Vermieter-Zustimmung bzgl. Hundehaltung-Erfahrungsaustausch
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Als wir in unsere Wohnung gezogen sind, hat uns der Hausverwalter, der direkt neben uns wohnt, gesagt wir dürfen auch Hunde halten. Er hat übrigens auch den Mietvertrag i.A. unterschrieben. Jetzt haben wir unsere Wohnung zum Dezember gekündigt. Anfang Oktober haben wir von unserem Vermieter einen Brief bekommen, das der Hund den wir haben sofort wieder abgeschafft wreden muß, er hätte den nie erlaubt. Er hat uns aber schon 3x ausrichten lassen, das der Hund aufhören muß zu bellen, da er sonst weg muß (waren die ersten 4 Wochen) und er hat ihn schon mehrfach auf der terasse gesehen und seine Frau hat Bobby schon mehrfach gestreichelt und sich mit mir über Hunde unterhalten !!!!
Tja, aber da wir eh ausziehen (Gott sei Dank!!!) reagieren wir erst garnicht !!Was ich sagen will: lasst es Euch sofort unterschreiben, sobald er ja sagt !!!
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Hallo,
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Hallo,
ich hab mir auch VORHER die schriftliche Erlaubnis geholt - mündlich hatten wir die schon beim Einzug.
Irgendwo hier im DF hab ich mal gelesen der Vermieter könne es nicht grundsätzlich verbieten wenn es nicht schon so im Mietvertrag steht - außer bei SoKas oder wenn der Hund unverhältnissmäßig viel bellt.
Nun - jetzt habt ihr ja auch schon Fakten geschaffen, da entsteht dann sicher auch so ne Art Gewohnheitsrecht im Laufe der Zeit.
Auf jedenfall herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied - und viel Glück
lg susa
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Hallo!
Wow – mit so vielen Antworten hätte ich gar nicht gerechnet. Danke!
Rechtlich ist es so, dass er verlangen kann, Paula wieder abzuschaffen – notfalls mit einer Unterlassungsklage. Falls er das machen sollte, werden wir uns eine neue Wohnung suchen. Kündigen kann er uns nicht.
Naja, objektiv kann man sein Verhalten so deuten:
1) Er sagt weder ja noch nein – er enthält sich.
2) Nein, er hat die Zustimmung nicht erteilt.Jule+Hektor: Schön, dass ihr einen so netten Vermieter habt.
kekejoey: Bei uns hat die Entscheidung ja auch gedauert. Die Sicherheit, dass ich der Vermieter positiv äußert, hätten wir auch gerne gehabt. Nachdem er sich nicht äußerte, wollten wir vor allem Klarheit: ja oder nein. So schwer kann das doch nicht sein, oder? Als Vermieter hat er alles Recht der Welt, „nein“ zu sagen, was wir auf jeden Fall akzeptiert hätten. Wenn er nachträglich „nein“ sagt, werden wir uns eine neue Wohnungsuchen. Ich hatte halt das Gefühl bei jeder erneuten Nachfrage, ihn zu nerven und ihm zunahe zu treten. Er wusste, dass wir uns einen Hund angesehen haben und der Züchter eine Entscheidung möchte … Aber: er hat sich nicht gerührt.
Im schlimmsten Fall habe ich genug Zeugen, denen ich zeitnah alles erzählt habe, ich habe die 3 Briefe, die wir ihm geschrieben haben.
Mit einem vorgefertigten Schreiben hätte er auf jeden Fall „nein“ gesagt, weil er sich unter Druck gefühlt hätte. Da jetzt aber Paula ja schon da ist, wäre das nachträglich eine Idee.weiße-pfote: Leider habe wir es versäumt, eine Frist zu setzen. Im Nachhinein sind wir da schlauer.
fairophelia: Ich finde nicht, dass wir das Pferd von hinten aufgezäumt haben. Wir haben versucht, mit ihm zu reden. Und da ich mich aktuell selbständig mache und viel Zeit für Paulas erste Wochen habe (was ich super wichtig finde), ist jetzt der perfekte Zeitpunkt gewesen. Naja, warten wir mal ab, ob es ihm weiter schnurz ist. Im Mieterschutzbund sind wir leider keine Mitglieder.
