Übernahmevertrag statt Kaufvertrag - Ist das Standard bei Tierschutz-Hund?
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Also bei unseren letzten beiden Hunden sah der Vertrag ähnlich aus, war mir zu dem Zeitpunkt auch neu. Ich habe mich da auch erstmal in die Materie reinlesen müssen. Und natürlich habe ich mich da auch über die konkreten Vereine, der den Hund vermittelt hat, informiert.
Spoiler: Auch in den Verträgen stehe ich nur als Besitzer, nicht als Eigentümer.
Aus Sicht der Vereine dient der Vertrag ja mehreren Zwecken. Vordringlich der Absicherung der vermittelten Hunde, dass sie nicht zur Zucht eingesetzt werden, nicht anderweitig abgegeben werden usw.. Für mich sind diese Punkte schon völlig nachvollziehbar. Das vor der Vermittlung eine Selbstauskunft erforderlich ist und auch eine Vorkontrolle halte ich für richtig. Es nutzt keinem was, wenn der Hund dann bei jemand landet, der nicht den Tierarzt bezahlen kann, wo der Vermieter danach Streß macht oder wo man mit einer kleinen Etagenwohnung einen Hütehund haben will...
Die Bezeichnung als "Vermittlungsvertrag" oder "Überlassungsvertrag" o.ä. hat ja primär einen Grund - bei einem normalen Kaufvertrag muss der Verein für die Sachmängelhaftung gerade stehen, das sind für einen Verein, der eh i.d.R. auf jeden Euro achten muss, unkalkulierbare Kosten. Ich denke, dass die Vereine sich auch schon bewusst sind, dass dieses VertragskKonstrukt von einem Gericht so im Normalfall nicht akzeptiert wird, einzelne Urteile gibt es in dem Rahmen auch. Aber man kann sich - das betone ich jetzt je nach Sichtweise (!) - aus der Verantwortung stehlen, bzw. das Kostenrisiko für den Verein minimieren. Deswegen wird man eben lt. Vertrag nur Besitzer und nicht Eigentümer, dann wäre es eben doch ein Kaufvertrag und der Sachmängelausschluss damit unwirksam.
Natürlich, sollte man sich nicht in der Lage fühlen den Vertrag und dessen Bedeutung einzuschätzen oder irgendwelche Zweifel an der Seriosität des Vereins haben - Finger weg.
Andererseits, welchen Grund sollte ein Verein haben, nach z.B. fünf Jahren auf einmal auf der Matte zu stehen und auf Grund des Vertrags die Herausgabe des Hundes zu fordern? Um noch ein zu fütterndes Maul wieder bei sich zu haben?
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Andererseits, welchen Grund sollte ein Verein haben, nach z.B. fünf Jahren auf einmal auf der Matte zu stehen und auf Grund des Vertrags die Herausgabe des Hundes zu fordern? Um noch ein zu fütterndes Maul wieder bei sich zu haben?
Da steckt man eben halt nicht drin. Klar im Normalfall macht das gar keinen Sinn. Aber es kann durch aus Situationen geben die dazu führen. Das Risiko besteht halt. Bei einer Kontrolle passt der Kontrolleurin Beispielsweise irgendetwas nicht So dumm kann man manchmal gar nicht denken. Besonders wenn sich ein Hund unter dem Einfluss seines Besitzers sehr gut entwickelt hat und medizinische Baustellen abgearbeitet sind; und nun wesentlich bessere Vermittlungschancen hat.
Ich fände einen solchen Vertrag mir gegenüber halt nicht fair. Ich gebe alles für den Hund von Zeit über Geld, lege alles beim Verein offen, werde kontrolliert, begutachtet, bewertet, bis hin zu meiner ganzen Liebe für den Hund. Habe aber keinerlei Rechte an dem Hund.LG
Franziska mit Till
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Aber man hat immer noch das "Recht am Besitz" und das kann auch der Eigentümer nicht einfach aufheben.
Und die wenigsten Vereine lassen sich da auf gerichtliche Auseinandersetzungen ein.
