Mit Schleppleine angeleint ?
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Hallo Foris,
wir üben momentan mit unserem 5 Monate alten Barny das Laufen an der Schleppleine.
Nun stellen wir uns die Frage, ob der Hund an der Schleppe als angeleint oder frei laufend gilt?
Liebe Grüße von den No-Hu's
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Hallo,
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Laut meiner Information als Angeleint -
wichtig ist jedoch, dass die Leine von Dir festgehalten wird.Ich habe noch in keinem Gesetz gelesen, dass da eine Länge der Leine vorgegeben ist.
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Ich würde auch sagen,leine ist leine,versteh allerdings nciht ganz den sinn dieser frage?musst halt aufpassen dass die leine niemanden behidnert.
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Bei uns als freilaufend - egal ob festgehalten oder schleppend.
Wenn Anleinzwang herrscht ist der Hund an einer maximal 2 m. langen Leine welche nicht flexibel sein darf, zu führen.Kann allerdings überall anders sein.
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Bei uns ist wohl (laut dem Typ vom OA) eine max. 2 Meter lange Leine gemeint wenn Leinenzwang herrscht.
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Zitat
Bei uns als freilaufend - egal ob festgehalten oder schleppend.
Wenn Anleinzwang herrscht ist der Hund an einer maximal 2 m. langen Leine welche nicht flexibel sein darf, zu führen.
In Fulda dito
Kommunale Satzung -
Es heißt dann für uns wohl, daß wir uns erkundigen müssen, wie die gesetzliche Regelung im Saarland bzw. Saar-Pfalz-Kreis ist. Oder weiß das sogar jemand von Euch genauer?
@ Stadionkatze: Im manchen Situationen macht es schon Sinn zu wissen, wie die gesetzliche Regelung ist.
Schöne Grüße von den No-Hu's
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Zitat
Es heißt dann für uns wohl, daß wir uns erkundigen müssen, wie die gesetzliche Regelung im Saarland bzw. Saar-Pfalz-Kreis ist. Oder weiß das sogar jemand von Euch genauer?
@ Stadionkatze: Im manchen Situationen macht es schon Sinn zu wissen, wie die gesetzliche Regelung ist.
Schöne Grüße von den No-Hu's
ich frage,weil man mit ner schleppe im allgemeinen ja auf nem feld oder ner wiese übt und da herrscht ja meistens kein leinenzwang.und da wo leinenzwang ist ist auch meist so viel betrieb dass es gar nicht möglich ist den hund an ner schleppe zu halten ohne dadurch jemanden zu behindern.
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Zitat
Im manchen Situationen macht es schon Sinn zu wissen, wie die gesetzliche Regelung ist.
beispielsweise, wenn fast im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang herrscht oder in Vogelschutzgebieten -
Zitat
beispielsweise, wenn fast im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang herrscht oder in VogelschutzgebietenDas ist z.B. bei uns die Begründung dafür daß es keine Flexleine sein darf und die Länge auf max. 200 cm berenzt ist.
- Vor einem Moment
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