TanjaW: Wir haben uns getraut, weil wir dachten „Was haben wir zu verlieren?“ – als Antwort kam und dann nur „… die Wohnung.“ in den Sinn. Paula werden wir nicht abgeben.
Silberwind: Ich vermute das auch bei unserem Vermieter. Aber dadurch, dass wir ihm mitgeteilt haben, dass Paula nun hier ist, weiß er es ja. D.h. je länger er es duldet, desto schwieriger wird es, wenn er sie dann doch abschaffen wollte.
ulliskaya: In dem Brief an unseren Vermieter haben wir diesem auch nochmal mitgeteilt, dass wir zwar glücklich über den Hund sind, aber auch etwas unglücklich, dass wir das nun ohne ihn entschieden haben. Nun ja – wir wissen, dass es nicht toll für ihn ist, falls er sich wirklich damit beschäftigen sollte. Andererseits – er hätte nur mit uns reden sollen. Mehr haben wir nicht erwartet. Klar haben wir uns ein „ja“ gewünscht, aber in erster Linie hätten wir mit ihm mal reden wollen: über seine Bedenken, Gedanken. Auch hätte er sagen können, dass er nicht so genau weiß, wenn er schon nicht ja oder nein sagt. Naja, jetzt haben wir entschieden … Das mit der schriftlichen Erlaubnis werden wir machen, wenn Paula eine Weile hier ist. Dann hat er sie ja eh schon eine Weile geduldet – informiert ist er ja. Wenn er dann nein sagt, werden wir ausziehen. Paula könnte zum Züchter zurück, aber das wollen wir nicht.
Andrea HB: Das ist ja krass. Wirklich gut, dass ihr auszieht. Ja, sobald unser Vermieter ja sagt, werden wir es unterschreiben lassen.
susami: Das, was du gelesen hast, habe ich auch mehrfach gelesen. Abschaffung nur sofort, wenn der Hundi zu viel bellt. Paula hat in den 5 Tagen bei uns ca. insgesamt 10x gebellt. Das ist ok, denke ich, oder?
Grüße von
Katja -
Zitat
Mit einem vorgefertigten Schreiben hätte er auf jeden Fall „nein“ gesagt, weil er sich unter Druck gefühlt hätte. Da jetzt aber Paula ja schon da ist, wäre das nachträglich eine Idee.Du kannst das ja auch auf die nette, verständnisvolle Art und Weise rüberbringen, ein bisschen schleimen hat noch niemandem geschadet.
So nach dem Motto:"Wir wissen ja, dass sie unglaublich viel um die Ohren haben und wenig Zeit für solche Kleinigkeiten, deswegen dachten wir, wir erleichtern Ihnen ein wenig die Arbeit und haben schon mal ein Schreiben aufgesetzt, so dass Sie nur noch unterschreiben müssen..."
Oder so ähnlich....
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Hallo Katja!
Also das Schweigen in der Art als Duldung zu interpretieren ist schon sehr zweifelhaft. Wenn ich das richtig verstanden habe sind da 4 Wochen vergangen?! Und letztlich ausschlaggebend ist im Zweifel nur die schriftliche Anfrage. Ich finde das Verhalten zwar unhöflich, aber 4 Wochen finde ich jetzt auch noch nicht so lange.
Es gibt zwar grundsätzlich Schweigen als Duldung, aber in diesem Fall würde ich das eher verneinen - bin aber kein Jurist.
Da jetzt aber schon mal das Kind in den Brunnen gefallen ist, würde ich jetzt wieder das persönliche Gespräch suchen und vorfühlen, wie er nun letztlich zu der jetzigen Situation steht. Wenn er es letztlich erlaubt, dann würde ich ihn auch noch um eine schriftliche Bestätigung bitten, aber behutsam.
