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Ich würde Fokko nie die Überhand lassen , sondern immer dafür sorgen die Situation mit Fokko in den Griff zu bekommen .
Bin ja auch gleich abgedreht mit ihm , dann war die Sache für Fokko eh gegessen .
War ja auch gut so .So wie Fokko geguckt hat , war das Knurren vollkommen ausreichen . denn ich habe ihn noch nie so fies gucken sehen .
Er schaute dann mich an , und als ich den Kopf bewegt habe , wie " komm ist gut jetzt , lass uns gehen " , war die Sache für ihn erledigt . -
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Nur mal so nebenbei:
Zivilrechtlich haftet man nach § 833 BGB immer für Schäden, die der Hund verursacht hat, unabhängig vom Verschulden, unabhängig von irgendeiner Vortat eines Angreifers, und unabhängig von der Widerrrechtlichkeit der Schädigungshandlung.
Strafrechtlich kommt dann höchstens eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht, und hier wäre eine Rechtfertigung schwerlich anzunehmen, gerade weil sie den Hund nicht auf den Angreifer gehetzt hat, sondern dieser "eigenständig" gehandelt hat.
Notwehr bzw -hilfe kann nur von Menschen begangen werden, es ist immer eine menschlich zurechenbare Handlung und ein Verteidigungswille erforderlich.Dann ist ja gut, Claudia. Knuddel den Dicken mal von mir. Ich finde das echt toll, wie der sich entwickelt hat. :^^:
LG, Caro
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Zitat
Das kommt ganz einfach aus seiner Eigenschaft als Hund. So verhält sich jeder Hund wenn ein Rudelmitglied in "Gefahr" ist. Wenn nicht, ist in der Beziehung einiges daneben.
Au Backe und ich dachte, die Beziehung zu meinem Retriever wär super!
Aber wenn du das sagst, wirds wohl stimmen!
Tja und meiner Freundin muss ich dann wohl auch mal erklären, was doch alles nicht stimmt in der Beziehung, zwischen ihr und ihren Hunden.
Denn die wurde auch mal sehr heftig attakiert und ihre bescheuerten Hunde, haben noch nicht mal geknurrt. Furchtbar, was da vermutlich alles in der Erziehung falsch gemacht wurde.LG Conny
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Hallo Hund,
Zitat
Allerdings, darfst DU nicht den Hund auf einen Angreifer hetzen, es sei den es wird ein Fremder angegriffen. Auch hier darf der Hund im Rahmen DEINER Nothilfe den Angreifer abwehren.Aber Typisch:
mal kurz was davon gehört, und schon weißt du Bescheid. :kopfwand:Was Du schreibst ist ebenfalls falsch. Ein Tier im Sinne des Gesetzes ist genauso eine Sache wie beispielsweise ein Hammer. Wenn ich meinen Hund auf jemanden hetze, der mich angreift, setze ich das Tier "als Waffe" ein. Die Frage, die sich dann stellt ist genau wie bei jeder anderen Notwehrsituationen, ob
a) ein rechtswidriger gegenwärtiger Angriff vorlag
und
b) das Mittel zur Abwehr erforderlich war
So macht man sich beispielsweise strafbar, wenn man seinen Hund auf jemanden hetzt, der einen am Vortag verprügelt hat, denn der Angriff ist nicht mehr gegenwärtig.
Zur Feststellung, welche Abwehr als "erforderlich" im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, ist folgendes zu berücksichtigen:
die Abwehrhandlung muss geeignet sein, den Angriff sicher und endgültig zu beenden und derjeniger der sich verteidigt muss bei mehreren zur Verfügung stehenden Abwehrmaßnahmen das relativ mildeste Mittel wählen, muss aber dabei nicht auf eines zurückgreifen, das für ihn risikoreich ist.Beispiel: Ein erfahrener Schütze kommt gerade vom Schießplatz und erwischt einen Einbrecher, der sich zu ihm wendet und ein Messer zieht. Wenn die Entfernung groß genug ist und der Hausherr an seine Waffe kommt, ist es nicht das mildeste Mittel, den Einbrecher in den Kopf zu schießen. Ein Schuss ins Bein oder den Arm der das Messer hält ist ebegnso geeignet die Angriffshandlung zu beenden und stellt vermutlich in dieser Situation das mildeste Mittel dar. Es ist dem Hausherrn übrigens auch nicht zuzumuten zu flüchten, selbst wenn er das könnte, denn: In unserer Rechtsordnung muss das Recht dem Unrecht nicht weichen.
Darüber hinaus muss bei Notwehrhandlungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben: Wenn jemand Dir die Geldbörse klaut, ist es nicht verhältnismässig, ihm mit einem Hammer den Schädel einzuschlagen.
Seinen Hund auf pöbelnde Jugendlich zu hetzen wäre ebenfalls nicht verhältnismäßig, wenn diese aber gerade dabei sind, Dich zusammenzuschlagen/vergewaltigen usw. handelst Du aus Notwehr, wenn Du Deinen Hund auf sie hetzt.
Lag erwiesenermassen eine Notwehrsituation vor, hat der Angegriffene auch keinerlei zivilrechtliche Ansprüche. Das BGB klassifieziert aus Notwehr gebotene Handlungen als nicht widerrechtlich (§227).
Mit der zivilrechtlichen Haftung sieht es dann wieder anders aus, wenn ein Fall der Notwehrüberschreitung nach §33 StGB vorliegt. In dem Fall wird man zwar nicht bestraft, die Abwehrhandlung war jedoch nicht gerechtfertigt.
Viele Grüße
Andrea -
Zitat
Au Backe und ich dachte, die Beziehung zu meinem Retriever wär super!
Aber wenn du das sagst, wirds wohl stimmen!Habe ich jemals was anderes behauptet?
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könnte mich über Eure Diskusion schon wieder totlachen
Ich denke jeder von Euch hat eine super Beziehung zu seinem Hundi , und jedes Hundi eine tolle beziehung zu Euch . Die meisten von Euch haben sicher schon länger einen Hund , wir sind Erstbesitzer und freuen uns über jedes Häufi was er macht .
Lasst das doch bitte einfach so im Raum stehen
Ich habe mich doch nur über meinen Fokko gefreut und wollte Euch das gerne mitteilen :^^:
Weil das eine etwas brenzlige Situation war , und ich hoffe , das ich nie wieder in so eine kommen werde :/ -
Zitat
Weil das eine etwas brenzlige Situation war , und ich hoffe , das ich nie wieder in so eine kommen werde :/
Jedenfalls weißt du, daß du dich - zumindest in dieser Situation - auf deinen Hund verlassen kannst.
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Hey Claudia!
Mach dir keine Sorgen, "Der oder die tut nix!"Jep, du kannst dich echt über deinen Fokko freuen! :2thumbs:
Hoffe auch für euch, das ihr nie wieder in so eine blöde Situation kommt!LG Conny
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Zitat
Mach dir keine Sorgen, "Der oder die tut nix!"
ach ich habe keine Angst
, habe doch Fokko :ironie:
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