Mit Schleppleine angeleint ?

  • Hallo,
    ja, wenn ich mal nen schönen Link finden könnte. :???:
    Also im BWaldG unter §17 steht das Betreten des Waldes. Im LWaldG des Saarlandes gibt es auch die Regelung zum Betreten des Waldes, aber nicht mit Hunden. Is wohl nicht vorgesehen. :???: Gibt wohl nicht sooo viele Hunde im Saarland.
    Na ja. Im SJG also dem Jagdgesetz fürs Saarland steht "Einwirkungsbereich" (§20, $40 SJG). Da steht kein Leinenzwang. Es sei denn,man hat nen ausgebildetet Jagdhund. Der is wohl im Saarland ähnlich einzuordnen wie ne Handfeuerwaffe.

    Kennt noch jemand andere Rechtsgrundlagen?

    Ansonsten würde ich mal ganz tapfer behaupten, im Saarland gibt es, anders als z.B. in den norddeutschen Ländern keine Regelnung zur Leine. Sondern eben den "Einwirkungsbereich". Das würde aber auch bedeuten, dass, außerhalb geschlossener Ortschaften, nur in Schutzgebieten ein wirklicher Leinenzwang bestehen kann, bzw. dies durch einzele Verordnungen geregelt ist.
    Also ich finde, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen weiß man wenigsten wo man dran ist. Die Regeln im Saarland sind wohl mehr was für....., eben Saarländer. :???:

    Viele Grüße

  • Zitat

    Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Ländergesetze


    Wo steht der Paragraph über Leinenpflicht in Natur- und Landschaft? Wußte gar nicht, dass dort etwas über Hunde geregelt ist. Also beim Bundesgesetz jedenfalls nicht. :???:
    Zeig mal bitte wo :???:

  • In Berlin gilt folgendes:

    § 3 HundeG: Leinenpflicht

    (1) Hunde sind
    1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
    2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
    3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
    an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.

    (2) Hunde sind
    1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
    2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
    3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
    5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen
    an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen.

  • Hallo Leute,

    da hagelt es ja nun Informationen - suuuper.
    Jetzt haben wir wohl Beschäftigung für die nächsten Tage - werden uns mal durch die genannten Gesetze g**gln.

    @ Beaglefreund: Selten so über ein solch trockenes Thema gelacht. :lachtot:

    Ganz ehrlich: Es gibt im Saarland schon einige Hunde und die werden tatsächlich auch im Wald ausgeführt. Ob der Gesetzgeber damit gerechnet hat oder nicht? - keine Ahnung. Und glaub uns - auch als ECHTE Saarländer verstehen wir nicht alle Regeln hier. :???:

    Hund und Souma: Müssen wir jetzt echt nach Bayern oder Berlin umziehen, damit wir Klarheit haben? ;)

    Aber wir bleiben dran - muß doch auch bei uns hier geregelt sein.

    LG von den No-Hu's

  • Zitat

    Aber wir bleiben dran - muß doch auch bei uns hier geregelt sein.

    Also nach einer zugegebener Maßen nur kurzen Suche scheint im Saarland irgendwie wohl nur das ganze bzgl. SoKas geregelt zu sein. Ansonsten einfach mal beim Ordnungsamt (oder wer auch immer dafür zuständig ist) anrufen.

  • Zitat

    Hier für Bayern. Für dein Land bitte selber suchen, die Infos wo hast du ja.


    Nee, war ein Mißverständnis. Ich dachte es geht speziell um Hunde. Also im BayNatschG steht auch nichts speziell über Hunde und wann die eine Leine benötigen. Das sind generelle Betretungsrechte geregelt. Angeleint oder nicht, steht da nicht drin. Einfache Betretungsrechte bringen aber hier im Tread wenig, oder?

    Es ging hier doch darum, ob ein Hund mit Schleppleine im Saarland angeleint ist. Also meiner Einschätzung nach ja, da es im Saarland scheinbar keine geregelte Leinenpflicht in Natur- und Landschaft gibt.
    Das gilt, solange es kein Schutzgebiet ist, dann gilt die Schutzgebietsverordnung. Da kann man alles reinschreiben, was dem Schutzzweck dient.

    So und nu is auch gut mit Gesetzestexten raussuchen.

    Die No-Hu's
    Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter. Leider scheint keiner aus dem Saarland dabei zu sein, der die Rechtslage genauer kennt. Auch ein bischen pisacken hat nix geholfen. ;) Ich habe mir das nur so auf die schnelle zusammen gelesen.
    Mach doch ein Experiment:
    Du kannst ja einfach weiter mit der Schleppleine üben, wenn Dich einer anspricht und sagt, das sei verboten fragst Du nach dem Rechtsgrund oder bittest Du einfach um eine Anzeige. In der Anzeige steht dann die Rechtsgrundlage drin. Wenn Du das machst kannst Du ja auch mal hier posten, was die da so reinschreiben.

  • Zitat

    Hund und Souma: Müssen wir jetzt echt nach Bayern oder Berlin umziehen, damit wir Klarheit haben? ;)

    Im 9er-Treffen-Thread könnt ihr euch schon mal ein Bild drüber machen wie es hier bei uns aussieht.
    Ich könnt euch ja das Ganze erst mal bei einem Urlaub anschauen - helf euch gerne weiter. (Unterkunft, Verpflegung, Freilaufflächen, Autowerkstätten usw.)

  • Zitat

    Im 9er-Treffen-Thread könnt ihr euch schon mal ein Bild drüber machen wie es hier bei uns aussieht.
    Ich könnt euch ja das Ganze erst mal bei einem Urlaub anschauen - helf euch gerne weiter. (Unterkunft, Verpflegung, Freilaufflächen, Autowerkstätten usw.)

    Prima Tipp: Haben gerade mal in den 9er Treffen Thread reingeschaut - 48 Seiten. Die ersten Seiten sind wir durch.
    Da geht's ja ganz munter zu. Wohl immer was los bei euch.
    Wünschen euch noch viel Spaß bei euren Treffen.

    Sollten wir in Sachen Urlaub wirklich mal in deine Nähe kommen, melden wir uns vorher bei dir. ;)

    Liebe Grüße von den No-Hu's

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!