Niedersachsen plant radikale Wende beim Hundegesetz!

  • Es gibt Theorie und Praxis.
    Theorie ist ähnlich wie in NRW. In der Praxis kommt jeder Hund durch. Und ja wer seinen Hund nicht in der Einkaufsmeile ablegen will sagt einfach - kann mein Hund nicht. Fertig.
    Da wird kein Hund eingezogen oder sonst was. Es geht darum zu zeigen, dass man den Hund kennt und einschätzen kann. Und ja der Leinenpöbler der sich nicht los reißt und wen zerfleischt kommt auch durch. Solange er gesichert wird. Man darf Bögen laufen. Maulkorb zum absichern drauf machen. Was immer man für nötig hält. Und auch ein „diese Situation können wir nicht leisten“ ist akzeptabel. Den es beweist, dass man den Hund umsichtig führt. Mehr will da niemand. Kein Kommando und nix.

    Hier ist wohl ein Ausschnitt dieser Praxisprüfung (durchgeführt bei einer Hundeschule in Hannover) ... hundkatzemaus mit Kate Kitchenham

  • Genau darauf bezog ich mich eben nicht: auf Anekdoten

    Die Reform steht halt nicht zur Verfügung, da wird es ja eine Begründung geben auf welcher Basis man das Thema ausweitet.

    Natürlich wird es irgendeine Begründung geben, das muss aber eben nicht zwingend die sein, dass die vorangegangenen Jahre des Hundeführerscheinsscheins in irgendeiner Form zu messbar besseren Allgemeinen Haltungsbedingungen, weniger Beißvorfällen, straf- oder ordnungsrechtlich relevanten Vorfällen mit Hund oder was auch immer geführt haben. Darum geht es ja: Ich frage, ob es belastbare Daten zu den vergangenen Jahren gibt. Nicht, ob Heinz aus Rinteln endlich netter mit seinem Dackel umgeht.

    Und da hilft es mir dann auch wenig, "wenn es wohl eine Begründung geben wird" :ka:

  • Da wird es dann aber viele eingezogene oder tote Hunde geben, nur weil sie irgendwelchen Wunschvorstellungen nicht entsprechen, aber dennoch sicher durchs Leben gehen würden. Viel Spaß beim Töten

    Es geht um Neuanschaffungen und der Bestandschutz betrifft die Halter bei der Anschaffung..

  • Die Reform steht halt nicht zur Verfügung, da wird es ja eine Begründung geben auf welcher Basis man das Thema ausweitet.

    Natürlich wird es irgendeine Begründung geben, das muss aber eben nicht zwingend die sein, dass die vorangegangenen Jahre des Hundeführerscheinsscheins in irgendeiner Form zu messbar besseren Allgemeinen Haltungsbedingungen, weniger Beißvorfällen, straf- oder ordnungsrechtlich relevanten Vorfällen mit Hund oder was auch immer geführt haben. Darum geht es ja: Ich frage, ob es belastbare Daten zu den vergangenen Jahren gibt. Nicht, ob Heinz aus Rinteln endlich netter mit seinem Dackel umgeht.

    Und da hilft es mir dann auch wenig, "wenn es wohl eine Begründung geben wird" :ka:

    Naja, seit wann brauchts denn das? Die Reformen in dem Bereich sind in der Regel doch seltenst auf wirklich objektiver Basis beschlossen. Irgendeine passende Hausarbeit, Bachelor-, Masterarbeit oder Doktorarbeit werden sie schon verfasst gefunden haben.

  • Natürlich wird es irgendeine Begründung geben, das muss aber eben nicht zwingend die sein, dass die vorangegangenen Jahre des Hundeführerscheinsscheins in irgendeiner Form zu messbar besseren Allgemeinen Haltungsbedingungen, weniger Beißvorfällen, straf- oder ordnungsrechtlich relevanten Vorfällen mit Hund oder was auch immer geführt haben. Darum geht es ja: Ich frage, ob es belastbare Daten zu den vergangenen Jahren gibt. Nicht, ob Heinz aus Rinteln endlich netter mit seinem Dackel umgeht.