Auf jeden Fall war Dein Verhalten auch nicht so ganz 100% in Ordnung, da ein Vermieter der Hundehaltung ausdrücklich zustimmen muß, wenn nicht anderes im Vertrag steht.
Gruß,
Martin -
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Hallo Finnchen,
nun ja - wir haben x Leute gefragt, sozusagen eine Umfrage gestartet "Wie interpretiert ihr das Verhalten des Vermieters?" Viele sagten, es sei ein eindeutiges Nein, viele sagtem ihm sei es wohl egal, viele meinten auch, dass es eindeutig Ja bedeutet.
Mmmh ... jeder macht sich so seine eigenen Gedanken. Wir haben uns eben dass für diese Alternative der Duldung entschieden.Die erste mündlich Anfrage hatten wir am 10.9., also vor 1,5 Monaten. Hier erklärten wir meine berufliche Situation und auch die geplante Therapiehundeausbildung für einen zukünftigen Hund. Wir boten auch mehr Mietkaution an (für den Fall, dass er Angst hat, dass der Hund was zerstört), sagten ihm sogar, wir könnten einen Hund haben, erklärten ihm die Rasse.
Da ich ab November erstmal ohne Job bin und so eine sehr gute Bindung zu Paula herstellen kann, ist der Zeitpunkt für uns aktuell einfach perfekt.
Das nein hätten wir zu jeder Zei akzeptiert ... (wir hätten uns dann eine neue Whg gesucht), sagten ihm nach ca. 4 Wochen auch, dass der Züchter unsere Entscheidung möchte.
Ist es da zuviel verlangt, dass er sich äußert? Er hätte sich zumindest weitere Bedenkzeit erbeten können. Oder sagen, dass er das aktuell nicht entscheiden kann ... Aber so gar nichts zu sagen ...
Wir sind uns auch bewusst, dass es für uns eine andere Priorität hatte als für ihn. Aber ich finde, wir sind in einem gleichberechtigten Verhältnis - wir möchten eine Whg und er gute Mieter.
Glücklich sind wir so auch nicht besonders, aber Paula war uns nun einfach wichtiger. Und dass wir das über seinen Kopf hinweg entschieden haben, ist uns auch bewusst.
Gruß,
Katja -
Hallo Katja!
Wie war denn Euer letzter Brief formuliert? In Form eines Ultimatums, also etwa so:
"Wenn Sie sich bis x nicht gemeldet haben, deuten wir das als Zustimmung!"
Oder habt Ihr nur nach seiner Meinung gefragt:
"Dürfen wir, oder dürfen wir nicht?"
Bei ersterem kann man von einer Erlaubnis ausgehen, bei letzterem aber nicht (zwangsläufig) - da er ja auch immer wieder Bedenkzeit wollte. Und wie gesagt das Halten von Hunden in einer Mietswohnung ist, wenn nicht anders geregelt ausdrücklich zustimmungspflichtig.
Dulden bedeutet darüberhinaus, dass er etwas hinnimmt, was schon besteht. D.h. wenn er mit dem Wissen, dass Ihr Paula nun bei Euch habt, das über zwei Jahre hinnimmt und dann verlangt er, Ihr sollt sie zurückgeben, dann hat er zuvor geduldet und ist nicht schutzwürdig.
Duldung hat aber auch immer was mit nicht unerheblichen Zeiträumen zu tun.
Versteh mich nicht falsch, ich will nicht auf Dir rumhacken, aber Du hattest nach einer Einschätzung gefragt und ich gebe nur meine Sicht der Dinge wieder, die auch auf ein paar Semestern Jura-Studium beruht.
Deshalb kann ich Dir keine eindeutige Auskunft geben. Aber ein gewisses Gefühl für die Einschätzung der Sache habe ich schon.
