Mit Schleppleine angeleint ?

  • Wir nutzen die Schleppleine zur Erziehung / Ausbildung unseres Hundes. Also nicht auf einem freien Feld, sondern auf Wald- und Feldwegen. Und da gibt es eben auch Gebiete, wo Leinenzwang herrscht.

    Unser Ziel ist es, ihn in jeder Situation abrufen zu können - deshalb das Schleppleinentraining.

  • Zitat

    Und da gibt es eben auch Gebiete, wo Leinenzwang herrscht.

    Guck mal in die Gemeindeverordnung. Bei uns steht dabei: "außer bei Ausbildungstätigkeiten".

    Ist zwar für "Gebrauchshunde" gedacht, aber wenn es so da steht :???:

  • Soviel ich weiß, ist in den einzelnen Landesverordnungen, die die sogenannten Kampfhunde betreffen, auch jeweils eine zweimeter Leine vorgeschrieben. Aber vielleicht kennt sich da ja jemand genau aus?

  • Meine Info ist ebenfalls, das eine Leine die max. Länge von 2m nicht überschreiten darf....

    Daher wäre dein Hund freilaufend und nicht angeleint.

  • Bin jetzt mal im Internet auf die Suche gegangen, ob ich etwas über die gesetzliche Regelung hier bei uns herausfinden kann. Leider bisher noch nichts richtiges dazu gefunden. Suche wohl auf den falschen Seiten.
    Habe bisher nur Regelungen gefunden, die die sogen.Kampfhunde betreffen.
    Auf dem Ordnungsamt wollte ich mich auch informieren, aber die Auskünfte, die man da erhält, sind nicht wirklich hilfreich. Eher so allgemein gehalten, daß sie nicht wirklich was aussagen.
    Werde aber mal weiter suchen - irgendwo muß doch was zu finden sein.

    LG von den No-Hu's

  • Bei uns in Darmstadt gibt es eine offizielle Verordnung, die bestimmte Stadtgebiete genau definiert als Leinenpflichtgebiete.

    In diesen Gebieten sind die Hunde immer an einer Leine zu führen, die nicht länger als 2m ist.

    Ich habe dies ganz einfach einmal über die uns allen bekannte Suchmaschine g**** herausbekommen, hier konnte man sogar die Verordnung im Original als PDF Datei runterladen.

    Versuchs doch einfach mal mit dem Suchbegriff "Leinenpflich (und dann Deine Stadt)".

    lg
    Karin

  • Hallo,
    außerhalb geschlossener Ortschaften regelt den Leinenzwang das jeweilige Landesjagdgesetz und das Landeswaldgesetz. Wenn ihr in Schutzgebieten unterwegs seit, wir der Leinenzwang in der jeweiligen Verordnung geregelt.
    Guckst Du da :D

    Edit: In den Gesetzen ist, soweit ich weiß, keine Leinenlänge vorgegeben. Das würde sich dann aus der jeweilige Rechtsprechung bzw. Auffassung oder Ergänzungstexten erklären. :???: Wenn Du das weißt, bist Du allerdings Spezialist. ;) und Spezialisten dürfen keine Hund führen. Das steht im gemeinen Landrecht. =)

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