    Und da hilft es mir dann auch wenig, "wenn es wohl eine Begründung geben wird" :ka:

    Naja, seit wann brauchts denn das? Die Reformen in dem Bereich sind in der Regel doch seltenst auf wirklich objektiver Basis beschlossen. Irgendeine passende Masterarbeit oder Doktorarbeit werden sie schon verfasst gefunden haben.

    Achso.

    Wenn es dann also abseits der Anekdote keinerlei Besserung oder Änderung in relevanten Bereichen gib oder man höchstens mutmaßen kann - warum genau ist diese Reform dann so wünschenswert ?

  • Scheint ortsabhängig zu sein, aber z.B. in meinem Viertel fallen mir sofort und ohne nachzudenken etwa acht Senioren und Seniorinnen mit freundlichen Kleinhunden (einer davon mittelgroß und kreuzbrav) ein.

    Die sind nicht gut zu Fuß, aber ich sehe sie ständig durch die Wege marschieren, teils am Rollator. Hund schnuffelt fröhlich vor sich hin und wirkt gepflegt, Mensch ist gerne mal zum kurzen Plausch aufgelegt.

    Keine Ahnung wie die leben, aber sie scheinen im Alltag gut zurecht zu kommen. Mit ihrem eigenen System, alles etwas langsamer, Einkauf und Tierarzt fussläufig und grundsätzlich sehr wahrscheinlich auch eher analog unterwegs.

    Muss man die jetzt unbedingt auch noch nerven mit irgend einer neuen Regelung - weil, kann man ja online üben, zum Test können‘se dann ein Taxi nehmen und überhaupt - verbessert zwar vermutlich nichts, aber was soll’s.


    Nur weil irgendwelche Blödis ihre Hunde nicht im Griff haben.

  • Naja, seit wann brauchts denn das? Die Reformen in dem Bereich sind in der Regel doch seltenst auf wirklich objektiver Basis beschlossen. Irgendeine passende Masterarbeit oder Doktorarbeit werden sie schon verfasst gefunden haben.

    Achso.

    Wenn es dann also abseits der Anekdote keinerlei Besserung oder Änderung in relevanten Bereichen gib oder man höchstens mutmaßen kann - warum genau ist diese Reform dann so wünschenswert ?

    Wenn du belastbare Fakten dazu haben willst, dann recherchiere doch selbst?!? xD

    Ja, ich hab nur Anekdoten, weil ich halt hier lebe, das Ding absolviert hab, mit Prüfern dieses SKNs zusammenarbeite und ehrlich, das reicht mir zu dem Thema auch, ich fang doch nicht an irgendwelche Hausarbeiten zu verfassen mit Quellen damit hier User befriedigt sind xDxDxD

    Ich wohne hier und ich finde es gut dass auch Ome Ilse und Onkel Herbert bei der Neuanschaffung ran müssen und nicht nur Hundeanfänger. Der Knackpunkt ist eh die Theorie für die Leute und nicht die Praxis. Und jetzt hab ich meine Meinung ohne sie dir wissenschaftlich belegen zu müssen. Ich wohne hier und ich finde es gut und habe lieber den Weg als den Weg der Rasselisten.

  • Es geht um Neuanschaffungen und der Bestandschutz betrifft die Halter bei der Anschaffung..

    Öh, da hat man doch noch gar keinen Hund? Oder soll der Welpe oder frisch eingezogene Hund dann schon die Prüfung machen?

    Ja, das ist der Sinn. Du machst die Theorie VOR der Anschaffung und die Praxis bis zu 12 Monate NACH der Anschaffung.

    Und jetzt ist angedacht dass das für alle gilt und man nicht befreit ist wenn man innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre einen Hund hatte. Was also mittlerweile zum Großteil die Dauerhundehalter betrifft, die aktuell Bestandschutz haben.

    Den Nachweis hinterlegst du im Hunderegister, wo du verpflichtet bist deinen Hund zu registrieren. Und die Gemeinde fordert die Nachweise in der Regel ebenfalls ein. Die Praxis darfst du nachreichen in der genannten Frist.

    Die "Rasselisten" gelten hier nur steuerlich und führen nicht zur Einstufung und sind individuell pro Gemeinde. Manche habens, manche nicht. Ähnlich der Zwingersteuer oder Steuerbefreiungen für Sport- und Hof- und, Assistenz- und Arbeitshunde.

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