Vermieter-Zustimmung bzgl. Hundehaltung-Erfahrungsaustausch
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Also wenn Euer Vermieter auf mehrere Anfragen nicht reagiert hat, würde ich es auch als Zustimmung auslegen. Ist nur meine persönliche Meinung, ob es richtig ist, weiss ich nicht.
Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr noch eine (am besten schriftliche) Antwort bekommt.
LG Noora - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Ich bin zwar noch ein Jungspund hier im Forum, aber melde mich trotzdem zu Wort
Ich finde es sehr mutig von euch, dass ihr den Hund aufgenommen habt, ohne dass der Vermieter seine endgültige Zustimmung gegeben hat. Allerdings ist es euch sehr hoch anzurechnen, dass ihr euch im Falle des Falles das der Vermieter nicht einwilligt, euch eine neue Bleibe suchen werdet.
Ich würde jetzt an eurer Stelle erstmal nichts mehr machen, ihr habt so oft um Stellungnahme gebeten und habt euren Vermieter auch von der Anschaffung in Kenntnis gesetzt. Ich würde einfach abwarten was die Zeit mit sich bringt und schauen ob er sich doch mal irgendwann zu Wort meldet. Vielleicht kann man ja auch ein paar Unterschriften von den Nachbarn einholen, dass der Hund fürs Zusammenwohnen im Haus nicht störend ist, sowas zieht meistens auch ganz gut ... Ausserdem weiß ich aus eigener Erfahrung dass die Einschaltung des Mieterbundes meistens böses Blut mit sich bringt und man will ja alles andere als Krach und Krieg mit dem Vermieter ...
Ich drück euch auf jeden Fall die Daumen *drüüück*
Wir sind Anfang 2006 umgezogen und kurz darauf später haben wir uns nach langer Überlegung für einen Hund entschieden. Auch wir mussten unsere Vermieterin fragen (welche selber einen Hund hat) und nach langem Hin und Her hat sie eingewilligt und wir haben die Genehmigung schriftlich bekommen. Und nun ist Balou der Hausliebling *grins*
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Zitat
... Ausserdem weiß ich aus eigener Erfahrung dass die Einschaltung des Mieterbundes meistens böses Blut mit sich bringt und man will ja alles andere als Krach und Krieg mit dem Vermieter ...
Ich meinte aber auch nicht, dass man den Mieterbund für sich handeln läßt, sondern dort einen Juristen nach einer rechtlichen Einschätzung fragt, um dann die richtigen Maßnahmen treffen zu können.
Es hilft nichts, wenn hier lauter Nicht-Juristen Ihre Meinung abgeben, wenn Katja Klarheit haben will. Wenn der Vermieter juristisch im Recht wäre, nützt es im Ernstfall nichts, wenn hier 100.000 mal geschrieben wurde "ich werte das als Zustimmung".
Man kann die ganze Sache natürlich auch aussitzen und gar nichts unternehmen, dann muß man halt mit der Ungewissheit leben. Das ist auch eine Möglichkeit. Da gebe ich Dir Recht sysfairy!
Gruß,
Martin -
nun, ich sehe es auch nicht als zustimmung. Mein vermieter z.B. braucht auch ewig lange. wenn man ihn um ein gespräch bittet oder ein sonstiges anliegen hat, muß man sich wirklich in geduld üben. Nicht weil er so faul iss oder unhöflich, sondern weil ihm einfach die zeit fehlt. Selbst wenn er sagt, er käme am donnerstag dann vorbei, muß man davon ausgehen das er nicht kommt. Er hat 3 weitere Häuser, einen mega stressigen Job und iss kaum zuhause. Allerdings, wenn er sagt, es iss ok, iss es auch wirklich ok und man bekommt es auch noch nachträglich schriftlich. Das iss bei ihm also kein problem. Als ich hier einzog, sagte er, am telefon, das mein hund ok sei.....und wir den mietvertrag später machen würden, weil er nicht da sei.... ich bat ihn, die hundehaltung auch schriftlich festzuhalten..... gesagt getan. Ich hatte es dann auch tatsächlich im mietvertrag als zusatz stehen.
Keine äußerung als duldung anzusehen, find ich nicht in ordnung, weil man nie weiß, warum keine reaktion kommt.
zur eigenen Sicherheit würde ich wirklich "betteln" um irgendetwas schriftliches in der hand zu haben. Schmier ihm dafür ruhig honig um den Bart, denn du mußt ja nun zusehen, das du den Hund wirklich behalten kannst. erwähne ruhig, wie gern du dort wohnst, das er ein guter vermieter iss und was weiß ich nicht noch alles. Du mußt ihn ja nun irgendwie auf deine seite ziehen.
ich wünsche dir wirklich viel glück.
