Ich finde es unverschämt! (Hundezählung)
-
-
Also wirklich unglaublich!! :motz:
Also ich würde wirklich sehr dazu raten, Anzeige zu erstadten.
Sich zutritt zur Wohnung über Minderjährige zu verschaffen ist so weit ich weiß, definitiv ein Straftatbestand!!
Nichteinmal das Jugendamt dürfte ohne Polizei eine Wohnung betreten!Also ich finde, schon zum Schutz des Kindes, darf mit sowas niemand durchkommen!
Liebe Grüße
Anna - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Moin,
also grundsätzlich finde ich so eine Hundezählung und -erfassung völlig in Ordnung.
Denn sonst sind bei der Hundesteuer ja die Ehrlichen die Dummen.
Dabei haben sich die Angestellten des Ordnungsamtes aber natürlich an Recht und Gesetz zu halten. Welche Rechte das sind (ich denke, es wird wahrscheinlich über die Rechte z.B. der GEZ hinaus gehen), müsste man klären. Zum Beispiel in einem Beschwerdeschreiben an die Stadt, wenn einem das Verhalten nicht gefällt.
Aber grundsätzlich begrüße ich dieses Nachprüfen ausdrücklich.
Tschüss
Jörg
-
Ich sehe das eigentlich genauso wie ihr!
Ich persönlich würde auch Anzeige erstatten.
Meine Freundin ist da etwas zurückhaltender und will kein Theater. Wie gesagt, sie hofft auf eine Reaktion des OA und hofft, das diese Dame sich entschuldigt und gegebenenfals auch diesen Job niederlegen muss.
Diese Leute sind, so wie ich das verstanden habe-keine Angestellten der Stadt, sondern "Zivil"-Personen, die speziell für diese Zählung angestellt wurden.
Sie haben ihrere Tochter nun erklärt, das sie niemanden, wirklich niemanden ins Haus lassen muss. Und das sie in zukunft-klipp und klar sagen soll -NEIN-kommen sie wieder wenn meine Eltern da sind.LG Nadine
-
Definitiv würd ich sowas anzeigen.
Nicht beim Ordungsamt, sondern gleich bei der Polizei.Weder Beamte noch Zivilpersonen dürfen dein Haus ohne deine Erlaubnis oder einen Richterlichen Beschluss betreten. Das ist Hausfriedensbruch.
Und dann auch noch die Tochter austricksen. So was ist unverantwortlich.LG Christine
-
Hi,
habs gerade erst gelesen
Ich finde die Sache MUSS sogar angezeigt werden. Notfalls eben von Dir da Du darüber Kenntniss erlangt hast. Und zwar bei der Polizei.
Die Dame begeht mehrfach Hausfriedensbruch und Amtsmissbrauch - und sie wird es ja sicher nicht nur bei Deiner Freundin so handhaben.
Dies sind Straftaten - und es muss zum Schutze der Allgemeinheit verhindert werden das dies so weiter geschieht, deshalb MUSS meiner Meinung nach angezeigt werden.Das Ordnungsamt ist verpflichtet die Mitarbeiter über die entsprechenden Gesetze aufzuklären und auch auf deren Einhaltung zu achten, sonst könnte man auch das OA belangen.
Ein Aufruf in der örtlichen Presse für eine mögliche Sammelklage könnte auch interessant sein.
@ Jörg
Nein - kein Amt hab mehr Rechte als die GEZ. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss man niemanden in Haus oder Wohnung lassen. Einzige Ausnahme - wenn Gefahr in Verzug ist, z.b. wenn die Polizei einen Straftäter verfolgt und er dabei in Deine Wohnung flüchtet.
lg susa
PS: Ob die Erfassung rechtlich so OK ist würde ich auch mal prüfen lassen. Verstößt vielleicht gegen das Datenschutzgesetz.
-
-
Zitat
also grundsätzlich finde ich so eine Hundezählung und -erfassung völlig in Ordnung.
Denn sonst sind bei der Hundesteuer ja die Ehrlichen die Dummen.
Also grundsätzlich finde ich eine Hundezählung und -erfassung in den Wohnungen mal so was von daneben und eigentlich höchstens eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme wert. Denn Hunde kommen und gehen, Hunde sind zu Besuch, das ist gar nicht mein Hauptwohnsizt, achja, eine korrekte Auskunft muss ich ihnen auch nicht geben, ich muss ihnen nicht einmal die Tür aufmachen und was meine Nachbarn über die Anzahl meiner Hunde erzählen kann ja eigentlich nicht zu einer ernsthaften Statistik beitragen.
Bei uns laufen die Leute vom Ordnungsamt im Park usw. umher und kontrollieren die Hunde, was ja dann auch in Ordnung ist.
-
Hab's auch grade erst jetzt gelesen :explodieren: :motz:
Das darf doch wohl einfach nicht wahr sein! Also ich wäre an der Stelle deiner Freundin sowas von ausgerastet , ich hätte denen erstmal die Bude eingerannt und dann mal ein nettes Gespräch mit dieser "Dame" geführt - und dann natürlich Anzeige und das mit dem Leserbrief ist klasse!!Es ist echt unglaublich, ich kann es einfach nicht fassen!! Es geht ja auch nur um einen Hund und nicht um Drogen oder so---- mein Gott.... :irre:
Bitte halte uns auf dem laufendem! Mich interessiert es echt brennend wie diese Geschichte ausgeht!
-
:kopfwand:
Hauptsache Geld kassierenDu brauchst so Jemanden gar nicht reinlassen. Nicht mal die Leute von der Polizei drüfen unangemeldet einfach reinplatzen :motz:
Das wissen leider nicht Alles, dass sie sich so etwas nicht gefallen lassen dürfen. Aber die Leute vom Ordnungsamt
etc, nutzen so etwas auch schamlos aus :kopfwand: -
Guten Morgen,
Wir waren gestern Abend auf einer "Petersilienhochzeit" eingeladen. (wir finden auch immer was zu feiern
)
Meine Freundin war auch da und das Thema kam natürlich zur Sprache. Anwesende, die die Geschichte noch nicht kannten waren ebenfals entsetzt und regten sich maßlos darüber auf.
Der Schwager, einere Frau (kannte ich nicht ) arbeitet beim OA, zwar nicht für diese Hundezählung zuständig, aber sie will ihren Schwager bitten sich dieser Sache anzunehmen. Damit da mal etwas Schwung in die Sache kommt.
Ich denke Mo weiß ich mehr.LG Nadine
-
Zu den Rechten des Ordnungsamts empfehle ich jedem, der in NRW wohnt sich mal § 18 des Landeshundegesetzes durch den Kopf gehen zu lassen.
Zitat§ 18 Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden
1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),
3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).
Aufregen kann man sich dann immer noch, wenn man will.Gruß
Herbert - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!