call-Center in dem sie arbeitet beauftragt hat, die Telefonbücher durch zu telefonieren... :motz: Mehr Geld- und Zeitverschwendung geht doch echt nicht mehr...

  • ich sag nur ordnungsamt :motz: :motz: :motz:

    dreist, unverschämt und meiner meinung nach rechtswidrig, dieses vorgehen - sich bei kindern einschleichen, unfassbar! :schockiert:

    die sollten sich mal um sinnvolle dinge kümmern... :irre:

  • Zitat

    Zu den Rechten des Ordnungsamts empfehle ich jedem, der in NRW wohnt sich mal § 18 des Landeshundegesetzes durch den Kopf gehen zu lassen.


    Aufregen kann man sich dann immer noch, wenn man will.

    Gruß
    Herbert

    Ich finde das immer amüsant wenn die entsprechenden Paragraphen zitiert werden :)

    Hier achte man bitte auf das Wort "können" im Gesetzestext ;)

    Zum anderen gilt hier weiterhin die Feststellung der Zuständigkeit. Eine einfache Ordnungsbeamtin hat hier so gut wie gar kein Recht. Die Polizei nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten die eine Beschneidung dieser Grundrechte rechtfertigen... also so einfach ist das alles nicht.

    Im vorliegenden Fall gab es keine rechtliche Grundlage den Paragraphen 18 anzuwenden. Sonst hätte die Dame ja die Grundlage dargestellt.

    Sie hat sich einfach mit Zuhilfenahme von "Nötigung" Zutritt zu einer Wohnung verschafft.

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