Ich habe auch (von einem Anwalt) gehört, dass der Eigentümer erst einmal nachweisen muss, dass wirklich gegen den Vertrag verstoßen wurde und der Hund schlecht versorgt ist. -
Andererseits, welchen Grund sollte ein Verein haben, nach z.B. fünf Jahren auf einmal auf der Matte zu stehen und auf Grund des Vertrags die Herausgabe des Hundes zu fordern? Um noch ein zu fütterndes Maul wieder bei sich zu haben?
Da steckt man eben halt nicht drin. Klar im Normalfall macht das gar keinen Sinn. Aber es kann durch aus Situationen geben die dazu führen. Das Risiko besteht halt. Bei einer Kontrolle passt der Kontrolleurin Beispielsweise irgendetwas nicht So dumm kann man manchmal gar nicht denken.
Aus leidvoller Erfahrung mit einer Dauerpflegehündin würde ich nie wieder einen Hund aufnehmen, der mir nicht zu 100% gehört.
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Zum einen das, zum anderen sind - zumindest die mir vorliegenden Verträge - so formuliert, dass das Wort Eigentum vermieden wird, aber ansonsten alle Rechte und Pflichten, insbs. alle Gefahren und Kosten, auf den Besitzer übergehen. Dazu sind diese Verträge fix vorformuliert, die gesetzlichen Bestimmungen zu AGB greifen damit. Und damit ist eine Rückforderung aus dem Eigentum heraus vor Gericht auch sehr gut angreifbar. Alle Rückforderungen aus anderen vertraglichen Gründen sind im Zweifel vor Gericht durch unabhängige Gutachter und Sachverständige abwehrbar - sofern tatsächlich nicht gerechtfertigt.
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Aus leidvoller Erfahrung mit einer Dauerpflegehündin würde ich nie wieder einen Hund aufnehmen, der mir nicht zu 100% gehört.
Da dürfte der Vertrag dann aber deutlich anders ausgesehen haben oder? -
Aus leidvoller Erfahrung mit einer Dauerpflegehündin würde ich nie wieder einen Hund aufnehmen, der mir nicht zu 100% gehört.
Da dürfte der Vertrag dann aber deutlich anders ausgesehen haben oder?Naja, es war ein Dauerpflegevertrag und kein Kaufvertrag.
Ändert am Ende nichts daran, dass ich nie wieder zulasse, dass ein Hund der Willkür eines Vereins zum Opfer fällt.
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Kann ich verstehen, Pflegestelle würde ich auch nicht so einfach werden. Wenn doch, dann nur mit der gesicherten Option vor einer Vermittlung an andere den Hund selbst übernehmen zu können.
Wir waren zwar einmal Pflegestelle, aber da lief alles ganz unkompliziert ab, weil wir einen direkten Draht zum Verein hatten. Die Hündin haben wir nach kurzer Zeit auch ganz behalten, ist jetzt zehn Jahre her.
Beim Dauerpflegevertrag ist das ganze halt rechtlich auch deutlich anders zu bewerten als bei den üblichen Vermittlungsverträgen. -
ich betrachte mich halt als Hundekäufer nicht als Bittsteller, und wenn ich mir den Hund im Tierheim oder Orga kaufe, dann möchte ich auch, daß er mir gehört. Punkt. Ich möchte keine wirren Verträge mit seltsamen Klauseln, wo ich als Laie gar nicht weiß, was da für mich nun rechtlich bindend wäre und was nicht.
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Das hat man aber bei Züchtern doch auch, ohne die Orgas in Schutz nehmen zu wollen. Da gibts (ich glaube das hatte ich hier im Forum gelesen) dann im Vertrag „Hund muss an zwei Ausstellungen teilnehmen“, das find ich im Grunde noch schlimmer.
Eigentlich wäre es so einfach, wenn Tiere nicht dem normalen Kaufrecht wie Sachen unterliegen würden und ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich wäre. Dann müssten auch nicht solche Konstrukte her. Aber da fehlt dem Gesetzgeber leider immer noch der Wille zu. - Vor einem Moment
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