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Zitat
Ich meinte aber auch nicht, dass man den Mieterbund für sich handeln läßt, sondern dort einen Juristen nach einer rechtlichen Einschätzung fragt, um dann die richtigen Maßnahmen treffen zu können.
Es hilft nichts, wenn hier lauter Nicht-Juristen Ihre Meinung abgeben, wenn Katja Klarheit haben will. Wenn der Vermieter juristisch im Recht wäre, nützt es im Ernstfall nichts, wenn hier 100.000 mal geschrieben wurde "ich werte das als Zustimmung".
Man kann die ganze Sache natürlich auch aussitzen und gar nichts unternehmen, dann muß man halt mit der Ungewissheit leben. Das ist auch eine Möglichkeit. Da gebe ich Dir Recht sysfairy!
Gruß,
MartinIch hatte es so verstanden, dass man den Mieterbund beauftragen soll. Zum Rat einholen ist es selbstverständlich eine Möglichkeit, ich würde nur vorerst davon absehen, dass der Mieterbund gleich ein Schreiben im Auftrag verfasst.
Auch muss ich sagen, dass ich die "Enthaltung" nicht als Duldung oder stillschweigende Zustimmung ansehen würde, keinesfalls!!!
Aber ich würde es wie gesagt so handhaben und der Dinge harren die da noch kommen. Und das ist nur aus meiner Sicht gesprochen und auch keine Empfehlung ...
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Zitat
Rechtlich ist es so, dass er verlangen kann, Paula wieder abzuschaffen – notfalls mit einer Unterlassungsklage. Falls er das machen sollte, werden wir uns eine neue Wohnung suchen. Kündigen kann er uns nicht.
Hallo Katja,
ersten habt Ihr recht, zweitens ist sehr löblich, aber kündingen kann er Euch natürlich, da Ihr keine Einverständniserklärung von ihm habt.
Wenn man irgendwo einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man auch darauf achten, was man unterschreibt, so dass alles sehr genau geregelt ist auch für die unvorhergesehenen Fälle wie Hundehaltung und so (werdet Ihr mit Sicherheit in Zukunft genauer drauf achten).
Einen Hund anzuschaffen ohne Einverständiserklärung des Vermieters ist gewagt, aber Ihr habt ja 'zig Versuche unternommen, diese zu bekommen, und schon den Worst Case durchgespielt, so dass Ihr lieber umsziehen würdet, als Euren Wauzie wieder wegzugeben.
Von daher würde ich an Eurer Stelle (mit dem Umzug im Hinterkopf) jetzt auch Stillschweigen bewahren und darauf bauen, dass Euer Vermieter so einer ist, der lieber gar nichts dazu sagt, als sich in die Nesseln zu setzen, sein Verhalten damit zur Kenntnis zu nehmen und ihn nicht weiter zwingen, sich zu äußern.
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Guten Morgen,
er kann uns zunächst nicht kündigen. Soweit bin ich rechtlich informiert. Erst muss er verlangen, dass der Hund weg muss. Das in einer gewissen Frist bzw. mit Klage. Erst wenn wir den Hund dann nicht abschaffen, kann er kündigen.
Viele Grüße
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Zitat
er kann uns zunächst nicht kündigen. Soweit bin ich rechtlich informiert. Erst muss er verlangen, dass der Hund weg muss. Das in einer gewissen Frist bzw. mit Klage. Erst wenn wir den Hund dann nicht abschaffen, kann er kündigen.
Guten Morgen,
na klar, recht hast Du! Aber da Ihr Euren Wauzie ja nun definitiv nie wieder her geben werdet, ....
... würde ich nun an Eurer Stelle auf Zeit und Stillscheigen spielen, da er dieses Zeitfaktor und das Stillschweigen schon vorgelegt hat. Soweit seine Aussage, die eher menschlich als rechtens klar wahrzunehmen ist und wenn Ihr Glück habt, meinte er zumindest diese richtig ernst.
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Ich danke euch allen - mit soviel gedrückten Daumen und vielleicht auch Pfoten
wird´s schon gut gehen!
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Ich würde mir an Eurer Stelle mal noch für den Fall der Fälle einen Überblick über den Wohnungsmarkt verschaffen, damit Ihr abschätzen könnt, ob Ihr innerhalb einer im Ernstfall gesetzten Frist seitens Eures Vermieters auch eine neue hundefreundliche Bleibe bekommt.
Gruß und weiter die Daumen drückend,
Martin - Vor einem Moment
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