Hund hat gebissen und war nicht geimpft
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Sorry, aber ihr müsst jetzt mal dafür herhalten, dass ich mich abreagieren kann.
Jossi und ich wurden 2003 von einem Hund angefallen und beide gebissen. Ich musste von einem Arzt behandelt werden und Jossi auch.
Weil der Hund einen Menschen gebissen hat, kam dann auch der Amtstierarzt und hat den Hund untersucht usw. Es war wohl angeblich alles in Ordnung. Gestern bin ich mit der Person, die diesen Hund damals führte, spazieren gegangen und sie verplapperte sich. Der Hund war damals garnicht gegen Tollwut und sowas geimpft! :motz:
Das hat man uns verschwiegen und gesagt er wäre geimpft. Was da hätte alles passieren können... Da frag ich mich, wozu der AmtsTA überhaupt da war. :irre: - Vor einem Moment
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Hi,
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Ich verstehe Deinen Ärger - aber die Äusserung mit dem Scheinchen hätte ich mir verkniffen, sowas kann übel aufstoßen.
Liebe Grüße
hamster -
Beate bitte ja
Und danke dass du mich drauf hingewiesen hast. war grad so sauer, aber du hast recht.
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...besteht denn überhaupt die Impfpflicht???
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Zitat
...besteht denn überhaupt die Impfpflicht???
Selbstverständlich müssen Hunde gegen Tollwut geimpft werden.
Werden sie es nicht, kann es auch für die Hunde schlimm ausgehen.(Quarantäne, Tötung)Gruß, Friederike
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Es besteht aber KEINE Pflicht.
Pflicht wäre es nur gewesen, den Gebissen drauf hinzuweisen, finde ich.
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naja, ich habe jedoch noch einen beitrag in erinnerung bei dreihundenacht.de da geht es um das thema impfen und die züchterin selbst macht wohl nur noch die grundimunisierung, danach wird nicht mehr geimpft.....
sorry, wenn ich da so doof frage, billy ist geimpft (gegen tollwut)
jedoch unseren alten hund haben wir ab seinem 8/9. lebensjahr gegen nichts mehr impfen lassen...
EDIT: Danke Silvia, jetzt weiß ich bescheid - unsere Beiträge haben sich überschnitten
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Wie gesagt, die Tollwut mußt du haben, wenn du z.B. auf öffentliche Veranstaltungen (Turniere, Tag der offenen Tür im TH usw.) gehst. ODER aber Probleme können kommen, wenn bei euch in der Gegend Tollwut ausbricht. Aber über die 3jährige Impfzeit ist die Impfung ja jetzt sehr entschärft und ich denke, alle 3 Jahre wird der Hund das sicher gut überstehen können. Von daher würde ich persönlchi TW immer rechtzeitig impfen lassen.
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ja für turniere, prüfunge, auslandsaufenthalte etc - das wusste ich noch.
aber ob es eine generelle pflicht gibt - da war ich mir nicht sicher...klar, die tollwut lasse ich auch bei billy impfen!
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Ich würde meinen Hund niemals ohne gültige Tollwutimpfung lassen. Selbst wenn der Schutz besteht, gegen Bürokratie hilft er nicht.
§7 Tötung und unschädliche Beseitigung
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
1.einen Menschen gebissen haben oder
2.nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen§9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) 1Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. 2Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) 1Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. 2Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. 3Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
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