Besitzernachweis

  • Hallo,

    ich denke das man als Besitzer schon beweien kann, das ist mein Hund. Durch Impfass, evtl. Chipnummer, Tierarzt und euch Freunde die bezeugen können eh der gehört doch dem und dem.

    Des weiteren reagiert ja auch der Hund auf sein Herrchen o. Frauchen ganz anders als auf einen Fremden.
    Auch wenn der Hund mit jedem mitgehen würde.

    Das mit dem Kaufvertrag ist auch bei uns so ne Sache, hab für beide Hunde keinen.
    Einer ist von einem Bauernhof und wurde Bar bezahlt und gleich mitgenommen ohne Vertrag und die andere wurde von einer Familie abgeben auch ohne Vertrag.

  • Bei Barry hätte ich wohl die A..karte gezogen, denn er ist weder gechipt noch sonst was. Allerdings wage ich auch zu bezweifeln, dass jemand anderes ihn lange behalten wöllte :D . Zumal er auch zu der Sorte Hund gehört, die von überall nach Hause finden.

    Bei Ati siehts ganz anders aus. Ati ist seit Mittwoch tätowiert, und sie wird (wie alle anderen unserer Welpen) im Zwingerbuch mit Adresse eingetragen, und soweit ich weiß, wird das auch an den DTK gemeldet und dort registriert. Außerdem wird sie zusätzlich noch, wenn die nächste Impfung fälltig ist, gechipt. Bei ihr könnte ich also ziemlich gut nachweisen, dass sie mein Hund ist, weil die Sache ja bei mehren Stellen eingetragen ist (ob der "neue" Besitzer allerdings nach dem Treffen mit mir noch so eindeutig zu identifizieren wäre, sei mal dahin gestellt :stock1: ).

    Gruß Christian

  • Mir fällt dazu nur folgendes ein.

    Fotos
    Zeugenaussagen
    DNA-Analysen
    sonstige Unterlagen - Anhand des Zeitpunktes zu dem die Unterlagen ausgestellt wurden kann man nachweisen, seit wann sich der Hund im Besitz des HH befindet.

    also Meldung Tasso, Stadt, TA,

    Außerdem muss der neue HH sicherlich Nachweisen, wie er zu dem Hund gekommen ist. Und der Alte nachweisen, dass er ihn nicht verkauft hat.

  • DNA Analysen? Zu welchem Zweck? Das wird keiner bezahlen, es handelt sich ja schließlich nur um eine "Sache".

    Izzy und Laika sind gechipt und bei Tasso gemeldet, für Izzy hab ich noch einen Kaufvertrag vom Tierheim.

    Dazu hat man ja Fotos, Freunde,die bestätigen können, dass es der eigene Hund ist ect pp.
    Denke nicht, dass es so einfach ist, einen hund zu klauen und ihn dann neu anzumelden.

  • Hm...wegen Impfpass...wieso sollte das ein Beweis sein. Da ist schliesslich kein Foto des Hundes drin. Wenn die Rasse stimmt und das Alter könnte ein Impfpass im Endeffekt zu jedem anderen Hund auch gehören. Als Beweis halte ich das für ungeeignet.

    Ich denke im Endeffekt läuft es auf Chip und/oder Tätowierung hinaus, wenn man wirklich beweisen will, dass es der eigene Hund ist.

  • Zitat

    Hm...wegen Impfpass...wieso sollte das ein Beweis sein. Da ist schliesslich kein Foto des Hundes drin. Wenn die Rasse stimmt und das Alter könnte ein Impfpass im Endeffekt zu jedem anderen Hund auch gehören. Als Beweis halte ich das für ungeeignet.

    Ich denke im Endeffekt läuft es auf Chip und/oder Tätowierung hinaus, wenn man wirklich beweisen will, dass es der eigene Hund ist.

    Naja, bei Stanley im Impfpass steht aber die Chipnummer drin. Also alles zusammen sind dann schon sehr eindeutige Beweise ;)

  • Meine haben die Tätowierung im Ohr, die Nummer ist auf den roten Papieren verzeichnet wo ja auch Name und Adresse des Besitzers drinstehen. Desweiteren der Kaufvertrag bzw, Rückfrage beim Züchter als Nachweis.

    LG Iris + Schäfis

  • Also ich denke, dass Chip, Impfpass schon ok als Beweis sind, denn der neue Besitzer muss dies erst aml alles nachweisen können. Dann wäre epfehlenswert, dass man den TA nennt, denn der TA kann auch beweisen, dass man der Besitzer ist. Wenn über Züchter gekauft die Papiere vom Züchter, da steht man als Besitzer auch drin.

  • In unserem Tierabgabevertrag steht:
    "Falls das aufgenommene Tier aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gehalten werden kann, verpflichtet sich der Abnehmer, dieses unerzüglich dem Tierschutzverein xy zurückzugeben. Sollte dennoch eine Weitervermittlung ohne Wissen des Tierschutzvereins stattfinden, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von DM 500 gerechnet werden."

    Also würde ich darauf beharren, dass der neue Halter mir die Vereinbarung zeigt, wo drinsteht, dass ich ihm den Hund übereignet habe.

    Den neuen Halter würde ich generell sofort wegen Diebstahls/Unterschlagung anzeigen, wobei die Polizei erkennen könnte, dass der Hund tatsächlich unerlaubt vom neuen Halter angeeignet wurde, weil ja dann bei der Polizei bereits meine Verlustanzeige vorliegt, ebenso beim örtlichen Tierheim und bei Tasso.

    Nachdem ein Tier eine Sache ist, darf ich das meiner Meinung nach auch nicht einfach behalten, wenn ich es finde, sondern muss es eben bei der Polizei oder dem Tierschutz abgeben.

    Abgesehen davon musste ich jetzt schon lachen, bei dem Gedanken, dass jemand versucht, unseren Keks zu klauen. Dabei würde ich gerne zusehen, angezogen mit Pampers, weil ich mir sonst vor Lachen in die Hose pinkeln würde :lachtot:

    Doris

  • Zitat

    Naja, bei Stanley im Impfpass steht aber die Chipnummer drin. Also alles zusammen sind dann schon sehr eindeutige Beweise ;)

    Ah ok, bei Cherie steht die Chipnummer nicht im Impfpass. Wobei es wie gesagt mit Chip ja kein Problem ist. Aber wer nur einen Impfpass vorweisen kann, hat evtl. ein Problem...

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