Wenn Du Dir nicht sicher bist dann geh' zum Mieterschutz und lass' Dich dort für das weitere Vorgehen beraten.
Die richtige Taktik kann hier viel bewirken. Meine generelle Erfahrung ist, das bei Vermietern vieles möglich ist, wenn sie
a) wissen, dass Du Deine Mieter zuverlässig zahlst,
b) von Dir den Eindruck - aufgrund des bisherigen Mietverhältnisses haben - dass Du verantwortungsbewußt bist,und wenn Du
c) den für Deinen Vermieter richtigen Ton anschlägst.
Für c) ist ein persönliches Gespräch grundsätzlich besser, als Briefwechsel.
Das Vermieter zögerlich reagieren ist mir auch wohlbekannte Praxis, der man im Extremfall immer durch Firstsetzung und Alternativ-Androhung beikommt, was allerdings in Deinem speziellen Fall auch nicht von vorneherein förderlich gewesen wäre. Das gilt mehr für den ganzen Schadensbereich.
Ich drück Euch die Daumen!
Gruß,
Martin -
Als wir unsere Wohnung besichtigt hatten und nach dr Tierhaltung fragten bekamen wir als Antwort "keine Kampfhunde, alles andere ist kein Problem" Als wir uns dann den Hund holten, haben wir dem Verwalter - der macht alles für de Vermieter - geschrieben und mitgeteilt, das wir uns gern einen Hund holen wollten. Da kam erst einmal auch nichts und wir haben das dann auch nicht weiter beachtet - hatten ja schon eine mündliche Zusage von der Besichtigung. Der Hund war dann 3 Wochen da, dann bekamen wir doch noch eine schriftliche Erlaubnis mit entsprechenden Auflagen (eben kein SoKa, im Haus und auf dem Hof an der Leine und halt das er nicht in Haus und Hof sein Geschäft verrichten darf).
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Tja ...
unser schlechtes Gewissen plagt uns ja auch.
Was sollen wir tun? Zum Gespräch ist er scheinbar nicht bereit, im Geschäft ist immer viel zu tun, sodass es da auch ungünstig ist. Daher auch die Briefe u.a. mit Bitte um Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch, was wir definitiv lieber gehabt hätten.
Und nu? Nochmal einen Brief mit der Einverständniserklärung? Mit der erneuten Bitte um ein Gespräch?
Der letzte beinhaltete kein Ultimatum, nur die Info, dass der Züchter unsere Entscheidung erwartet und wir uns deswegen mit ihm unterhalten wollen.
Bisher waren wir gute Mieter, wohnen aber auch erst seit 2 Jahren hier. Oh Mann, ... *seufz*
Was für eine Frist können wir ihm denn setzen, um zu sagen, ob er zustimmt oder nicht? Würde gerne schreiben, dass wir hier gerne wohnen bleiben möchten und daher wissen müssen, ob er dem Hund zustimmt, oder nicht.
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Hallo Katja!
Das ist jetzt schwer aus der Entfernung zu beurteilen. Ich wollte jetzt auch keine Panik verbreiten, kann ja auch durchaus sein, dass er gar nichts dagegen hat.
Hast Du denn das Gefühl, dass er Dir ausweicht, wenn Du ihn ansprechen willst? Er muß doch irgend eine Reaktion zeigen. Hat er Dich schon mal mit dem Hund gesehen oder vermeidest Du das?
Und wenn Du wirklich schriftlich eine Frist setzen willst, dann lass Dich bitte von der Mieterhilfe beraten, das kostet nicht viel und dann kommt auch was bei raus, dass sich juristisch verwerten läßt.
Such das Gespräch mit Deinem Vermieter oder lass Dich von einem Juristen (Mieterhilfe) beraten. Wenn Du hier weiter mit lauter Nicht-Juristen spekullierst, wird Deine Sicherheit in der Situation nicht größer werden.
Hier kann nur Dein Vermieter oder ein Juris Klarheit schaffen.
Gruß,
Martin - Vor einem Moment
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